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Klage gegen OberbürgermeisterwahlMesch ärgert sich

Bremerhavens Stadtverordnete hatten Martin Günthner im Mai zum neuen Oberbürgermeister gewählt. Der Gegenkandidat klagt dagegen. Und klagt. Und klagt.

Gerrit Mesch beschwert sich, und zwar jetzt beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Das bestätigt er der taz auf Nachfrage. Und solange das nicht entschieden hat, muss auch sein Konkurrent, der amtierende Sozialstadtrat Martin Günthner (SPD), auf die Ernennungsurkunde zum Oberbürgermeister von Bremerhaven warten.

Mit der Beschwerde reagiert der parteilose Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei inmitten der Maisfelder von Uplengen, Ostfriesland, auf eine Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts. Das hatte am 23. Juli mit einer fürs Eilverfahren doch ungewöhnlich substanziellen Begründung Meschs Antrag abgelehnt, die Neubesetzung des Postens an der Spitze der Stadtregierung zu stoppen. Die ist vakant, weil der bisherige Amtsinhaber Melf Grantz (SPD) aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung zum 30. Juni zurückgetreten war.

Ober­bür­ger­meis­te­r*in­nen wählt in Bremerhaven die Stadtverordnetenversammlung. Deren Geschäftsordnung gibt der stärksten Fraktion das Vorschlagsrecht. Aber zuvor müssen die Posten ausgeschrieben werden, das verlangt das Landesbeamtengesetz.

Deshalb hatte sich auch Mesch auf die Nachfolge beworben, erfolglos: In der geheimen Abstimmung am 7. Mai hatte SPD-Vorschlag Günthner 28, Mesch dagegen nur 9 der 46 Stimmen bekommen. Das wiederum entspricht der Anzahl der Sitze, die das rechtspopulistische Bündnis Deutschland/Bürger in Wut (BD-BIW) um Jan Timke dort hat.

Mit rechter Unterstützung

Die Wutbürger hatten ihn schon im Vorfeld unterstützt. Sie stehen auch jetzt im Rechtsstreit an seiner Seite. Und Mesch selbst fühlt sich ihnen sogar noch näher als der FDP, wegen der patriotischen Komponente, wie er der taz sagt: „Mein zentraler Wert ist die Freiheit.“ Das Verfahren hält er für unfair, zum Beispiel wegen des Vorschlagsrechts der Mehrheitsfraktion. Auch hatten die So­zi­al­de­mo­kra­t*in­nen schon vor der Anhörung der Be­wer­be­r*in­nen erkennen lassen, dass ihre Entscheidung längst getroffen war.

„Wenn sich die SPD das schon gekapert hat, wozu dann eine Ausschreibung?“, fragt Mesch. Ursprünglich sei ja sogar rechtswidrig versucht worden, nur einen Bruchteil der wählbaren Kan­di­da­t*in­nen überhaupt anzuschauen. „Man kann ja verlieren – aber ungern auf diese unfaire, unsportliche Weise“, findet er und wehrt sich. Auch wenn er weiß, dass seine Erfolgsaussichten gering sind.

Große Auswirkungen auf das Stadtleben wird die Hängepartie nicht haben. „Es gibt ja eine Stellvertreterregelung“, sagt Magistratssprecherin Laura Bohlmann der taz. Und nein, „aus unserer Sicht hat es keine Fehler im Verfahren gegeben“. Aus der des Verwaltungsgerichts auch nicht: Ausschreibung und Wahlverfahren seien „rechtlich nicht zu beanstanden“, heißt es im Beschluss vom 23. Juli (Az.: 6 V 1414/26).

Eine gewisse Fachlichkeit in der Ausschreibung wäre schon gut

Claudius Kaminiarz, Grünen-Fraktionsvorsitzender

Politisch kann man das anders sehen: „Mit Ausnahme der SPD sind sich die demokratischen Parteien hier einig, dass wir eine Reform der Magistratsverfassung brauchen“, sagt der Chef der Bremerhavener Grünen-Fraktion Claudius Kaminiarz der taz – und der zählt die BD-BIW eher nicht dazu. Für wünschenswert hält er eine Direktwahl des Oberbürgermeisters. „Das wäre eine Chance“, sagt er. „Sicher auch ein Risiko, aber vor allem eine Chance.“

Tatsächlich treibt das gegenwärtige Verfahren den Grundkonflikt auf die Spitze, den das Wahl­be­am­t*in­nen­tum immer verkörpert: Im Wahlakt realisiert sich das Demokratieprinzip. Alle Stimmberechtigten dürfen sich für oder gegen Be­wer­be­r*in­nen entscheiden, je nach Lust und Laune. Und diese Willensbildung bleibt laut Verwaltungsgericht „einer inhaltlichen gerichtlichen Kontrolle grundsätzlich entzogen“. Die Be­am­t*in­nen­lauf­bahn dagegen gehorcht dem Rechtsstaatsprinzip.

Das bedeutet: Eine Entscheidung muss in allen Einzelheiten begründet und überprüfbar sein, beispielsweise durch das in einer Stellenausschreibung formulierte Bewerberprofil. Die Bewerbung, die das am besten erfüllt, muss den Zuschlag bekommen. Das ist völlig unvereinbar mit einer demokratischen Wahl, die ja geheim bleiben muss. Dadurch sei klar, dass „der Grundsatz der Bestenauslese auf die kommunalen Hauptverwaltungsämter keine Anwendung findet“, schreibt der Kieler Staatsrechtler Khawaja Asad Yasin in seiner preisgekrönten Dissertation zu diesem Thema.

Folglich ist es bei einer Kan­di­da­t*in­nen­su­che per Inserat sinnlos, mehr als Grundsätzliches abzufragen, also die Wählbarkeit, die Bereitschaft für die demokratische Grundordnung einzutreten und ein Minimum an Unterstützerunterschriften einzufordern. In Bayern und Baden-Württemberg, wo die meisten Kan­di­da­t*in­nen fürs Rathaus per Stellenanzeige gesucht werden, ist das so üblich. Dort aber gibt es dann eine Direktwahl. In Bremerhaven nicht.

Günthners kurzer Bildungsweg

Per Annonce hatte die 180.000-Einwohner*innen-Stadt nur nach einer „fachlich qualifizierten und engagierten Persönlichkeit mit Führungsqualitäten“ gesucht. „Das ist alles rechtlich nicht greifbar“, so Kaminiarz. In der Ratssitzung vor der Wahl hatte er gerügt, dass selbst an Prak­ti­kan­t*in­nen der Stadtverwaltung höhere Anforderungen gestellt würden. „Das war natürlich überspitzt“, räumt er ein. „Aber eine gewisse Fachlichkeit in der Ausschreibung wäre schon gut.“

Tatsächlich hatte in der Seestadt schon bald das Gerücht die Runde gemacht, die Ausschreibung nehme Rücksicht darauf, dass Günthner seine förmliche Bildungslaufbahn lediglich mit dem Abitur hatte krönen können. Das hatte schon für Spott gesorgt, als er 2010 in den Bremer Senat gewählt worden war, zuständig für Wirtschaft und Häfen. „Günthner kann Bremerhaven“, hatte ihn der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe gegen Kritik mit Verweis auf dessen seltene Kernkompetenz verteidigt.

Mesch hat unter anderem in den USA studiert, seinen Doktor iur. gemacht und ist laut Studienabschluss befähigt zum Richteramt. Nach politischen Ämtern hatte er sich freilich bislang nicht gedrängt. Ihn habe halt das Inserat des Magistrats gereizt: „Ich hatte diese Anzeige gesehen“, erklärt er der taz, „war überrascht, dass dieses Amt so ausgeschrieben wird – und fand, dass ich eine Kandidatur rein fachlich betrachtet sehr gut begründen kann.“

Aber vielleicht ist bei Oberbürgermeisterposten auch Erfahrung in der Kommunalverwaltung ein wichtiges Kriterium. Deren Nachweis hatte der Ausschreibungstext ausdrücklich verlangt. Und in dem Punkt, so viel steht fest, ist Günthner Mesch um Jahrzehnte voraus.

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