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Reform der Nachrichtendienste Keine neue Gestapo

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Die geplante Reform für den Verfassungsschutz wird überschätzt. Wichtig ist, die neuen aktiven Befugnisse der Geheimdienste zu kontrollieren.

A us den deutschen Nachrichtendiensten sollen echte handlungsfähige Geheimdienste werden, verspricht Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Dagegen erinnern Kritiker an die Lehren aus dem Faschismus mit der Geheimen Staatspolizei, der Gestapo. Vermutlich wird sich in der Praxis aber weniger ändern als versprochen oder befürchtet. Diese Woche beschloss die Bundesregierung einen dicken Gesetzentwurf. Er soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz neue Aufgaben und neue Befugnisse geben.

Neben der Beschaffung und Auswertung von Informationen sollen BND und Verfassungsschutz erstmals auch aktive Operationen ausführen. Relevant ist das vor allem für den BND, den deutschen Auslandsgeheimdienst. Er soll Bedrohungen gegen Deutschland nicht mehr nur prognostizieren, sondern auch bekämpfen. So soll er die Geräte feindlicher Hacker und die Fabriken feindlicher Drohnenbauer zerstören dürfen. Ob das dann klappt und die hybride Bedrohungslage spürbar entschärft, ist eine ganz andere Frage.

Die Gestapo-Assoziationen betreffen aber vor allem den Verfassungsschutz als deutschen Inlandsgeheimdienst. Auch er soll künftig aktive „Schutzmaßnahmen“ ergreifen dürfen, etwa die Funktionen potenzieller „Tatmittel“ wie Drohnen zu beeinträchtigen oder Angreifer durch falsche Informationen zu verwirren. Diese neuen aktiven Befugnisse werden beim Verfassungsschutz in der Praxis aber wohl deutlich seltener zum Einsatz kommen als beim BND.

Denn der Verfassungsschutz soll nur dann „operativ“ eingreifen dürfen, wenn dies der Polizei nicht möglich ist. Es handelt sich also um eine Art Reservekompetenz. Dass es darüber so viel Aufregung gibt, erstaunt etwas. Aber letztlich hat sich Minister Dobrindt das mit seinen vollmundigen Ankündigungen von der „Revolution“ und der „Zeitenwende“ selbst zuzuschreiben. In diesem Zusammenhang von Gestapo zu reden, ist eine Verharmlosung des Faschismus.

Verhaftungen bleiben Sache der Polizei

Die Gestapo steckte Regimegegner ins KZ, folterte sie und brachte sie um. Auch die schärfsten Kritiker des heutigen Verfassungsschutzes befürchten derzeit keine Wiederkehr der Gestapo. Die Kritik zielt auf eine fortgesetzte Trennung von Polizei und Verfassungsschutz. Und die ist auch bei der geplanten Reform gewährleistet. Der Verfassungsschutz darf auch weiterhin niemanden verhaften. Er darf keine Waffen tragen, und er darf keine Wohnungen „durchsuchen“.

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Neu ist nur, dass er künftig in Wohnungen einbrechen können soll, um zum Beispiel Computer zu manipulieren. Wer eine Geheimpolizei verhindern will, sollte eher die Polizei selbst in den Blick nehmen, denn sie hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr geheimdienstähnliche Befugnisse erhalten. Die Polizei darf heimlich Telefone abhören und in Computer eindringen. Sie darf V-Leute und verdeckte Ermittler einsetzen. Und zugleich darf die Polizei Leute festnehmen, Waffen tragen und Wohnungen durchsuchen.

Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass die neuen aktiven Befugnisse von BND und Verfassungsschutz wirksam kontrolliert werden, damit sie nicht aus dem Ruder laufen. So müssen die aktiven Maßnahmen laut Gesetzentwurf künftig vorab vom Unabhängigen Kontrollrat (UKR) genehmigt werden, der zum neuen zentralen Gremium der Geheimdienstkontrolle werden soll. Der UKR ist zwar kein normales Gericht, aber er arbeitet „gerichtsähnlich“. Sieben von neun UKR-Mitgliedern müssen vorher Bun­des­rich­te­r:in gewesen sein.

Die Entscheidungen des UKR sind zwar zunächst geheim. Doch geheim ist eine Entscheidung des Ermittlungsrichters auch, wenn er vorab die Telefonüberwachung durch die Polizei genehmigt. In der Diskussion um die Geheimdienstreform, die angesichts der hybriden Bedrohung insbesondere aus Russland eine gewisse Plausibilität hat, geht es jetzt darum, mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern.

So müsste deutlicher als bisher festgeschrieben werden, dass die neuen aktiven Befugnisse der Geheimdienste nur gegen Terror und ausländische Angriffe eingesetzt werden dürfen und nicht gegen die innenpolitische linke und rechte Opposition. Der BND sollte ausdrücklich auf Maßnahmen im Ausland beschränkt werden. Dem Verfassungsschutz sollten Einbrüche in Wohnungen generell verboten werden.

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Christian Rath

Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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5 Kommentare

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  • hedele

    Nein, dies3 Reform ist nicht harmlos. Meine Arbeit als Anwalt fängt immer mit der Akteneinsicht an. Manchmal ist man entsetzt, was man dem Mandanten berichten muss, manchmal amüsiert, manchmal erleichtert.



    Aber gar keine Akte zu haben bedeutet für den Bürger blind und taub zu sein. Das kann ein Kontrollgremium in Berlin niemals reparieren.

  • Sonnenhaus

    Trotz der verharmlosenden Worte - Wehret den Anfängen.



    Die Ghostwriter der Reform verfolgen mit ihrer Gallionsfigur des Innenministers ganz klare undemokratische Ziele. Warum sollten wir einem Innenminister trauen, der mit Terroristen gemeinsame Ziele verfolgt.

  • Blutsbruder WinnePuh

    Ach ja das weitere Schreddern von Grundrechten (Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis) ist kein großes Ding. Erstens ist es ein Armutszeugnis, das unsere Geheimdienste physisch in eine Wohnung eindringen müssen um den Bundestrojaner aufzuspielen und wer glaubt, das wenn sie einmal in der Wohnung sind sie sich darauf beschränken ist mehr als naiv. Und wie sollen bitte die 9 Mitglieder des PKG 10000 Geheimdienstler kontrollieren???

  • Martin Rees

    "Die Gestapo-Assoziationen betreffen aber vor allem den Verfassungsschutz als deutschen Inlandsgeheimdienst. Auch er soll künftig aktive „Schutzmaßnahmen“ ergreifen dürfen, etwa die Funktionen..."



    Nur z. historischen Entwicklung: die GESTAPO war ja keine Urzeugung u. Neuentwicklung ohne Vorlagen u. Blaupausen.



    Naheliegend hier Schnittmenge mit Stapo und Aktion Preußenschlag, aber bis ins Kaiserreich lassen sich die Wurzeln dann doch verfolgen:



    duepublico2.uni-du..._Vollzugsorgan.pdf



    Lesenswert!



    Wenn die Rechten und Radikalen die Machtbefugnisse haben, können sie historisch rekurrieren, agieren sollten sie nicht können, denn das Werkzeug zur Machtergreifung hat auch 1932 bereits eine Demokratie im Rechtsruck bereitgestellt.



    Augen auf bei der Ausgestaltung!



    "Es hat Tradition, Nachrichtendienste als politische Geheimpolizei zu denken. Die Ursprünge hierfür liegen bereits im Kaiserreich; als politische Geheimpolizeien erreichten Nachrichtendienste in den beiden deutschen Diktaturen unrühmliche Machthöhepunkte - was für die demokratischen Nachrichtendienste Verantwortung und ein schweres Erbe bedeutet."



    bpb.de

  • IsoLaLunga

    Nun ja, Dobrindt sprach mal davon, dass es in Deutschland eine konservative Revolution braucht.