Aktivistin zur Geas-Umsetzung in Bayern: „Infrastruktur für Abschiebungen am Fließband“
Bayern baut ein neues Abschiebeterminal und steckt Asylsuchende in ein Gefängnis. Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat äußert große Sorgen.
Foto: Wolfgang Maria Weber/imago
taz: Frau Grote, der Münchner Flughafen soll ein Abschiebeterminal bekommen. Was genau ist geplant?
Katharina Grote: Zwei Charterabschiebungen und 100 Einzelrückführungen sollen von dem Münchner Abschiebeterminal zukünftig möglich sein – pro Tag. Die Planung des Terminals hatte bereits 2022 begonnen, am 14. Juli stimmte schließlich der Aufsichtsrat des Münchner Flughafens zu. Damit hat er die Chance vertan, dieses überdimensionierte, höchst fragwürdige Projekt zu verhindern. Nur der Münchner Oberbürgermeister Dominik Krause und die beiden Vertreterinnen von Verdi hatten dagegen gestimmt. Das Planungsfeststellungsverfahren läuft auch bereits, unmittelbar danach soll mit dem Bau begonnen werden.
taz: Der Bund soll für das Abschiebeterminal jährlich 4,2 Millionen Euro Miete zahlen. Dabei gehen die Fluchtzahlen immer weiter zurück. Warum dann das Ganze?
ist Sprecherin beim Bayerischen Flüchtlingsrat.
Grote: 2025 schob Deutschland etwa 23.000 Personen ab. Durch das Münchner Terminal läge die Kapazität um ein Vielfaches höher. Dazukommen auch noch die Terminals am Frankfurter und Berliner Flughafen, die bereits in konkreter Planung sind. Klar ist, dass München sich als Standort für Charterabschiebungen etablieren will, sodass Charterabschiebungen gemeinsam mit anderen EU-Ländern über München laufen können.
taz: Was ist bei Abschiebungen mit Charterflugzeugen anders als bei Linienflügen?
Grote: Bei Charterabschiebungen gibt es deutlich weniger Abbrüche als bei Linienflügen, denn sie werden mit mehr Zwang durchgesetzt. Es sind keine anderen Passagier:innen oder ziviles Flugpersonal an Bord, die eingreifen oder Bedenken äußern könnten. Der entscheidende Unterschied ist: Es kann niemand mehr hinschauen.
taz: Welche Rolle spielt das Abschiebeterminal bei der Umsetzung der Geas-Reform?
Grote: Die Reform hebelt das individuelle Recht auf Asyl systematisch aus. Deutlich weniger Menschen werden unter diesen Gesetzen Schutz erhalten und das bedeutet, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen ansteigt. Die sollen dann abgeschoben werden. Momentan reizt Deutschland noch nicht alle Instrumente des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) aus. Aber wer weiß, was passiert, wenn es eine neue Regierung gibt. Das geplante Abschiebeterminal würde dann die Infrastruktur bieten, um – drastisch gesprochen – Abschiebungen wie am Fließband durchzuführen.
taz: Kürzlich geriet das bayerische Innenministerium in die Kritik, weil Asylsuchende in der ehemaligen JVA Ingolstadt untergebracht werden sollen. Was genau ist dort vorgesehen?
Grote: Die JVA Ingolstadt ist seit 2025 geschlossen und wird aktuell umgebaut, um dort Asylsuchende im Außengrenzverfahren unterzubringen. Das betrifft Asylsuchende, die über die deutschen EU-Außengrenzen, also Häfen oder Flughäfen, einreisen. Falls sie aus einem Land kommen, dessen Asylanerkennungsquote geringer als 20 Prozent ist – etwa der Türkei oder Tunesien – durchlaufen sie in der Regel das Außengrenzverfahren. Das kann bis zu 25 Wochen dauern. Während dieser Zeit befinden sich die Asylsuchende entweder am Münchner Flughafen oder künftig auch in der JVA Ingolstadt in De-facto-Haft.
taz: Und das ist rechtlich einfach so möglich?
Grote: Einen Haftbeschluss gibt es nicht. Trotzdem können die Betroffenen die Einrichtungen nicht verlassen. Sie gelten rechtlich als nicht eingereist – obwohl sie sich physisch längst auf deutschem Boden befinden. Möglich wird das durch die sogenannte Fiktion der Nichteinreise. Davon sind auch Kinder betroffen.
taz: Hatten Sie Kontakt mit Personen, die dieses Verfahren bereits durchlaufen haben?
Grote: Das Außengrenzverfahren ist bisher eine Blackbox. Über unsere Kontakte haben wir von ersten Verfahren erfahren. Generell gibt es wenig Austausch mit den Behörden. Das zeigt auch die Entscheidung rund um die JVA: Das kam überraschend für uns. Dabei sollte man meinen, dass die bayerische Staatsregierung bei solchen Plänen unverzüglich versucht, Kontakt mit den Beratenden aufzunehmen.
taz: Warum ist dieser Kontakt so wichtig?
Grote: Bayern hat sich keine Gedanken darüber gemacht, wie zum Beispiel besonders vulnerable Personen erkannt werden können. Momentan ist das wohl Aufgabe der Bundespolizei. Aber ich kann nicht erwarten, dass sich eine Person, die aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt wurde, gegenüber einem Polizisten öffnet. Dabei gibt es Fachstellen mit qualifiziertem Personal. Das zeigt, dass die Behörden ein schnelles Verfahren gegenüber der Wahrung der Rechte der Betroffenen priorisieren.
taz: Wie sieht es mit Zugang zu Rechtsschutz für Asylsuchende im Außengrenzverfahren aus?
Grote: Im Flughafenverfahren war es bisher so, dass die Bundespolizei im Falle einer Ablehnung des Asylantrags anbot, Anwälte zu kontaktieren. Die Kosten übernahm das Bamf. Seit die Geas-Reform umgesetzt wird, macht die Polizei das nicht mehr. Wie hier zukünftig weiter verfahren wird, ist ungewiss.
taz: Welche Unterstützung bleibt den Betroffenen dann noch?
Grote: Das Bamf bietet eine Rechtsauskunft namens auRa an. Das ist jedoch keine unabhängige Beratung, denn das Bamf entscheidet über den Asylantrag. Außerdem ersetzt die Rechtsauskunft keine individuelle Rechtsberatung. Dabei sieht das Gemeinsame Europäische Asylsystem genau einen solchen Anspruch für die Betroffenen vor.
taz: Welche Folgen hat das?
Grote: Schon vor der Einführung wurde gewarnt, dass effektiver Rechtsschutz im Außengrenzverfahren kaum möglich sein wird. Die Praxis in geschlossenen Einrichtungen wie den bayerischen Ankerzentren zeigt, warum: Der Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, Verdolmetschung und medizinischen Attesten und rechtlicher Vertretung ist dort deutlich erschwert.
taz: Könnten Organisationen wie Sie eine solche Lücke im Notfall schließen?
Grote: Generell sind NGOs und Wohlfahrtsverbände im Migrationsbereich von Mittelkürzungen betroffen. Massiv war sie bei der Asylverfahrensberatung. Im letzten Bundeshaushalt sanken die Mittel von knapp 25 Millionen Euro auf 5 Millionen. Und das, obwohl die Struktur vor Kurzem vom Bamf als zielführend evaluiert worden war. Auch auf EU-Ebene ist ein Rückgang von Fördermitteln zu erwarten. In Bayern haben wir zudem das Problem, dass die Beratungsrichtlinie mit den Wohlfahrtsverbänden neu abgestimmt wird. Damit wird versucht, den Beratenden Maulkörbe anzulegen.
taz: Was meinen Sie damit?
Grote: Beratungsstellen, die durch den Freistaat finanziert werden, sollen künftig nicht mehr zum Asylverfahren beraten. Auch Informationen zu Tauschinitiativen gegen die Bezahlkarte sollen unterbunden werden. Wer Menschen ergebnisoffen und parteiisch berät, riskiert finanzielle Sanktionen. So greift der Staat die Unabhängigkeit Sozialer Arbeit an.
taz: Und jetzt?
Grote: Jetzt müssen alle aktiv werden. Vorher war die Reform abstrakt und wurde weit weg in Brüssel verhandelt, nun gibt es konkrete Orte der Entrechtung. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Orte zu Blackboxen verkommen.
taz: Was kann man zivilgesellschaftlich tun?
Grote: Beim Münchner Flughafen haben wir bereits gesehen, was eine zivilgesellschaftliche Kampagne bewirken kann: Das Terminal konnte nicht klammheimlich beschlossen werden und es gelang, in der Münchner Stadtgesellschaft eine Debatte über Abschiebungen anzustoßen. Sie hat das Bewusstsein geschärft, dass es sich nicht nur um Straftäter handelt. Wir müssen Zugänge beantragen und gegebenenfalls den Ausschluss von Zivilgesellschaft öffentlich anprangern. In der JVA Ingolstadt kann man über ein seelsorgerisches Angebot nachdenken oder ein Helferkreis könnte einen Spielenachmittag anbieten – es muss nicht immer ein professionelles Beratungsangebot sein.
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