Ungleichbehandlung im Abstammungsrecht: Familien ohne Cis-Mann wird es schwer gemacht
Das Abstammungsrecht diskriminiert lesbische und nicht binäre Paare. Betroffene fordern seit Jahren eine Reform. Doch die Union weigert sich.
Foto: Petra Silie/Westend61/imago
Es ist drei Wochen her, als ein Foto von Jens Spahn mit seinem Partner und einem Kinderwagen einen politischen Erdrutsch auslöste. „Empörend“, schrieb die Familienrechtsanwältin Lucy Chebout bei Instagram, sei jedoch nicht zuerst die Doppelmoral von Jens Spahn beim Thema Leihmutterschaft, „sondern die deutsche Rechtslage, nach der Kinder völlig unterschiedlich rechtlich abgesichert sind“. Worauf Chebout anspielte, ist in der Debatte um Leihmutterschaft ein Nebenschauplatz, der trotz jahrelangem Aktivismus von Betroffenen meist unbeachtet bleibt: das deutsche Abstammungsrecht.
Nicht alle Kinder haben die gleiche Chance auf zwei rechtliche Elternteile von Geburt an. „Während Jens Spahn und sein Ehemann in Deutschland von Anfang an als vollwertige rechtliche Zwei-Väter-Familie registriert werden, werden Zwei-Mütter-Familien, die legal in Deutschland entstehen, nicht rechtlich anerkannt“, schreibt Chebout weiter. Die Rechtsanwältin, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes und nun Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vertrat lange Zwei-Mütter-Familien vor Gericht.
Diese rechtliche Lage ist kompliziert: Ungleichheiten sowohl zwischen hetero- und homosexuellen Ehepaaren als auch zwischen schwulen und lesbischen oder nicht binären Paaren ergeben sich aus dem deutschen Abstammungsrecht – und einem Beschluss des Bundesgerichtshofs.
Automatisch rechtliche Eltern
Bekommt ein verheiratetes lesbisches oder nicht binäres Paar durch eine Samenspende ein Kind, wird nur die Person, die das Kind ausgetragen hat, als rechtliches Elternteil anerkannt. Das nicht austragende Elternteil kann erst nachträglich durch eine Stiefkindadoption anerkannt werden. Erst wenn das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist, ist das Kind auch gegenüber dem zweiten Elternteil rechtlich abgesichert. Bei heterosexuellen Ehepaaren wird der Mann hingegen automatisch als rechtlicher Elternteil anerkannt, egal, ob er auch der biologische Vater ist.
Christina Klitzsch-Eulenburg, Nodoption
Anders wiederum ist die Sache bei schwulen cisgender Paaren, wie im Falle Spahn: Da diese kein Kind austragen können, Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und das Zwei-Eltern-Prinzip Mehrelternfamilien bisher verbietet, gibt es für sie zwei Optionen: die Adoption oder die Leihmutterschaft im Ausland.
Im Fall der Leihmutterschaft ist dabei deutlich mehr möglich als für lesbische Paare. Schon 2014 erkannte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzbeschluss die rechtliche Doppelvaterschaft an. Geklagt hatte ein schwules Ehepaar, das in den USA ein Kind durch eine Leihmutter austragen ließ. Beide wurden dort per Gerichtsbeschluss als Elternteile anerkannt. Das ließ der BGH in Deutschland gelten: Das Kind habe ein Recht auf zwei Eltern und eine Adoption würde dem Kind keine Vorteile bieten, argumentierte er.
Eine weitere Fallkonstellation: Ein lesbisches Ehepaar nimmt im Ausland die in Deutschland ebenfalls verbotene Eizellenspende in Anspruch. Bei der sogenannten reziproken Eizellenspende trägt eine Partnerin das Kind aus, die andere ist genetische Mutter. Doch trotz genetischer Verwandtschaft gilt nur diejenige als rechtliche Mutter, die das Kind ausgetragen hat. Zum Vergleich: Erst 2024 stärkte das Bundesverfassungsgericht die Rechte von biologischen Vätern zur Anfechtung ihrer rechtlichen Vaterschaft. 2026 verabschiedete der Bundestag dazu ein entsprechendes Gesetz.
„Es ist eine Bestrafung“
„Es gibt für lesbische und nicht binäre Paare, also Personen, die nicht Männer sind, überhaupt keine Möglichkeit, ab der Geburt des Kindes an die rechtliche Elternstellung zu kommen“, sagt Christina Klitzsch-Eulenburg. Als sie und ihre Frau vor sechs Jahren ihr erstes Kind bekamen, hat die Juristin deshalb zusammen mit anderen Betroffenenfamilien die Initiative Nodoption gegründet, die die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von allen Regenbogenfamilien fordert. Obwohl beim Bundesverfassungsgericht bisher eine Verfassungsbeschwerde und sieben Normenkontrollklagen anhängig sind und Betroffene seit Jahren ein Ende der Diskriminierung fordern – passiert ist seither nichts.
„Es fühlt sich so falsch an, sein eigenes Kind adoptieren zu müssen“, sagt Klitzsch-Eulenburg. „Es ist eine Bestrafung.“ Der oft intransparente Weg der Stiefkindadoption war für sie deshalb keine Option: Das wäre vielleicht pragmatisch, aber so ändere sich nichts. „Es ist mir wichtig, ein Vorbild für meine Kinder zu sein und sich für etwas einzusetzen, von dem man überzeugt ist“, sagt die zweifache Mutter weiter. Den Familienalltag macht das allerdings kompliziert.
Ob Arztbesuche, Kita-Anmeldung, über mögliche Unterhaltspflichten bis hin zu Erb- oder Sorgerechtsfragen im Todesfall: Die rechtlichen Unsicherheiten sind groß. Manchmal werden sie zu groß. Klitzsch-Eulenburg weiß von Familien in der Nodoption-Initiative, bei denen eine Mutter einen beinahe tödlichen Unfall hatte. In einer anderen Familie ist eine Mutter an Brustkrebs erkrankt. Sie haben sich trotz der laufenden Verfahren schließlich für den Weg der Stiefkindadoption entschieden. Für Klitzsch-Eulenburg und ihre Frau ist das bisher keine Option, aber sie sagt: „Wir können nur hoffen, dass keine von uns ernsthaft erkrankt.“
Im Juli hat Nodoption zusammen mit dem Verband Queere Vielfalt LSVD+ nun erneut eine Petition gestartet, in der sie eine Reform des Abstammungsrechts fordern. Mehr als 120.000 Menschen haben bisher unterzeichnet. Weil das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung weiter hinauszögert, hoffen die Betroffenen auf die Politik. Und was macht die?
Union stellt sich quer
Schon 2021 wollte die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zumindest die Co-Mutterschaft im Abstammungsrecht verankern. „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die Mutterschaft anerkannt hat“, sollte es in Paragraf 1591 im Bürgerlichen Gesetzbuch heißen.
Doch die Union stellte sich in der damaligen großen Koalition quer. Thorsten Frei, damals stellvertretender Unionsfraktionschef, warf der SPD in der Welt gar vor, „Biologie durch Ideologie“ ersetzen zu wollen. „Abstammung benennt die biologische Frage, wer Vater und Mutter eines Kindes sind. In Fällen gleichgeschlechtlicher Eltern ist aber klar, dass eine biologische Abstammung allenfalls zu einem Elternteil bestehen kann“, sagte Frei damals. Dass in heterosexuellen Ehen der rechtliche Vater nicht auch der biologische Vater sein muss, schien Frei nicht zu stören.
Auch ein Vorhaben der Ampel-Koalition scheiterte nach dem vorzeitigen Regierungsende. In der aktuellen Legislatur hat sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mehrmals für eine gesetzliche Neuregelung des Abstammungsrechtes ausgesprochen. In der Regierungskoalition fehlt dafür bisher aber die Mehrheit.
„Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart“
„Es ist für die betroffenen Familien kaum zumutbar, dass sie ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen müssen, bevor beide Frauen rechtliche Eltern des Kindes sind“, sagte Hubig in einem Interview Ende 2025 in der taz. Auch im Kontext von Spahns Leihmutterschaft sagte sie Mitte Juli: „Es freut mich, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU jetzt Familienzuwachs hat und sicherlich dann auch Verständnis hat für die Situation von zwei Müttern.“
Doch Jens Spahn ist nun weg und die Parteiposition bleibt unverändert. Eine Reform des Abstammungsrechts sei im Koalitionsvertrag nicht vereinbart worden, heißt es von Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, gegenüber der taz in einem Statement. Über weitergehende Reformen könne zu gegebener Zeit sachlich und mit der gebotenen Sorgfalt diskutiert werden. „Dass gleichgeschlechtliche Elternpaare und heterosexuelle Elternpaare gleichermaßen liebevolle und verantwortungsvolle Eltern sein können“, stehe für sie außer Frage.
Die eigene Abstammung sei für jeden Menschen von großer Bedeutung, betont Hierl. „Das Wissen darüber, woher man kommt und von wem man biologisch abstammt, gehört zur Identität eines Menschen und ist für viele Menschen ein wichtiger Teil ihrer Persönlichkeitsentwicklung“, sagt die Abgeordnete. Und weiter: „Wenn wir über Abstammungsrecht sprechen, dann explizit über die biologische Abstammung eines Kindes.“ Ob Eizellenspender:innen dabei berücksichtigt sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Sowohl Frei als auch Familienministerin Karin Prien (CDU) hatten in der Vergangenheit auch Änderungen im Adoptionsrecht ins Spiel gebracht, um das Verfahren für lesbische und nicht binäre Paare zu erleichtern. Hierl geht darauf nicht ein, aber sagt mit Bezug auf gleichgeschlechtliche Paare: „Die Anerkennung dieser Lebensrealitäten und die Bedeutung biologischer Abstammung schließen sich nicht aus.“
Warten, während die Kinder älter werden
Dass das Abstammungsrecht also tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode reformiert wird, ist ungewiss. Ministerin Hubig werbe weiter für dessen Fortentwicklung, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums auf taz-Anfrage. Doch: „Zu den regierungsinternen Gesprächen kann ich Ihnen keinen neuen Stand mitteilen.“
Für die Betroffenen heißt das, weiter zu warten, während ihre Kinder immer älter werden. „Ich habe als lesbische Frau schon einiges an Diskriminierung erlebt“, sagt Klitzsch-Eulenburg, „aber das mit den Kindern übersteigt alles.“ Sie fühle sich nicht mehr zugehörig. Letztendlich ginge es aber gar nicht um Lesben, nicht Binäre oder Schwule, sagt sie, sondern um Kinder: „Die Kinder müssen rechtlich abgesichert sein und wir sind eben ihre Eltern, es gibt keine anderen.“
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