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ZivildienstZwangsdienst als Randnotiz

Für den Fall einer Rückkehr zur Wehrpflicht würde wohl auch der Zivildienst wiederbelebt. Sozialverbände reagieren gespalten.

dpa | Die Bundesregierung trifft Vorkehrungen, im Fall einer Rückkehr zur Wehrpflicht auch den Zivildienst zu reaktivieren. Das Familienministerium befragte nach eigenen Angaben vorsorglich 23 große Verbände, ob Plätze für etwaige Wehrdienstverweigerer zur Verfügung stünden. Unionsfraktionschef Thorsten Frei bestätigte bei RTL/ntv, dass sich die Regierung auf „Eventualitäten“ vorbereitet. Doch Sozialverbände reagierten skeptisch.

So erklärte der Paritätische Gesamtverband, man trete für eine Stärkung der Freiwilligendienste ein. „Die mögliche Wiedereinführung eines neuen Zivildienstes im Zuge einer Bedarfs-Wehrpflicht darf nicht zulasten der Freiwilligendienste gehen.“ Ähnlich äußerte sich der Sozialverband Deutschland. „Statt auf Zwang zu setzen, müssen freiwilliges Engagement und Ehrenamt gestärkt und der Bundesfreiwilligendienst sowie das Freiwillige Soziale Jahr verlässlich gefördert werden“, sagte SoVD-Chefin Michaela Engelmeier der Funke Mediengruppe.

Ende des Zivildienstes 2011

Die Wehrpflicht in Deutschland war 2011 ausgesetzt worden. Damit endete auch der zivile Ersatzdienst für junge Männer, die aus Gewissensgründen den Dienst bei der Bundeswehr verweigerten. 2010 hatten noch rund 80.000 Wehrpflichtige als „Zivi“ Dienst in sozialen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Rettungsdiensten oder Jugendzentren abgeleistet. Über die Jahre der Wehrpflicht waren es nach offizieller Statistik insgesamt rund 2,7 Millionen. Als Ersatz wurde im Juli 2011 der sogenannte Bundesfreiwilligendienst mit jährlich etwa 35.000 Plätzen gegründet.

Ob und wie die Wehrpflicht wieder aktiviert werden könnte, ist offen. Seit Anfang dieses Jahres gilt zunächst eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008, um Freiwillige für den angekündigten Ausbau der Bundeswehr zu rekrutieren. Sollten die Ziele verfehlt werden, kann der Bundestag über eine „Bedarfs-Wehrpflicht“ entscheiden. Dann würde auch wieder die Grundgesetz-Klausel greifen: „Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.“

Künftige Bedingungen unklar

Eine Sprecherin des Familienministeriums bestätigte Informationen über Vorkehrungen für die mögliche Rückkehr zum Zivildienst. Demnach wurden bereits im Winter die Verbände kontaktiert, die bis 2011 im Zivildienst oder später bei Freiwilligendiensten aktiv gewesen seien. Ihnen wurden „sehr grundsätzliche Fragen übermittelt zur Abschätzung von Möglichkeiten, als Verband im Falle der Wiedereinsetzung einer allgemeinen Wehrpflicht Wehrersatzdienstplätze anzubieten“, teilte die Ministeriumssprecherin mit. 22 der 23 Verbände hätten angegeben, grundsätzlich ein Angebot machen zu können.

„Solange wir keine allgemeine Wehrpflicht haben, gibt es auch ein keinen neuen Zivildienst“, erklärte die Sprecherin. „Sollte die allgemeine Wehrpflicht allerdings wieder eingesetzt werden, muss die Basis für einen modernen Zivildienst vorbereitet sein.“ Wie ein Wehrersatzdienst aussehen würde, daran „arbeiten wir gerade mit dem Bundesgesellschaftsdienstegesetz“. Die Zahl der Zivis werde davon abhängig sein, „ob, wann und in welchem Umfang die Wehrpflicht nach § 2a Wehrpflichtgesetz angeordnet wird“.

Caritas dämpft Erwartungen

Obwohl es keine Entscheidung für eine Wehrpflicht gibt, steigt bereits die Zahl der Anträge auf – vorsorgliche – Verweigerung. Im ersten Halbjahr gingen nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland 5.862 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein. Im gesamten Jahr 2025 waren es 3.867 Anträge, 2024 nur 2.998.

Trotzdem dürfte es nach Einschätzung des Caritas-Verbands im Fall der Fälle vergleichsweise wenige Zivis geben. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa argumentierte, mit einer Bedarfs-Wehrpflicht würden nur so viele junge Männer eingezogen, wie die Bundeswehr benötige, und zwar auf Grundlage sachlicher Kriterien. Folglich würden wohl nur wenige junge Männer den Wehrdienst verweigern. Ein Zivildienst wäre unter diesen Bedingungen „eine Randnotiz“, meinte die Verbandspräsidentin. „Wer den Eindruck erweckt, auf diesem Weg ließen sich die Personalprobleme sozialer Einrichtungen lösen, weckt völlig falsche Erwartungen.“

Bufdis füllten die Lücke

Vor der Aussetzung von Wehr- und Ersatzdienst 2011 hatten Sozialverbände große Bedenken geäußert, dass die Zivis an allen Ecken und Enden fehlen und vor allem die Pflege stark unter Druck geraten würde. Der Bundesfreiwilligendienst werde das nicht wettmachen können, hieß es damals.

Ulrich Schneider, damals Geschäftsführer des Paritätischen und einer der Kritiker, denkt inzwischen anders. Zwar habe die Aussetzung des Zivildienstes tatsächlich Lücken gelassen, sagte Schneider der dpa. Die jungen Männer hätten zum Beispiel in der Pflege die Zeit gehabt, die Fachkräften oft fehle. Doch habe der Bundesfreiwilligendienst das „doch zumindest zu einem großen Teil kompensiert“, sagte Schneider, heute Vorstandsmitglied der Linken. „Da waren wir ganz glücklich.“ Dass dieser Dienst freiwillig und nicht Pflicht sei, habe große Vorteile. „Das hat zum großen Teil das System gestützt.“

Schneider wagt auch die These, dass es nicht zur Wiederbelebung von Wehrpflicht und Zivildienst kommen werde. Früher hätten viele die Wehrpflicht als gegeben hingenommen, jetzt werde sie aktiv hinterfragt. „Das kann man nicht mehr zurückdrehen, das ist ausgeschlossen.“

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3 Kommentare

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  • Wir müssen uns zum Wohle unserer Kinder ins Ausland orientieren. Wirklich frei ist man als junger deutscher Mann wohl nur im Ausland. Im Inland gibt es musterungsPFLICHT inkl. Zwangsuntersuchung des Genitals, eingeschränkte Freizügigkeit und eingeschränkte Berufsfreiheit. Wieso soll die Jugend ihre körperliche Selbstbestimmung im Inland opfern, wenn das freie europäische Ausland doch so nah ist?

  • Der Zivildienst - man merkt es im Kontext - ist eben eine Form der Wehrpflicht. Wer die Wehrpflicht aber aus grundsätzlichen Gründen ablehnt, wird auch diese Form ablehnen; dass der Zivildienst bis § 79 ZDG auch im Krieg eingeplant ist sowie tendenziell katastrophale Auswirkungen im Pflegebereich hat, kommt nur hinzu.

    Daher wird es mit der Wehrpflicht (die es nur deshalb noch nicht gibt, weil die Politik sich nur die scheibchenweise Einführung traut, da sie - noch - mit zuviel Widerstand rechnet) auch wieder Totale Kriegsdienstverweigerer geben.

    Man darf gespannt sein, wie die Justiz mit diesen dann "frisch" umgeht - wie sie es früher tat ist gut dokumentiert: uris-tkdv.de - dort gibt es hunderte solcher Urteile nachzulesen, und sicherlich in nicht zu ferner Zukunft neue...

  • Ich kenne etliche Männer, die Zivildienst geleistet haben und selbst sagen, dass es ihnen sehr gut getan hat, sich mit diesen Aspekten der menschlichen Existenz zu beschäftigen.



    Ich verstehe deshalb wirklich nicht, warum es so schlimm wäre, wenn junge Männer, die sich sonst von entsprechenden Berufen fernhalten, weil sie lukrativere Jobs vorziehen, wenigstens mal in die Wirklichkeit des Lebens reinschnuppern.