Innenausschuss tagte zu CSD-Anschlag : Auch Bayerns Vorbild hilft nicht weiter
Auf der Suche nach Maßnahmen, um Terroranschläge zu verhindern, tun sich zahlreiche Probleme auf. Die Vorschläge Dobrindts versprechen überwiegend keine Lösung.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
I nnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist unbeirrt. Im Innenausschuss des Bundestags, der sich am Dienstagnachmittag mit dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD beschäftigte, hielt Dobrindt an seinen drei zentralen Forderungen fest: Verschärfungen im Jugendstrafrecht, mehr Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Gefährdern und eine „in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregelung“.
Über eine gewisse Verschärfung des Jugendstrafrechts kann man durchaus reden. Bei Heranwachsenden mit Terrorfantasien sollte die sogenannte Vorbewährung künftig ausgeschlossen sein. Die Vorbewährung ist eine Besonderheit des Jugendstrafrechts. Sie kommt zum Einsatz, wenn eigentlich keine Bewährung möglich ist, weil die Sozialprognose zu ungünstig erscheint. Hier kann der Jugendrichter noch eine weitere Chance geben, sich in Freiheit durch Wohlverhalten die Möglichkeit der Bewährung zu verdienen.
So etwas hat sich bei Ladendieben und Kneipenschlägern durchaus bewährt, bei Terrorsympathisanten wie Abdul Ballout ist das Risiko aber zu groß, dass die erzieherische Großzügigkeit für einen Anschlag benutzt wird.
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Die elektronische Fußfessel ist dagegen kein taugliches Mittel zur Verhinderung von Terroranschlägen. Wer zum Attentat entschlossen ist, wird durch die elektronische Überwachung nicht daran gehindert, Morde zu begehen.
Auch eine bundeseinheitliche Präventivhaft ergibt wenig Sinn. Präventivhaft ist in Deutschland nur bei einer konkreten Gefahr und maximal zwei Monate, wie in Bayern, sonst jedoch nur einige Tage lang möglich. Selbst wenn alle Bundesländer sich an Bayerns Vorbild orientieren, was der Bund nicht erzwingen könnte, wäre dies bei einem entschlossenen Terroristen nur ein kurzer Aufschub.
Am wirkungsvollsten wäre natürlich eine Präventivhaft, die so lange andauert, bis von einem Islamisten sicher keine Gefahr mehr ausgeht, im Zweifel lebenslang. Dass dies völlig unverhältnismäßig wäre, liegt aber auf der Hand.
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