Urteil gegen junge Nazigruppe: Vom braunen Kinderzimmer in den Knast
Ein Gericht hat Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt. Die Jugendlichen planten und verübten Anschläge auf Geflüchtete und politische Gegner.
Foto: Christian Charisius/dpa
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch die acht Angeklagten der rechtsextremen Terrorgruppe Letzte Verteidigungswelle zu Jugendstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verurteilt. Das Gericht sprach die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alten Angeklagten unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes sowie weiterer Straftaten wie schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bezeichnung „braune Kinderzimmer“ sei „durchaus passend gewählt“, sagte der Vorsitzende Richter. Mit ihren Taten hätten die Angeklagten „Chaos herbeiführen“ wollen.
Die Bundesanwaltschaft hatte Ende November 2025 Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben. Sie warf allen Angeklagten die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Vier von ihnen wurden zudem wegen versuchten Mordes angeklagt, den übrigen wurde Beihilfe hierzu vorgeworfen. Das Gericht folgte den Vorwürfen der Anklage im Wesentlichen.
Aus der Gruppe heraus planten und verübten die Angeklagten potenziell tödliche Anschläge auf Flüchtlinge und politisch Andersdenkende. Einige von ihnen verübten im Oktober 2024 einen nächtlichen Brandanschlag auf ein bewohntes Kulturzentrum in Altdöbern und im Januar 2025 eine Pyrotechnikattacke auf eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln, Thüringen. Dass beim Anschlag auf das Zentrum niemand verletzt oder getötet wurde, war wohl reiner Zufall. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten außerdem sogenanntes Pädo-Hunting vor – die Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten.
Die Letzte Verteidigungswelle hatte in mehreren Bundesländern Anhänger. Der Prozess fand in Hamburg statt, weil der Staatsschutzsenat dort auch für Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist. Zwei der Hauptbeschuldigten, Jason R. und Benjamin H., 19 und 16 Jahre alt, stammen aus diesem Bundesland. Wegen des Alters der Angeklagten lief das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch die Plädoyers von Anklage und Verteidigung fanden ohne Publikum und Presse statt. Erst am Mittwoch, nach 28 Verhandlungstagen, durften Journalist:innen und Zuschauer:innen zur Urteilsverkündung in den Saal.
SS-Totenkopf als Logo
Schon seit 2022 kannten sich einzelne Mitglieder der Gruppe. Nach den Ermittlungen gründeten Jason R. und Benjamin H. aber erst im April 2024 die Letzte Verteidigungswelle. Ihr Motto: „Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült.“ Als Logo wählten sie den Totenkopf der Waffen-SS mit ihrem Kürzel. Die beiden verwalteten verschiedene Whatsappgruppen und entschieden, wer sich anschließen durfte. Die Ermittler fanden über 70 Chatgruppen mit Verbindungen zum Netzwerk. Rund 200 Personen sollen beteiligt gewesen sein.
Ein schriftliches Bekenntnis zur rechtsextremen Gesinnung reichte jedoch nicht, um zum Kern der Gruppe zu gehören. Die selbsternannten „Kämpfer für Nation und Nationalismus“ mussten auch Straftaten nachweisen. Videoaufnahmen der Aktionen dienten als Beweis. Über einen Generalchat und regionale Gruppen blieb die Terrorgruppe vernetzt.
Die Letzte Verteidigungswelle verbreitete zudem eine besonders radikale Verschwörungstheorie der Szene: den „großen Austausch“. Diese Theorie behauptet, dass „fremde Einwanderer“ gezielt die angeblich „eigene Bevölkerung“ ersetzen sollen. Diese Erzählung wird unter anderem von der Identitären Bewegung verbreitet. Auch einzelne Politiker innerhalb der AfD haben entsprechende Narrative verwendet.
Am 12. Februar 2025 durchsuchten Ermittler erstmals eine Wohnung in Meißen und fanden zwei Kugelbomben. Im Mai folgten weitere Razzien in Brandenburg, Hessen, Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Im April vergangenen Jahres berichtete die taz als eine der ersten über die Letzte Verteidigungswelle. Der Brandanschlag in Altdöbern löste verstärkte Ermittlungen aus. Der Saal des Kulturzentrums Kultberg mitsamt Biergarten brannte am 23. Oktober 2024 komplett aus. Die Ermittler vermuteten zunächst einen technischen Defekt. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stießen sie jedoch auf Videos und Chatnachrichten, die den Verdacht auf einen gezielten Brandanschlag erhärteten. Zwei damals 15-jährige Mitglieder der Letzten Verteidigungswelle sollen sich vor den Flammen gefilmt haben. Nach den Ermittlungen hielten sie den Kultberg für ein linkes Zentrum.
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