Hackerangriff in Berlin : So kurz vor der Wahl darf man sich schon Sorgen machen
Ein Hackerangriff hat Teile der Berliner Verwaltung lahmgelegt. So eine Attacke ist immer besorgniserregend. Und vor einer Wahl noch ein wenig mehr.
Foto: Britta Pedersen/picture alliance/dpa
S ogar Innensenatorin Iris Spranger (SPD) ist gekommen zur Pressekonferenz nach einer außerordentlichen Krisensitzung des Berliners Senats. In Sprangers Zuständigkeit liegt die reibungslose Umsetzung von Wahlen. In Berlin wird am 20. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. So heißt der Landtag im Stadtstaat Berlin.
Einberufen wurde die Krisensitzung am Mittwoch nach einem massiven Hackerangriff auf das Berliner Landesnetz, der zentralen Datenleitung der Berliner Verwaltung. Kurz nach Bekanntwerden des Angriffs am Montag verbreitete sich die Meldung, dass es nicht mehr möglich sei, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Auf seiner Krisensitzung hatte der schwarz-rote Senat in Berlin also zwei brisante Themen auf dem Tisch. Wie kann es sein, dass jemand von außen in das Berliner Landesnetz eindringt und die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Verkehr vom Netz genommen werden müssen und seitdem arbeitsunfähig sind? Selbst das Wohngeld konnte nicht mehr ausgezahlt werden.
Und: Sind die Wahlen am 20. September in Gefahr? Es wäre nicht das erste Mal in Berlin. Wegen massiver Unregelmäßigkeiten in den Wahllokalen und bei der Auszählung musste die Abgeordnetenhauswahl 2021 wiederholt werden. Statt Rot-Grün-Rot regiert seit der Wiederholungswahl 2023 nun Schwarz-Rot mit Kai Wegner als Regierendem Bürgermeister der CDU.
Wegner war es auch, der auf der Pressekonferenz nach der Krisensitzung deutliche Worte gefunden hat. „Das ist ein Angriff auf Berlin“, betonte er. Gleichzeitig versicherte Wegner, dass bei dem Angriff keine sensible Daten abgeflossen seien. Die Geodaten, auf die es der oder die Angreifer abgesehen hätten, seien auch öffentlich zugänglich gewesen.
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Wer für den Hack verantwortlich ist, konnten weder Wegner noch die Innensenatorin oder die IT-Spezialisten der Berliner Senatskanzlei sagen. Noch liefen die Ermittlungen.
Auch die Frage, ob die Berliner Verwaltung mit ihren zahlreichen Insellösungen Angreifer nicht geradezu einlade, wurde nicht beantwortet. In Berlin sind nicht alle Behörden an das vom IT-Dienstleistungszentrum ITDZ betriebene Landesnetz angeschlossen. Das gilt nicht nur für die meisten Bezirke, sondern auch für die beiden vom Hack betroffenen Senatsverwaltungen.
Was Innensenatorin Spranger aber sagen konnte: „Nach jetzigem Stand sind die IT-Systeme, die für die Wahlen benötigt werden, nicht betroffen.“ Das gelte sowohl für die IT-Systeme zur Wahlvorbereitung als auch für die Systeme für die Wahlauswertung.
Auch sei es wieder möglich, online Briefwahlunterlagen anzufordern, beruhigte Spranger. Die Innensenatorin versicherte, das kurzfristige Problem sei kein Grund, um die Wahl später anfechten zu können. Denn Bürgerinnen und Bürger könnten auch auf andere Weise Briefwahl beantragen, etwa per Mail, postalisch oder im Bezirkswahlamt. Laut Landeswahlamt ist offen, ob die Panne überhaupt mit der Cyberattacke zu tun hat.
Beruhigend sind diese Aussagen aber nur mäßig. Denn das Grundproblem der Berliner Datensicherheit bleibt bestehen. Alle Bemühungen, die Kleinstaaterei in der Berliner Verwaltung zumindest sicherheitstechnisch zu beenden und alle Behörden an das ITDZ anzuschließen, sind bislang gescheitert.
Dass der Hack in Berlin nur durch Zufall durch einen aufmerksamen Mitarbeiter entdeckt und womöglich Schlimmeres verhindert werden konnte, macht die Sache nicht besser.
Die Wahlen sind sicher? Sprangers Beschwichtigung gilt nur bis zum Beweis des Gegenteils.
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