„Volksbad“ in Berlin: „Für die gesamte Stadt beschämend“
Nach der Absage einer Veranstaltung für Schwarze Menschen wegen rechter Hetze betonen die Berliner Spitzenkandidaten von Grünen und SPD die Bedeutung sicherer Orte.
Foto: Christophe Gateau/dpa
Nach der Absage der Veranstaltung des Vereins Each One Teach One (EOTO) im „Volksbad“ an der Berliner Volksbühne gibt es heftige Kritik an der Kampagne rechter PolitikerInnen und Medien gegen die OrganisatorInnen.
Dass die Veranstaltung für Schwarze Kinder, Jugendliche und Familien aus Sicherheitsgründen abgesagt werden musste, sei ein „Skandal“, sagte Werner Graf, Spitzenkandidat der Grünen für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September. „Das ist für unsere gesamte Stadt beschämend und das Gegenteil dessen, wofür Berlin als Stadt der Freiheit steht.“
Leider habe sich auch die in Berlin regierende CDU „dafür entschieden, bei diesem rechten Kulturkampf auf dem Rücken schwarzer Berlinerinnen und Berliner, die auch in ihrem Alltag starken Anfeindungen ausgesetzt sind, mitzuwirken“, so Graf.
Am Donnerstag hatten die Volksbühne und EOTO mitgeteilt, dass die für Freitag geplante Nutzung des temporären Schwimmbads vor dem Theater nach Drohungen und rassistischer Hetze abgesagt wird. „Der Schutz unserer Gäste, Partner und Mitarbeiter*innen hat für uns oberste Priorität“, so Volksbühnen-Intendant Matthias Lilienthal. „Wir solidarisieren uns – heute und an jedem Tag – mit allen, die Rassismus und rechten Feindbildmarkierungen ausgesetzt sind.“
Dass die Einladung an EOTO, an einem Nachmittag ein Ferienprogramm für Schwarze Kinder und Jugendliche anzubieten, eine Welle von Anti-Schwarzem Rassismus auslösen würde, habe man, so Lilienthal, „unterschätzt“.
Rassistische Droh-E-Mails
EOTO verwies auf rassistische Droh-E-Mails und diskriminierende Kommentare in den sozialen Medien. „Wir können daher nicht ausschließen, dass die Kinder und Jugendlichen an dem Tag weiteren Gefahren ausgesetzt wären“, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins.
Die exponierte Lage des Schwimmbeckens lasse zudem befürchten, dass „die Wahrung von Persönlichkeitsrechten, der Schutz vor potenziellen diskriminierenden und diffamierenden Äußerungen gegenüber einzelnen Personen sowie eine schadlose An- und Abreise nicht garantiert“ werden könnten.
Auch SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach hat sich in der Sache geäußert. Die Bild-Zeitung hatte ihn mit den Worten zitiert, man könne „über die Entscheidung der Volksbad-Organisatoren streiten, aber nicht auf dem Rücken von People of Color“. Auf Nachfrage der taz stellte Krach am Freitag klar, dass er das Angebot einer exklusiven Nutzung des Bads durch Schwarze Menschen für einen Nachmittag keinesfalls kritisiere.
„Für einen weißen 47-jährigen Hetero-Mann wie mich ist Berlin so gut wie immer und überall ein Safe Space, aber für People of Color eben nicht“, sagte Krach, „und solange wir das als Stadt nicht hinbekommen, ist es unsere Pflicht, sie vor Rassismus und Hass zu schützen.“
„Es braucht mehr Stimmen“
Tahir Della vom Vorstand der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) sagte der taz, die Härte und Intensität der Kampagne gegen die Veranstaltung sowie die inhaltliche Verlinkung mit Apartheid und „Rassentrennung“ habe auch ihn als langjährigen Aktivisten überrascht. Nicht wirklich gewundert hätten ihn die Auslassungen von AfD-Chefin Alice Weidel – dass CDU-PolitikerInnen ins selbe Horn stießen, aber schon.
„Wir sind der Auffassung, dass die Mehrheitsgesellschaft und die Medien sich hier stärker positionieren müssen“, sagte Della, „da braucht es mehr Stimmen, und nicht nur von Betroffenen.“
Die Pankower CDU-Bezirkspolitikerin Aileen Weibeler, die in einem viel geklickten Instagram-Post am Mittwoch ein „super seltsames diskriminierendes Gefühl“ beklagt hatte, weil sie am Freitag nicht ins „Volksbad“ dürfe, ruderte am Donnerstag mit einem weiteren Post ein wenig zurück (oder auch nicht): „Rassismus existiert, und deshalb brauchen wir Schutzräume“, schrieb Weibeler. Sie wolle aber nicht, dass „öffentlich finanzierter Raum nach Sexualität, Hautfarbe, Herkunft oder Religion unterscheidet“.
In den vielen Reaktionen auf ihr erstes Video sehe sie, „wie schief die Debatte läuft: Die einen geben rassistischen Unsinn von sich, und die anderen sagen, ich dürfe mich gar nicht äußern, weil ich weiß bin“, beklagte sich Weibeler.
Kein Verstoß gegen Antidiskriminierungsgesetz
Dass die temporäre Öffnung des Bades nur für Schwarze Personen rein formal einen Verstoß gegen das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz bedeute, hat die Leiterin der vom Land Berlin eingerichteten Ombudsstelle, Doris Liebscher, im Übrigen bereits verneint.
Die Volksbühne zitierte Liebscher mit der Aussage, dass laut dem Gesetz „eine unterschiedliche Behandlung zulässig“ sei, „wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile strukturell benachteiligter Personen verhindert oder ausgeglichen werden sollen“.
Besondere und zudem zeitlich begrenzte „Angebote für strukturell benachteiligte Gruppen wie Frauen, queere Personen, ältere Menschen, Migrant*innen, sozial schwache Jugendliche oder Schwarze Menschen sind vor diesem Hintergrund keine Diskriminierung.“
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