FAQ zu Smart Glasses: Heimlich filmen leicht gemacht
In Deutschland sind immer mehr Brillen mit eingebauter Kamera in Umlauf. Was der Trend bedeutet und wie man sich gegen heimliche Aufnahmen wehren kann.
Foto: Andrej Sokolow/dpa/picture alliance
Inhaltsverzeichnis
- Muss ich jetzt ständig befürchten, heimlich gefilmt zu werden?
- Was sind Smart Glasses?
- Wie genau vereinfachen Smart Glasses heimliche Aufnahmen?
- Warum sind diese Brillen noch erlaubt?
- Darf man denn mit solchen Brillen einfach andere Menschen filmen?
- Was kann man tun, wenn man heimlich gefilmt wurde?
- Was geht politisch gegen die Smart Glasses?
Muss ich jetzt ständig befürchten, heimlich gefilmt zu werden?
Ja. Das ist zwar grundsätzlich nicht neu – auch bei Smartphones ist nicht immer erkennbar, ob eine Person, die ihr Gerät vor sich hält, gerade die Front- oder die Rückkamera nutzt. Oder nur im Display ihre Jawline checkt. Doch durch Smart Glasses erreichen die Möglichkeiten des heimlichen Filmens eine neue Qualität und neue Dimensionen.
Was sind Smart Glasses?
Das sind Brillen, die unter anderem eine Kamerafunktion eingebaut haben und die Funktionen übernehmen sollen, die bislang das Smartphone erfüllt. Zum Beispiel Musik hören, Videos posten, telefonieren und einer KI Anweisungen geben. Für Negativschlagzeilen sorgen gerade die des Herstellers Meta. Der IT-Konzern, der auch die Plattformen Facebook und Instagram betreibt, hat Smart Glasses mit dem Brillenhersteller Ray-Ban und dem Sport- und Bekleidungsunternehmen Oakley auf den Markt gebracht.
Waren Smart Glasses in der Vergangenheit eher Ladenhüter, etwa die Google Glass, hat Meta offenbar daraus gelernt: Die aktuellen Brillen sehen nicht mehr aus, als hätte sie jemand aus einer dystopischen Graphic Novel in die Realität übersetzt. Stattdessen wirken sie einfach wie Brillen. Nimmt ihr:e Träger:in gerade damit auf, soll eine kleine LED an der Seite blinken, um das zu signalisieren.
Wie genau vereinfachen Smart Glasses heimliche Aufnahmen?
Schon weil sie heute auf den ersten Blick kaum noch von normalen Brillen zu unterscheiden sind, wird heimliches Filmen damit viel einfacher. Einen Handyfilmer entdeckt man im Schwimmbad verhältnismäßig leicht, kann ihn ansprechen. Alle Brillenträger:innen kann man nicht unter Verdacht stellen. Dazu kommen weitere Probleme: Die LED, die eigentlich eine Aufnahme signalisieren soll, ist erstens nicht immer gut sichtbar. Etwa, wenn sie sich auf dem gerade von der gefilmten Person abgewandten Brillenbügel befindet oder die Sonne hell scheint.
Darüber hinaus gibt es bereits Berichte, in denen Menschen schildern, wie sie die LED dauerhaft ausgeschaltet haben. Auch passgenaue Sticker zum Abdecken sind bereits auf dem Markt, auch wenn Meta angibt, dass die Software ihrer Smart Glasses eine Abdeckung der LED erkennen und die Kamera dann nicht mehr aufnehmen würde.
Zuverlässig zu funktionieren, scheint das aber bislang nicht. „Wir arbeiten ständig daran, unsere Fähigkeiten, eine Abdeckung zu erkennen, zu verbessern“, erklärt der Konzern dazu in einem FAQ. Darüber hinaus entferne der Konzern etwa Werbung für LED-Abdeckungen, sperre gegebenenfalls Accounts und gehe rechtlich gegen entsprechende Angebote vor. Auf Plattformen wie Youtube und Reddit finden sich dennoch Anleitungen für das Deaktivieren der Signal-LED.
Warum sind diese Brillen noch erlaubt?
Die Bundesnetzagentur sieht aktuell keinen Anlass für ein Verfahren, das in ein Verbot münden könnte. Man habe Smart Glasses aus verschiedenen Entfernungen und Lichtverhältnissen geprüft. Bei den Modellen sei die Hinweis-LED auch noch aus einigen Metern klar erkennbar gewesen, teilte die Behörde der taz mit. „Geräte, deren LED entgegen der Herstellervorgaben deaktiviert wurden, sind verboten“, sagt Sprecher Matthias Podolski. Die reine Möglichkeit der Manipulation reiche nicht für ein Verbot.
Die Organisation HateAid sieht das anders: Sie hat auf Basis des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) Strafanzeige gestellt, und zwar nicht nur gegen Meta, Ray-Ban und Oakley, sondern auch gegen Optik- und Elektronikhandelsketten, die diese Geräte vertreiben. „Vor Smart Glasses sind Menschen nirgends sicher. Man muss jederzeit damit rechnen, gefilmt und dann im Internet bloßgestellt zu werden“, sagt HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon.
Der Organisation zufolge häufen sich seit Jahren Fälle von bildbasierter digitaler Gewalt. Die Gefilmten seien vor allem Frauen, die sexualisiert dargestellt werden. Bei den Smart Glasses tarne sich eine „besonders unauffällige Überwachungstechnologie“ als Alltagsgegenstand.
Darf man denn mit solchen Brillen einfach andere Menschen filmen?
„Wer ohne Zustimmung Dritter einfach drauflosfilmt, bewegt sich auf sehr dünnem rechtlichem Eis“, sagt der auf Verbraucherthemen spezialisierte Anwalt Christian Solmecke der taz. Wer die Signal-LED der Brille manipuliere, mache sich potenziell strafbar. Ein Verstoß könne nach Paragraf 27 TDDDG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dazu kämen mögliche weitere Strafen, wenn durch die heimlichen Aufnahmen der höchstpersönliche Lebensbereich anderer verletzt werde.
Was kann man tun, wenn man heimlich gefilmt wurde?
Wer ungewollt gefilmt wurde, kann laut Anwalt Solmecke die sofortige Unterlassung und Löschung der Aufnahmen fordern – in schweren Fällen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gebe es zudem einen Anspruch auf Schadenersatz beziehungsweise Schmerzensgeld. Aber: „Das größte praktische Problem bleibt die Beweisbarkeit“, sagt er. Schließlich lasse sich ein Gefilmtwerden mittels Smart Glasses gerade nicht gut erkennen.
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Und was ist, wenn das gefilmte Material bereits auf Social Media kursiert? „Dann richten sich die Ansprüche nicht nur gegen den Ersteller, sondern auch gegen die Plattformbetreiber“, erklärt Solmecke. Betroffene könnten auf Basis des Digital Services Act von den Plattformen die umgehende Löschung oder Sperrung der rechtsverletzenden Inhalte verlangen. Gegenüber dem Uploader könnten sie außerdem Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen und eine Strafanzeige wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild stellen.
Was geht politisch gegen die Smart Glasses?
HateAid und das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie haben Petitionen gestartet, die sich an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und den Präsidenten der Bundesnetzagentur Klaus Müller richten. Damit fordern sie etwa einen Vertriebsstopp für Geräte in heutiger Ausgestaltung und das Schließen von Schutzlücken für heimliche Aufnahmen.
Und dann ist da ja noch die Anzeige von HateAid gegen Meta und Co. Anwalt Solmecke hält sie für einen „juristisch notwendigen und sinnvollen Schritt, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen“. Es sei realistisch, dass es so zu „strengeren Auflagen für das Produktdesign oder gar zu einem Vertriebsverbot in der jetzigen Form“ komme.
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