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Besuch in japanischem FrauengefängnisEingeschlossen und zur Arbeit verdonnert

Lange galt in Japans Gefängnissen eine strenge Arbeitspflicht. Seit einer Reform von 2025 soll der Fokus auf Wiedereingliederung liegen. Gelingt das?

Martin Fritz

Aus Tochigi

Martin Fritz

Frauen in hellrosa Kitteln und grünen Hauben beugen sich über Stoffstücke, nähen Banner und Flaggen. Nähmaschinen rattern. Reden ist verboten. Keine schaut zu den Wärtern auf, die im kalten Neonlicht Wache stehen. Auch die Journalistengruppe auf ihrem Rundgang ignorieren sie.

456 Insassinnen sitzen im Frauengefängnis von Tochigi ein, einer in die Jahre gekommenen Anstalt zwischen Reisfeldern und Lagerhallen 90 Zugminuten nördlich von Tokio. Sie arbeiten fünf Tage die Woche von 7.40 Uhr bis 16.30 Uhr. Vormittags und nachmittags haben sie kurze Pausen, mittags eine halbe Stunde. Manche nähen für einen privaten Auftraggeber. Andere falten Origamipapier zu Würfeln und Bällen, schuften in Garküche und Wäscherei, reparieren die Rollstühle anderer Insassinnen. Ihr Lohn ist extrem niedrig: 2022 waren es umgerechnet 25 Euro im Monat, ausgezahlt erst bei der Entlassung.

Arbeit war lange der Kern des japanischen Strafvollzugs. Sie sollte disziplinieren und läutern. Pünktlichkeit, Gehorsam, Ausdauer und Teamfähigkeit waren die Ziele. Preußen lieferte dafür schon Ende des 19. Jahrhunderts das Vorbild. Die meisten Freiheitsstrafen in Japan enthielten eine ausdrückliche Arbeitspflicht. Wer nicht zur Arbeit verdonnert wurde, konnte welche beantragen.

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Diese Zweiteilung ist seit Juni 2025 Geschichte. An ihre Stelle trat die kōkin-kei, eine einheitliche Freiheitsstrafe, die den Fokus auf Rehabilitation und Wiedereingliederung legt. Es ist die erste Reform der Strafarten in Japan seit 119 Jahren. Sie verschiebt den Kern der Strafe von der Arbeit auf die Rückkehr ins zivile Leben. Je nach Person werden Arbeitspflichten seither mit Berufsausbildung, Suchthilfe, psychologischer Betreuung und der Vorbereitung auf das Leben nach der Entlassung kombiniert.

Bislang sind 50 Prozent Wiederholungstäter

Makoto Tadaki, Strafrechtsprofessor an der Universität Chūō in Tokio, sagt, der Wegfall der alten Trennung erlaube es, Arbeit und Anleitung flexibler zu mischen und mehr Zeit für andere Behandlungsformen zu schaffen. Offizieller Grund für die Reform war der hohe Anteil von fast 50 Prozent an Wiederholungstätern.

In Tochigi, sagt Kiyochika Miyoshi, Leiter des Gefängnisses, habe sich durch die Reform die Rolle der Arbeit im Vollzugsalltag nicht geändert. Müssen die Frauen dort noch immer Zwangsarbeit leisten? Er verneint, sagt, das hätten sie nie gemusst. Doch was geschieht mit einer Inhaftierten, die nicht arbeiten kann? Was, wenn Krankheit, Alter oder psychische Belastung sie hindern?

Wovor hat das Gefängnis Angst? Dass Inhaftierte über Haftbedingungen klagen?

Eine 63-Jährige, wegen Raubmords zu lebenslanger Haft in Tochigi verurteilt, konnte nach eigenen Angaben aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten. In einer Klage vom August 2025 wirft sie der Anstalt vor, ihre Symptome ignoriert und sie wiederholt wegen Arbeitsverweigerung bestraft zu haben. Man habe Reizgas gegen sie verwendet und sie „eingeschlossen“, der japanische Ausdruck für Isolationshaft. Ihre Krankheit sei als Disziplinproblem behandelt worden. Ob das zutrifft, muss nun ein Gericht klären.

Die laufende Klage zieht sich wie ein Riss durch die Tour. Die Journalisten dürfen Zellen, Werkstätten, Küche und Sportanlagen begutachten. Mit den Frauen sprechen dürfen sie jedoch nicht. Jeden Kontaktversuch der Gefangenen sollen sie sofort melden. Smartphones und Videokameras sind tabu. Tonaufnahmen werden auf Stimmen von Inhaftierten geprüft. Wovor hat das Gefängnis Angst? Dass Inhaftierte über schlechte Haftbedingungen klagen?

Menschrechtler äußern Kritik

Ein Blick in die ungastlichen, spartanischen Einzelzellen verschärft diesen Eindruck. Auf knapp sechs Quadratmetern drängen sich ein schmales Bett oder Tatamistrohmatten, ein Stuhl vor einem Minitisch, ein Koffer für Persönliches sowie ein kleiner billiger Fernseher auf einem Metallschrank – und die Toilette, verdeckt hinter einer hüfthohen Trennwand. Durch ein vergittertes Fenster fällt Tageslicht, von der Decke blendet eine Neonlampe. In den Gemeinschaftszellen ein ähnliches Bild, immerhin sind hier die Toiletten separat und die Zelltüren offen. Hier dürfe hinziehen, wer sich gut führe, sagt der Gefängnisleiter. Je Zelle bis zu sechs Frauen.

Ein Bericht von Human Rights Watch aus dem Jahr 2023 urteilt: Frauen in japanischen Gefängnissen werden „nicht wie Menschen“ behandelt. Die Menschenrechtler kritisierten generell stark eingeschränkte Kommunikation der Insassinnen, ihre geringen Kontaktmöglichkeiten nach draußen, verbale Beleidigungen, Anschreien und andere Erniedrigungen durch das Personal sowie die mangelhafte Gesundheitsversorgung. Gebärenden werde zudem das gesetzliche Recht verwehrt, ihr Kind bis zu 18 Monate bei sich zu behalten.

Gefängnisleiter Miyoshi sagt, in Tochigi gebe es keinen „Einschluss“, bei dem die Gefangene in der Regel allein in ihrer Zelle bleibt, von Arbeit, Gemeinschaft, Besuchen, Briefen und Büchern weitgehend abgeschnitten wird und ihr nur minimale Bewegung erlaubt ist. „Wir tun nichts, was menschenrechtlich problematisch wäre.“ Seit der Strafreform, sagt er, gebe es hingegen sogar sogenannte Reflecting Rooms in der Haftanstalt: zwei kleine Zimmer mit weich gepolsterten Stühlen, einem Plüschtier zum Drücken, Teppichboden, Plastikpflanzen und Bildern an den Wänden.

Bis zu 30 Minuten dürfen Inhaftierte hier über ihren Gemütszustand, ihre Probleme und Zukunftsperspektiven sprechen. „Die Insassin redet frei, was sie denkt, zwei Beamte hören einfach nur zu“, erläutert der Leiter. Danach besprechen die Beamten die Anliegen und antworten. Ist freies Reden hier wirklich realistisch, vor allem mit Wärtern, die die Frauen sonst vermutlich rund um die Uhr von oben herab behandeln?

Ein Drittel aus dem Ausland

Die Frage bleibt offen, drängt sich aber umso mehr auf, als viele Inhaftierte hier lediglich bedingt arbeitsfähig sind. Nur knapp 40 Prozent der Insassinnen sind gesund; über 60 Prozent hingegen sind körperlich oder mental eingeschränkt oder krank. Fast ein Fünftel der Frauen ist zudem über 70 Jahre alt, die älteste ist 91. Manche sitzen im Rollstuhl und können nicht allein das Gemeinschaftsbad nutzen. Laut Presseberichten begehen manche ältere Frauen in Japan absichtlich kleine Diebstähle, um inhaftiert zu werden, weil sie sich finanziell nicht versorgen können.

Fast 30 Prozent der Insassinnen in Tochigi kamen wegen Drogendelikten in Haft. Einige sind süchtig und sitzen wiederholt ein, weil die Ursachen ihrer Abhängigkeit nicht behandelt werden. Ein Drittel der Inhaftierten stammt aus dem Ausland, überwiegend aus anderen asiatischen Ländern wie Thailand, Vietnam und China. Sie sprechen 19 Sprachen. Viele wurden wegen Drogenschmuggels verurteilt; kleine Mengen genügen. Japans Drogengesetze gehören zu den härtesten der Welt.

Wegen der Ausländerinnen sorge das Personal sich um seine Sicherheit, sagt Gefängnisleiter Miyoshi. Er meint: Gefangene könnten sich in ihrer Muttersprache selbst in Anwesenheit der Wärterinnen zu Übergriffen verabreden. Außerdem sei die Kommunikation mit den ausländischen Insassinnen schwierig. Dennoch erhalten nur wenige davon Japanischunterricht. „Ergibt das Sinn, wenn sie in ihre Heimatländer zurückkehren?“, fragt Miyoshi rhetorisch.

Dann spricht er über die positiven Seiten seiner Haftanstalt: die Möglichkeit einer Berufsausbildung, etwa zur Friseurin, Pflegekraft, Kosmetikerin – oder Gabelstaplerfahrerin. Außerdem, sagt er, würden rund 80 Prozent der Insassinnen vorzeitig entlassen. Die 36 hier inhaftierten Mörderinnen gehören nicht dazu. In Japan bedeutet lebenslang, dass Tä­te­r:in­nen nur in Ausnahmefällen wieder freikommen. Daran änderte auch die kleine Strafreform im vergangenen Jahr nichts.

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