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Abschiebeflug nach Afghanistan„Angst brauchen sie noch nicht zu haben“

Am Dienstag soll es erneut einen Abschiebeflug nach Afghanistan geben. Voraussichtlich nicht mit am Bord: der strafrechtlich unauffällige Faridoon Tofan.

Die Bundesregierung plant für Dienstag einen weiteren Abschiebeflug nach Afghanistan. Der Start ist für die frühen Morgenstunden gegen 1 Uhr vom Flughafen Leipzig/Halle mit dem Ziel Kabul vorgesehen. Es wäre die zweite deutsche Sammelabschiebung zum Taliban-Regime, von der auch Afghanen betroffen sind, die strafrechtlich unbescholten sind. Im Juli hatte die Bundesregierung die Beschränkung von Abschiebungen auf Straftäter und sogenannte Gefährder aufgehoben.

Damit können auch bisher geduldete abgelehnte afghanische Asylbewerber sowie Afghanen, deren Schutzstatus widerrufen wird, abgeschoben werden. Ende 2025 waren laut einer Auskunft der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage im Bundestag 8013 solcher Widerrufsverfahren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig. Parallel sank die Schutzquote für junge Afghanen. In den vergangenen Tagen wurden dem Vernehmen nach weitere afghanische Staatsbürger Taliban-Diplomaten vorgeführt, um die zur Abschiebung notwendigen Dokumente zu bekommen. Auf der Grundlage des im Juni aktualisierten Abschiebedeal der Bundesregierung mit den Taliban sind jetzt bis zu drei solcher Flüge pro Monat möglich.

Von der Bundesregierung ist bis zum nächsten Abschiebeflug keine Auskunft zu erwarten. Nach der letzten Sammelabschiebung nach Kabul Ende Juli äußerte sich Minister Dobrindt nur kurz im Nachhinein, eine offizielle Pressemitteilung aus dem Bundesinnesministerium gab es nicht. Auch zu Einzelfällen sagt die Bundesregierung nichts.

Sollte der Abschiebeflug in den nächsten Tagen stattfinden, wird Faridoon Tofan voraussichtlich erneut nicht an Bord sein, so der Münchner Flüchtlingsrat zur taz. Die zuständige Taliban-Vertretung habe die für die Abschiebung nötigen Passersatzpapier bisher nicht übermittelt. Auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam über den Eilantrag gegen die Abschiebung stehe noch aus.

Nach einer Hochzeit nahm ihn die Polizei fest

Der 46-jährige Bauunternehmer floh 2022 aus Afghanistan und lebte und arbeitete seither in Brandenburg. Als er von einem Kurztrip zu einer Hochzeit in Rom zurückkehrte, nahm ihn die Bundespolizei fest und brachte ihn direkt in Abschiebehaft. Er sagte der taz am Telefon, er habe nicht gewusst, dass ihm solch eine Reise verboten sei. Während seines Asylinterviews beim BAMF habe man ihm das nicht mitgeteilt. Auch anwaltliche Vertretung oder anderweitige Beratung habe er damals nicht gehabt.

In Afghanistan hatte Toofan für die Regierung Schulen und Gebäude für die Wahlkommission errichtet, zuletzt auch ein Rekrutierungszentrum für die afghanische Polizei. An deren Ausbildung war die Bundesrepublik maßgeblich beteiligt. Dadurch sei er ins Visier der Taliban geraten.

Bei seiner Anhörung an der Taliban-Botschaft in Berlin, zu der ihn Bundespolizisten vorführten, habe er sich zunächst geweigert, den dafür vorgesehenen Raum zu betreten. Die Polizisten hätten ihm dann gesagt: „Angst brauchen sie jetzt noch nicht zu haben, heute passiert ihnen nichts.“ Ihnen scheint klar zu sein, dass Tofan in Afghanistan durchaus Gefahr drohen könnte.

Sollte Tofan nicht bei dem kommenden Abschiebeflug dabei sein, bedeutet das für ihn nur weitere Abschiebehaft vor seiner Auslieferung an die Taliban. Trotz einer Amnestie haben diese oder unbekannte Täter allein 2025 80 Menschen getötet oder verletzt, die für die frühere Regierung gearbeitet hatten, so die Menschenrechtsorganisation Rawadari.

Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Afghanistan, Richard Bennett, sagte der taz, dass er Tofans Fall zwar „nicht im einzelnen studiert“ habe. Er erneuerte aber seine „generelle Besorgnis über unfreiwillige Rückführungen von Afghanen“, da ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen könnten. Deutschland sei an internationale Abkommen gebunden, die Abschiebungen in solche Länder verbieten.

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