Menschenrechte in der Türkei: Straßburg fordert Kavalas Freiheit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert erneut die Freilassung Osman Kavalas. Die Türkei ignoriert die Straßburger Urteile seit Jahren.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erneut die Freilassung des türkischen Mäzens und Menschenrechtlers Osman Kavala gefordert. Das Urteil erinnert wieder einmal an eine beispiellose Missachtung europäischen Rechts durch die Türkei.
Osman Kavala ist einer der bekanntesten politischen Gefangenen in der Türkei. Als reicher Unternehmenserbe hatte er sich ab 2002 vor allem für die türkische Zivilgesellschaft engagiert. Dabei hat er mehrere liberale und linke Stiftungen und NGOs gegründet und finanziert.
Er sitzt seit Oktober 2017, also seit fast neun Jahren, in Haft. Ihm wurde vorgeworfen, 2013 die Proteste im Gezi-Park angezettelt zu haben. Bei den Protesten gegen ein Bauprojekt in Istanbul, die sich bald zu Protesten gegen Polizeigewalt und die zunehmend autoritäre Regierung von Recep Tayyip Erdoğan ausweiteten, wurden rund 8.000 Menschen verletzt und acht Personen getötet.
Im ersten Kavala-Urteil entschied der Straßburger Gerichtshof 2019, dass die Inhaftierung des Mäzens gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. 2020 wurde Kavala in der Türkei zunächst auch freigesprochen. Doch bevor er das Hochsicherheitsgefängnis in Silivri verlassen konnte, hatte die Staatsanwaltschaft einen neuen Haftbefehl gegen Kavala erwirkt. Diesmal soll er in den Putschversuch der Gülen-Bewegung 2016 verstrickt gewesen sein. Dieser Vorwurf rückte später aber wieder in den Hintergrund; er diente offensichtlich nur dazu, eine Entlassung Kavalas aus dem Gefängnis zu verhindern.
Ankara ignoriert Straßburg
Im April 2022 wurde Kavala in der nächsten Instanz dann doch wegen seiner angeblichen Steuerung und Finanzierung der Gezi-Proteste verurteilt. Ein Schwurgericht in Istanbul sah darin einen Umsturzversuch und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Drei Monate später, im Juli 2022, forderte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum zweiten Mal Kavalas Freilassung. Auf Antrag des Ministerkomitees des Europarats, dem 46 Staaten angehören, hatte der Gerichtshof festgestellt, dass die Türkei das Straßburger Urteil von 2019 nicht umgesetzt hatte. Es war erst das zweite Mal, dass der Gerichtshof die Nicht-Umsetzung eines Urteils förmlich feststellte. Und es war das erste Mal, dass sich der betroffene Staat weiter weigerte. Aserbaidschan hatte 2017 eingelenkt.
In der aktuellen Entscheidung stellte die Große Kammer des EGMR nun rechtskräftig fest, dass auch das Istanbuler Strafurteil von 2022 gegen die Menschenrechte Kavalas verstieß. Dieser habe mit seiner Unterstützung der Gezi-Proteste nur von seiner Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht. Die türkische Justiz habe die dortigen Strafgesetze unvorhersehbar weit ausgelegt. Die Verurteilung Kavalas sei „unverhältnismäßig“ und „willkürlich“ gewesen, eine „eklatante Verweigerung von Gerechtigkeit“. Zum dritten Mal forderte der EGMR Kavalas Freilassung. Zudem wurden ihm 70.000 Euro Entschädigung zugesprochen.
Der Europarat kann nun wieder auf eine Umsetzung des Straßburger Urteils dringen. Als Sanktionen könnte er auch die Aussetzung des Stimmrechts der Türkei oder gar den Ausschluss aus dem Europarat beschließen. 2022 war Russland nach dem Angriff auf die Ukraine ausgeschlossen worden.
Das Straßburger Urteil hilft jedenfalls, dass der heute 68-jährige Kavala in der Türkei und in Europa bekannt bleibt. Zuletzt war die ebenfalls willkürliche Inhaftierung oppositioneller CHP-Bürgermeister wie Ekrem İmamoğlu aus Istanbul in den Vordergrund gerückt.
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