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Streit um SteuergerechtigkeitMehr Erbschaftsteuer, aber auch mehr Ausnahmen

Die Einnahmen des Staates durch Erbschaften wuchsen 2025 um 60 Prozent. Wer eine Firma erbt, kommt aber oft erstaunlich günstig weg.

Der deutliche Anstieg der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer beflügelt die Debatte über die Gerechtigkeit dieser Abgabe. Obwohl die Finanzämter 2025 rund 21 Milliarden Euro kassierten, gewährten sie auch erstaunliche Ausnahmen für FirmenerbInnen. „Länder wie Frankreich oder Großbritannien ziehen Erben deutlich stärker zur Finanzierung des Gemeinwohls heran“, sagte Sebastian Dullien, der Chef des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie.

Um rund 60 Prozent wuchsen im vergangenen Jahr die Staatseinnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer, teilte das Statistische Bundesamt mit. 2024 hatten sie noch bei rund 13 Milliarden Euro gelegen. Auch in den Jahren davor war ein Zuwachs zu beobachten. Als wichtigsten Grund für den Anstieg 2025 nannte das Amt die höhere Zahl der Übertragung großer Vermögen über 20 Millionen Euro.

Die Einnahmen gehen hoch, weil auch die steuerpflichtig vererbten Summen zunehmen. Diese lagen 2025 bei 141 Milliarden Euro (plus 23 Prozent). Die tatsächlichen Erbschaften sind allerdings viel umfangreicher. Wirtschaftsinstitute schätzen sie auf 400 Milliarden Euro pro Jahr. Genaue Zahlen existieren nicht, weil die meisten Übertragungen durch Steuerfreibeträge geschützt sind.

Einige Details kennen die Fachleute dennoch: Die höheren Einnahmen 2025 „beruhen unter anderem auf vermehrten Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen in Höhe von 25,6 Milliarden Euro“, schreibt das Bundesamt.

Firmenerbschaften werden kaum besteuert

Andererseits gewähren die Finanzämter dabei erstaunliche Ausnahmen. In 34 Fällen sehr großer Firmen-Übertragungen im Gesamtwert von rund 12 Milliarden Euro verzichteten sie auf 3,7 Milliarden von 3,95 Milliarden Euro eigentlich fälliger Steuer. Unter dem Strich zahlten die Nachkommen der alten BesitzerInnen nur rund 250 Millionen Euro Steuer, zwei Prozent der vererbten Werte.

Das basiert auf einer Regelung im Erbschaftsteuergesetz, die aus der Regierungszeit von CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel stammt. Unter anderem die Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU, Bayern) und Winfried Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg) hatten damals großzügige Verschonungsregeln für FirmenerbInnen durchgesetzt. Über diese wird das Bundesverfassungsgericht allerdings am 13. Oktober erneut verhandeln.

Dass es nicht weitergehen könne wie bisher, erklärten am Mittwoch zahlreiche Organisationen, darunter Sozialverbände, Gewerkschaften, Attac, das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Finanzwende und das Netzwerk Steuergerechtigkeit. Sie beklagten, dass reiche ErbInnen von Unternehmen „faktisch kaum Erbschaftsteuer“ zahlten, wodurch die ohnehin bestehende Ungleichheit der Vermögen weiter zunehme. Als Konsequenz plädierten sie dafür, die Steuerregeln zu verschärfen und bestimmte Ausnahmen abzuschaffen.

Diese Debatte ist inzwischen auch auf der Ebene der Parteien angekommen. Die SPD hat ein Konzept vorgelegt, um die steuerfreie Weitergabe beispielsweise von Eigentumswohnungen zu erleichtern, große Erbschaften aber stärker zu besteuern. Die Grünen fordern Ähnliches. Die CDU ist demgegenüber zurückhaltend, vertritt eher die Interessen der mittelständischen und großen Firmen. Für weniger Erbschaftsteuer plädiert die CSU, während die AfD sie komplett abschaffen will.

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