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Milliarden-Vergleich von Meta in den USASucht und Sühne

Meta einigt sich Prozess mit US-Bundesstaaten auf einen milliardenschweren Vergleich und verspricht mehr Jugendschutz. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Am Mittwoch hat sich der Technologie-Konzern Meta im momentan aufregendsten Rechtsstreit der Branche mit 29 US-Bundesstaaten auf einen Vergleich geeinigt. Die Staaten warfen Meta vor, jahrelang bewusst süchtig machende Designmerkmale eingesetzt und so zur psychischen Gesundheitskrise bei Jugendlichen beigetragen zu haben. Zudem soll das Unternehmen illegal persönliche Daten von Kindern gesammelt haben. Meta wies die Vorwürfe zurück und betonte während des Prozesses, in den vergangenen Jahren viel unternommen zu haben, um seine Plattformen für junge Nutzer sicherer zu machen. Der Vergleich umfasst jedoch nicht nur die klagenden Staaten, sondern insgesamt 48 Bundesstaaten.

Der Prozess um die Klage, die bereits 2023 eingereicht wurde, begann vergangene Woche. Er reihte sich in eine Serie von Klagen gegen Meta und andere Social-Media-Plattformen in den USA ein. Diese wurden von Bundesstaaten, Schulbezirken, Eltern und betroffenen Jugendlichen angestoßen. Ein weltweit erwartetes Urteil bleibt nun aus. Dennoch bietet der Vergleich wichtige Einblicke.

Was steht im Vergleich?

Meta bestreitet weiterhin jegliches Fehlverhalten, verpflichtet sich jedoch zu zwei zentralen Maßnahmen: Erstens zahlt das Unternehmen bis zu 17 Milliarden US-Dollar (14,6 Milliarden Euro) über zehn Jahre. Das Geld soll dem Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dienen. Zweitens ändert Meta das Design von Facebook und Instagram.

Künftig sollen Kinder unter 13 Jahren keinen Zugang mehr zu den Plattformen haben. Für 13- bis 17-Jährige wird die Nutzung auf zwei Stunden pro Tag begrenzt. Wenn sie eine der Apps durchgehend für 15, 60 oder 90 Minuten nutzen, sollen sie eine Nachricht bekommen. Außerdem bekommen sie von Mitternacht bis 7 Uhr und an Schultagen zwischen 8 und 15 Uhr keine Benachrichtigungen der Plattformen mehr auf ihre Geräte. Die Anzeige von Likes, die oft als Maßstab für Beliebtheit interpretiert wird, entfällt für Minderjährige. Extreme Filter, die Gesichter verändern, werden abgeschafft. Diese Einstellungen greifen automatisch und können nur von Sorgeberechtigten deaktiviert werden.

Zudem können Jugendliche künftig einen Feed wählen, der nicht algorithmisch gesteuert ist. So sehen sie eher Beiträge von direkten Kontakten statt von fremden Accounts. Auch wenn diese Maßnahmen nur für Minderjährige gelten, von einem dürften alle profitieren: Meta muss in 90 Prozent der Fälle innerhalb von sechs Stunden reagieren, wenn möglicherweise schädliche Inhalte gemeldet werden. Die Änderungen sollen spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Vergleichs kommen.

Warum ist Meta auf den Vergleich eingestiegen?

Gegen Meta laufen aktuell einige Verfahren. Der Druck ist also hoch. Insbesondere, weil der Konzern in den vergangenen Monaten mehrere Prozesse verloren hat. Erst Anfang August wurde Meta im US-Bundesstaat New Mexico wegen der Gefährdung von Kindern durch sexuelle Ausnutzung und durch potenziell suchterregende Mechanismen zu einer Strafe von 567 Millionen Dollar (487 Millionen Euro) verurteilt – und zu einer nächtlichen und schulzeitlichen Benachrichtungs-Stille. Meta hat gegen das Urteil bereits Berufung angekündigt.

Betrifft das auch andere Plattformen wie Tiktok?

Vorerst betreffen die Änderungen nur Meta. Allerdings hat der Konzern zugesagt, die tägliche Nutzungsdauer auf eine Stunde zu begrenzen, falls andere Plattformen ähnliche Maßnahmen einführen. Der Generalstaatsanwalt von Kalifornien hat bereits angekündigt, sollten die anderen Plattformen nicht mitziehen, würde sein Büro sich „stärker darauf konzentrieren“, die gesamte Social-Media-Industrie zu verändern. Gegen viele der Unternehmen laufen bereits jetzt Klagen von Privatpersonen, Schulbezirken und Bundesstaaten

Sind Minderjährige jetzt wirklich geschützter?

Einige Jugendliche dürften tatsächlich besser geschützt sein. Ex­per­t*in­nen sehen jedoch Schwächen. Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit an der Bergischen Universität Wuppertal, sagte der gemeinnützigen Organisation Science Media Center (SMC) in Bezug auf die Altersverifikation: „Das halte ich nicht für wirksamen Jugendschutz, sondern für einen Scheinschutz. Er birgt zudem die Gefahr, dass man glaubt, das Problem damit gelöst zu haben.“

Kri­ti­ke­r*in­nen bemängeln zudem, dass der Vergleich kein rechtliches Urteil über schädliche Mechanismen liefert, das die gesamte Branche beeinflussen könnte. Die gemeinnützige GmbH HateAid, die sich für Opfer von Online-Hass einsetzt, begrüßt zwar die Änderungen am Plattformdesign, kritisiert den Vergleich aber als „nicht weitreichend genug“, „zentrale Suchtmechanismen“ blieben „unangetastet“. Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg nennt dabei vor allem das endlose Scrollen und „verstörenden und manipulativen Content“.

Kann so eine Lösung auch in die EU kommen?

Änderungen in der EU sind denkbar. Auf Anfrage erklärte Meta, man würde weiterhin beobachten, wie die Änderungen in den USA laufen. Außerdem würde man die Gespräche über Jugendschutz mit Regierungen fortsetzen. Auch Thomas Regnier, Sprecher der EU-Kommission, spricht von einem „ständigen Austausch mit Meta“. Die Kommission sei nicht untätig geblieben, sondern habe den Digital Services Act (DSA) verabschiedet und wegen „suchtfördernder Designmerkmale“ ein Verfahren gegen Meta eingeleitet.

Es liege nun an Meta, entsprechende Zusagen vorzulegen. „Wir haben deutlich gemacht, dass wir wirksame Instrumente zur elterlichen Kontrolle und zur Verwaltung der Bildschirmzeit erwarten.“ Es gehe nicht darum, wer die höchste Geldbuße verhängt, sondern „unsere Kinder im Internet wirksam zu schützen, und zwar auf Grundlage unserer eigenen Regeln“.

Einige Länder diskutieren darüber hinaus über allgemeine Social-Media-Verbote für Jugendliche. Auch das könnte ein Druckmittel gegen die Konzerne sein. Ein Problem bei den nationalen Überlegungen in dieser Sache erlebte Frankreich jedoch mit August. Das Parlament hatte bereits eine Altersgrenze abgesegnet, doch das Gesetz wurde gekippt, da es in den Zuständigkeitsbereich der EU-Kommission fällt. Zudem beurteilte der Verfassungsrat ein pauschales Social-Media-Verbot als unverhältnismäßig.

In Australien läuft das Experiment, Jugendliche auszuschließen derweil weiter, mit gemischten Ergebnissen. Das Land führt alle paar Monate Umfragen unter den 10- bis 15-Jährigen durch, die eigentlich vom Social-Media-Verbot betroffen sind. Vor dem Verbot waren 5 von 10 Jugendlichen auf den Plattformen. Jetzt, mehr als ein halbes Jahr später, sind es noch immer 4 von 10.

Warum sind die Bundesstaaten gegen das Design der Plattformen vorgegangen und nicht gegen die Inhalte?

Weil Plattformen nicht automatisch für die Inhalte verantwortlich sind, die Use­r*in­nen posten, auch wenn es Beleidigungen oder Desinformationen sind. Allerdings müssen die Plattformen in einer angemessenen Zeit gegen illegale Inhalte vorgehen. In der EU regelt das der Digital Services Act (DSA). Die US-Klage zielt also nicht in erster Linie auf die Schäden durch Falschinformationen, Hetze oder auch unrealistische Schönheitsideale, sondern auf das große Thema Sucht.

Wie sehr wird die Summe Meta schmerzen?

Im Vergleich zu dem, was Europa etwa an Strafen für Datenschutz-Verstöße verhängt, sehen die bis zu rund 17 Milliarden US-Dollar nach viel aus. Andererseits: Der Konzern machte im vergangenen Jahr einen Umsatz von über 200 Milliarden US-Dollar. „Ein guter Tag für Mark Zuckerberg. Ein schlechter Tag für ein besseres Internet“, kommentiert Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie. Er weist in einem Beitrag darauf hin, dass zu Beginn des Prozesses eine Summe von bis zu 1,4 Billionen US-Dollar im Raum gestanden habe. Zwischenzeitlich sei immerhin noch von rund 200 Milliarden US-Dollar die Rede gewesen.

Wie reagiert die Finanzwelt?

In­ves­to­r:in­nen und Ak­tio­nä­r:in­nen bewerteten den Vergleich positiv: Der Börsenkurs von Meta stieg nach der Ankündigung. „Diese Nachricht beseitigt eine große Unsicherheit“, sagte Robert Pavlik, Manager beim Investmentmanager Dakota Wealth gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Zwar gibt es noch weitere Klagen, doch zumindest diese auf Bundesebene ist nun abgeschlossen.

Was wünschen sich die Jugendlichen selbst?

Ach, so vieles. Wir sollten ihnen zuhören und entsprechend handeln. Die Techniker Krankenkasse hat am Donnerstag eine Umfrage veröffentlicht, für die 1.400 Menschen zwischen 12 und 17 Jahren befragt wurden. 47 Prozent der Jugendlichen sprachen sich für eine Altersgrenze für soziale Medien aus. 8 Prozent wollten ein komplettes Verbot. Aber: 39 Prozent lehnten solche Verbote generell ab. Das hat Gründe. Denn auch wenn viele Jugendliche über negative Aspekte berichteten wie etwa Fake News (52 Prozent), zu viel Onlinezeit (36 Prozent), Mobbing und Beleidigungen (35 Prozent), unangemessene Bilder oder Videos (31 Prozent), gaben 80 Prozent an, dass Social Media ihnen gut oder eher gut tut.

Jugendliche, die vier Stunden oder mehr täglich online sind, berichten jedoch häufiger von schlechter Laune, Unsicherheit, Schlafproblemen und körperlichen Beschwerden. Aber die Jugendlichen haben auch Ideen, was ihnen helfen könnte. Viele wünschen sich Lernvideos über die Gefahren von Social Media, Ansprechpersonen in Schulen und Gespräche mit ihren Eltern.

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