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Explodierender ÖlpreisSelbst Polens Konservative wollen Übergewinnsteuer

Polens Regierung will Ölkonzerne mit 60 Prozent auf ihre Übergewinne belasten. Präsident Nawrocki hatte das Vorhaben zuvor gestoppt.

Bundeskanzler Friedrich Merz und der polnische Premier Donald Tusk gehören beide der konservativen EU-Parteienfamilie der Europäischen Volkspartei (EVP) an und koalieren beide mit sozialdemokratischen Parteien. Doch Tusk will das, was in der Bundesregierung nicht der Kanzler vorantreibt, sondern Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD): eine Übergewinnsteuer für Energie- und Kraftstoffkonzerne.

60 Prozent soll die Steuer auf die außergewöhnlichen Gewinne betragen. Dieser Steuersatz wird fällig auf die Gewinne, die um ein Fünftel über dem durchschnittlichen Überschuss von 2025 liegen. Die darunter liegenden Gewinne werden mit dem üblichen Steuersatz herangezogen.

Die Regierung hat am Dienstag einen erneuerten Gesetzentwurf dazu verabschiedet. Das Parlament, der Sejm, befasst sich am Freitag mit der Sondersteuer. Verändert hat das Kabinett gegenüber dem bereits im Juli beschlossenen Gesetz, dass es nun nicht mehr rückwirkend zum März in Kraft treten soll.

Nawrocki legt sich quer

Die erste Fassung hatte der nationalistische Präsident Karol Nawrocki abgelehnt: „Das Gesetz sollte im August in Kraft treten, doch die Steuer hätte bereits die seit Anfang März erzielten Gewinne betreffen sollen.“ Ob Nawrocki, der 2025 von der abgewählten populistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) aufgestellt wurde, die Anordnung erneut – wie so einige Gesetze der regierenden Koalition – stoppt, ist offen.

Denn das dann zum 1. November in Kraft tretende Gesetz würde große Teile der Übergewinnsteuer erst nach der endgültigen Abrechnung der Konzerne gegenüber dem Fiskus in den Haushalt 2027 fließen lassen. Mit umgerechnet 870 Millionen Euro hatte die Regierung kalkuliert – Geld, das im Wahljahr 2027 seitens der Koalition für Wahlgeschenke eingesetzt werden könnte.

„Herr Präsident, unterschreiben Sie!“, forderte Tusk nach dem Kabinettsbeschluss. Zugleich versprach er: „Ich garantiere, dass wir, wenn der Präsident endlich das erneut eingereichte Gesetz über die Übergewinne unterzeichnet, sofort danach die Kraftstoffpreise weiter senken.“

Steuerrabatte kosten Milliarden

Nach Angaben Tusks habe der mit Abstand größte, zu 49,9 Prozent dem polnischen Staat gehörende Ölkonzern Orlen allein im ersten Halbjahr 16 Milliarden Zloty (3,7 Milliarden Euro) Nettogewinn erwirtschaftet – 10 Milliarden mehr als im Vorjahr. „Und wir haben noch andere Konzerne“, nannte der Premier die ausländischen Unternehmen Saudi Aramco, MOL, BP und Circle K.

Finanz- und Wirtschaftsminister Andrzej Domanski begründete das Gesetz so: Er wolle, dass „die Kraftstoffkonzerne, die enorme Gewinne erzielen, die Schutzmaßnahmen für polnische Autofahrer finanzieren.“ Mit den Erlösen aus der Übergewinnsteuer wolle er die Ende März bis Ende August erfolgte Senkung der Mehrwertsteuer für Treibstoffe von 23 auf 8 Prozent verlängern.

Das hat mit der Reduktion der Energiesteuer auf EU-Mindestmaß bisher schon 1,3 Milliarden Euro verschlungen. Im doppelt so viele Einwohner zählenden Deutschland hatte der „Tankrabatt“ im Mai und Juni 1,6 Milliarden Euro gekostet.

Polen drängt mit Deutschland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien auf eine EU-weite Übergewinnsteuer für Ölkonzerne. Bislang hat die Kommission das aber abgelehnt, auch wegen der Sorge, die Firmen könnten dagegen rechtlich vorgehen.

ORLEN mit Rekordgewinn

PKN Orlen selbst steckt in der Bredouille: Die Schweizer Handelssparte Orlen Trading Switzerland überwies 2023 einem in Dubai ansässigen Unternehmen vorab 230 Millionen Dollar, die in Kryptowährung für 6 Millionen Barrel venezolanisches Öl nach Caracas übergeben wurden. 72 Millionen Dollar für wartende Tanker kamen hinzu. Von dem Öl kam indes nur wenig in Polen an.

Das in Sachen Wirtschaftswachstum erfolgreichste EU-Land erwartet wegen massiver Rüstungsprogramme inzwischen für dieses Jahr ein Haushaltsdefizit von 6,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Mehr als doppelt so viel wie laut Maastricht-Kriterien in der EU erlaubt.

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