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debatteWiderstand oder Ruhestand

Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt tatsächlich regieren, kommt es auch auf die Beamten an. Sie können den AfD-Anweisungen widersprechen. Tun sie es auch?

Noch ist die erste AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt nicht im Amt. Doch für diesen Fall weist Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits jetzt darauf hin, dass Beamte in der Pflicht sind, gegen geltendes Recht zu verstoßen: Wenn Beamten rechtswidrige Weisungen von Mitgliedern der AfD-Regierung erteilt würden, müssen sie Bedenken klar äußern. Beispielsweise wenn sie Anweisungen bekommen, Einbürgerungsanträge nicht mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zu schließen.

Juristen sehen bei unbefristeten Niederlassungserlaubnissen und Abschiebungen Spielräume der Bundesländer im Migrationsrecht. Auch könnte die AfD die Regelung des § 60a Aufenthaltsgesetzes nutzen. Danach bekommen Geflüchtete, die in Deutschland geduldet sind, keine Arbeitserlaubnis, wenn sie hierhergekommen sind, „um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen“.

Immerhin gibt es unter beamteten Wählern in Sachsen-Anhalt mehr Vorbehalte gegen die AfD als anderswo. So waren Beamte bei der Landtagswahl am 6. September jene Berufsgruppe mit dem geringsten Anteil an AfD-Wählern. Nur 38 Prozent von ihnen wählten die rechtsextreme Partei. Und vor der Landtagswahl forderten in dem ostdeutschen Bundesland 50 Richter und 7 Staatsanwälte ein AfD-Verbotsverfahren.

Trotzdem werden Beamte in Ministerien, Rathäusern und Behörden nicht gerade darauf geeicht, ihren Vorgesetzten zu widersprechen. Im Gegenteil sollen sie in preußischer Tradition dafür sorgen, dass der Staat funktioniert. So postulierte ein CSU-Innenminister in Bayern vor vielen Jahren, dass Beamte nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen könnten. Gemeint waren jene Männer und Frauen vom Landesamt für Verfassungsschutz.

Benno Stieber

ist Landes­korres­pondent der taz in Baden-­Württemberg. Er hat den Berufsverband Freischreiber mitgegründet.

Doch Widerspruch ist Pflicht. Laut Gesetz müssen sie dienstliche Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und rechtliche Bedenken den direkten Vorgesetzten formulieren. Im Beamtenrecht heißt das Remonstration. Sieht der Vorgesetzte die Anweisung als gerechtfertigt an und räumt die Bedenken also nicht aus, muss sich der Beamte an den nächsthöchsten Vorgesetzten wenden. Ist der ebenfalls der Meinung, die Anweisung sei richtig, muss der tapfere Beamte die Anweisung ausführen. Seinen Widerspruch kann er aber in der Akte vermerken.

Wirksamer als Remonstration könnte für Exekutivbeamte das Whistleblowing sein, das seit 2023 mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz unterstützt wird. Mussten Beamte früher mit Beschwerden über rechtswidrige Behördenvorgänge streng den Dienstweg einhalten, könnten sich Beamte im vom Hubig skizzierten Fall heute an die Zentrale Meldestelle des Bundes wenden. Der Weg direkt an die Öffentlichkeit, etwa die Presse, ist dagegen mit Unsicherheiten verbunden. So müssen Beamte zuvor die Meldestellen erfolglos kontaktiert haben. Zudem müssen geleakte Verstöße eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Personen betreffen. In vielen Fällen erleiden aber die Whistleblower selbst zum Teil massive Repressalien.

Gerade für Nichtjuristen im Staatsdienst ist es oft schwer, das richtig einzuschätzen. Der Rechtswissenschaftler Christian Thönnes am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg schlägt deshalb eine unabhängige Clearingstelle vor, die Beamten auf Anfrage eine rechtliche Einschätzung gibt. Insgesamt sieht Thönnes Beamte als wichtige Akteure einer wehrhaften Demokratie. Das sieht der ehemalige Vizegewerkschaftschef der Polizei Sven Hüber ähnlich: „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung, im Gegenteil.“ Er deutete ein Szenario an, in dem Polizeibeamte womöglich gegen eine Landesregierung vorgehen müssten. Die AfD und ihr Umfeld nahmen das als Kampfansage, erhoben daraufhin schwere Vorwürfe aus Hübers Zeit als DDR-Grenzpolizist, worauf Hüber zurücktrat. Beamte, die sich widersetzen, müssen mit Einschüchterung rechnen.

Druck erzeugt Anpassung. Ulrich Sigmund, Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, drohte schon im Wahlkampf damit, bis zu 200 Beamte im Regierungsapparat auszutauschen, weit mehr als die Schicht politischer Beamter, die bei einem Regierungswechsel üblicherweise durch eigene Leute ersetzt werden. Man kann das als Einschüchterung verstehen. Trotz seiner „Versicherung“, niemand müsse sich „Sorgen zu machen“: „Wir reichen jedem die Hand, egal welcher politischen Couleur. Außer wenn versucht wird, unsere Arbeit aktiv zu blockieren. Dann greifen sicherlich verwaltungsrechtliche Maßnahmen.“

Immerhin gibt es unter beamteten Wählern in Sachsen-Anhalt mehr Vorbehalte gegen die AfD als anderswo

Personalaustausch ist eine bewährte Methode autoritärer Regime, ihre Macht im Apparat zu festigen. Die Politikwissenschaftler Christian Gläßel und Adam Scharpf haben in ihrem Buch „Making Career in Dictatorship“ herausgearbeitet, dass es als Ersatz für widerborstige Verwaltungskräfte keine große Zahl von überzeugten Parteianhängern braucht. Regelmäßig erweisen sich jene im Verwaltungsapparat als besonders geschmeidig, die unter der alten Führung – etwa wegen mangelhafter Qualifikation – bisher keine Karriere gemacht haben.

Man sollte die Widerstandsbereitschaft von Staatsdienern also nicht über- und ihre Anpassungsfähigkeit nicht unterschätzen. Das zeigen ebenso Untersuchungen in Israel. Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die mit der Schwächung der Justiz durch die Regierung Benjamin Netanjahus nicht einverstanden waren, gingen nicht in den Widerstand. Sie gingen in die innere Emigration oder in den Ruhestand.

Wetten, die Demokratie gewinnt?

Nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern droht erstmals eine AfD-Regierung. Die taz be­rich­tet, was auf dem Spiel steht – und wer jetzt die Demokratie verteidigt. Alle Texte zur Serie finden Sie unter taz.de/ltw26

Transparenzhinweis:

Dieser Text ist im Rahmen eines Stipendiumsaufenthalts beim Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität Sicherheit und Recht entstanden.

Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen