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Geheimdienstreform im BundestagWie weit geht Dobrindts Schnüffeloffensive?

Alexander Dobrindts (CSU) Geheimdienstreform kommt in den Bundestag. Grüne und Linke kritisieren erweiterte Befugnisse und mangelnde Kontrolle.

Die Bedrohungslage ist recht klar: Es ist genau drei Wochen her, dass Deutschland offiziell Russland für eine mit Sprengstoff bestückte Drohne am Flughafen Leipzig verantwortlich machte. Die hatte Anfang August fast ein ukrainisches Frachtflugzeug gesprengt. Und erst diesen Montag wurde nun bekannt, dass Er­mitt­le­r*in­nen nahe des Bundeswehr-Fliegerhorsts Wunstorf in Niedersachsen ebenfalls Sprengstoff fanden. Im Leipziger Fall sind die Behörden sicher, dass russische Geheimdienste dahinterstecken, aber auch bei Wunstorf spricht zumindest viel dafür.

Auch um sich gegen solche Angriffe zu wehren, plant die Bundesregierung, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weitreichende neue Kompetenzen zu geben. Die Pläne gehen aber so weit, dass sich auch deutliche Kritik regt. Am Donnerstag wird sich erstmals der Bundestag mit den neuen Gesetzesentwürfen beschäftigen.

Erklärtes Ziel der Reform ist es, aus den Nachrichtendiensten BND und Bundesamt für Verfassungsschutz vollwertige Geheimdienste zu machen. Soll heißen: Künftig sollen beide Organisationen zwar auch sehr viel umfassendere Überwachungsmöglichkeiten erhalten, etwa über KI-gestützte Auswertung von Fotos oder massenhaftes Abgreifen von Internetdaten. Vor allem sollen die Dienste aber erstmals auch selbst aktiv eingreifen dürfen.

Beim BND, der weitgehend aufs Ausland beschränkt ist, ist das noch relativ unproblematisch. Mit Ausnahme der Linkspartei sind sich die demokratischen Parteien einig, dass es ein robustes Vorgehen braucht, um die Bedrohung aus Russland abzuwehren. Neben Hackerangriffen soll es dabei auch um Sabotageaktionen gehen, etwa indem feindliche Rüstungsbetriebe so manipuliert werden, dass die Waffen im Gefecht versagen. Dabei bleiben aber klare Grenzen: Zwar sollen BND-Agenten im Ausland Waffen tragen dürfen, tödliche Gewalt bleibt ihnen aber weiter verboten.

Besonders schwere Grundrechtseingriffe

Die Reform des Bundesamts für den Verfassungsschutz (BfV) ist ungleich umstrittener. Das hat zum einen damit zu tun, dass die geplanten aktiven Operationen sich beim BfV als Inlandsgeheimdienst meist gegen Bun­des­bür­ge­r*in­nen wenden werden. Konkret soll den Geheimdienstlern etwa erlaubt werden, Wohnungen heimlich zu betreten. Dabei müssten Betroffene anders als bei Polizeieingriffen auch nachträglich nicht informiert werden, auch Akteneinsicht lässt sich später nicht einklagen. Das macht die geplanten Aktionen zu besonders schweren Grundrechtseingriffen.

Grundsätzlich sind operative Eingriffe aus historischen Gründen bislang der Polizei vorbehalten. Im Nationalsozialismus vereinte die Gestapo Aufgabenfelder von Nachrichtendiensten und Polizei in einer Behörde und wurde so zu einem zentralen Akteur der NS‑Vernichtungspolitik. Auch die Stasi in der DDR wird oft als mahnendes Beispiel einer Geheimpolizei angeführt. Die Linken-Vizefraktionsvorsitzende Clara Bünger sagt dazu: „Wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche Geheimpolizei.“

Andere Kri­ti­ke­r*in­nen fürchten vor allem, dass durch die Reform ein Kompetenzchaos innerhalb des Sicherheitsapparats drohe, wenn Polizei und Geheimdienste die gleichen Aufgaben übernehmen sollen. Der Grünen-Vizefraktionsvorsitzende Konstantin von Notz sagte der taz dazu, die Idee heimlicher Wohnungsdurchsuchungen ohne Informationspflicht gegenüber den Betroffenen sei „überzogen und verhetzbar“, außerdem führe es „absehbar zu Chaos“, wenn der Verfassungsschutz mit der Polizei konkurriere. Das bedrohe das Gesamtprojekt: „Indem die Bundesregierung die dringend nötige BND-Reform mit den fragwürdigen Geheimdienstplänen für das BfV verknüpft, macht sie das Vorhaben extrem angreifbar.“

Und dann ist da noch die Frage, wie die Geheimdienste mit ihren massiv erweiterten Kompetenzen noch kontrolliert werden können. Der Gesetzentwurf sieht vor, mehrere bisher bestehende Kontrollorgane im Unabhängigen Kontrollrat (UK-Rat) zusammenzuziehen. Die bislang mit der Kontrolle ebenfalls beauftragte Bundesdatenschutzbeauftragte ist laut den Plänen künftig außen vor. Ein weiterer Kritikpunkt: Der UK-Rat ist bislang von Juristen dominiert.

Von Notz sagte der taz nun dazu: „Im UK-Rat braucht es mehr technische Expertise und eine kritischere Diskussionskultur unter den Mitgliedern, die sich bisher hauptsächlich aus BGH-Richtern rekrutieren.“ Die Linke Bünger geht noch weiter: „Der sogenannte Unabhängige Kontrollrat wird eine zahnlose, unterbesetzte Scheininstitution bleiben.“

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