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Neue Studie von ÖkonomenDie Vergesellschaftung ist finanzierbar

Berlin kann die Entschädigung für die Vergesellschaftung von Immobilienbeständen ohne Belastung für den Landeshaushalt stemmen. Das sagt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Es ist ein Papier, das vor möglichen Sondierungsgesprächen für ein Linksbündnis in Berlin wie gerufen kommt für die Linkspartei – und die SPD unter Druck setzen dürfte. „Die Überführung von großen Wohnungsbeständen ins Gemeineigentum“ lautet der Titel der Studie, die am Freitag vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht wurde. Und sie ist Rückenwind für die Be­für­wor­te­r:in­nen der Vergesellschaftung privater Immobilienbestände.

Die Ökonomen Sebastian Dullien, Patrick Kaczmarczyk, Tom Krebs und Achim Truger kommen darin zu dem Schluss: „Eine Vergesellschaftung steigert dauerhaft den Bestand an Wohnungen mit Mietpreisbindung und leistet so einen wichtigen Beitrag, das Leben in Berlin für untere und mittlere Einkommen bezahlbar zu machen.“ Sie „könnte schnell zusätzliche wohnungspolitische Spielräume eröffnen“, so die Autoren – „etwa bei Mieten, Sanierungen, Quartiersentwicklung und sozialer Durchmischung“. Der notwendige Neubau von Sozialwohnungen allein werde dagegen „das Bezahlbarkeitsproblem in Berlin nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums lösen können“.

Die Autoren haben sich dabei insbesondere der Frage der Finanzierung des Vorhabens gewidmet. Sie gehen von einer Entschädigungszahlung an die Immobilienkonzerne in Höhe von 13,5 Milliarden Euro aus, die auf einer Berechnung der Bezahlbarkeit der Mieten basiert. Daraus leiten sie ab: „Die Überführung der Wohnungsbestände in Gemeineigentum ist ohne Landeszuschüsse wirtschaftlich und fiskalisch tragfähig.“

Berlin kann die Entschädigung über die volle Höhe direkt zum Zeitpunkt der Vergesellschaftung leisten

Die Ökonomen um IMK-Leiter Dullien gehen sogar davon aus, dass das Land die Entschädigung über die volle Höhe direkt zum Zeitpunkt der Vergesellschaftung leisten kann. Das bislang diskutierte Finanzierungskonzept der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) hat dagegen eine Rückzahlung über 100-jährige Schuldverschreibungen ins Spiel gebracht.

Plädoyer für eine Übernahme durch Landesunternehmen

Die Studie hat dabei drei verschiedene Modelle der Vergesellschaftung untersucht: Die Übernahme der Wohnungsbestände durch eine neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), wie es DWE vorschlägt, die Übernahme durch die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) oder durch eine neue AöR, die die Wohnungsbaugesellschaften integriert.

Im Ergebnis votieren die Ökonomen für die zweite Variante: Demnach seien die Wohnungsbaugesellschaften durch ihre Erfahrung der Verwaltung von derzeit etwa 400.000 Wohnungen am besten geeignet, um rechtliche, finanzielle und organisatorische Risiken einer Vergesellschaftung zu minimieren. Eine AöR dagegen ginge mit einem erheblichen Aufwand ihres Aufbaus einher; zudem drohe, dass ihre Verschuldung „dem Staatssektor zugerechnet“ und damit „das Maastricht-Defizit Deutschlands erhöhen“ würde.

Die Finanzierung bei einer Übernahme durch die Landeseigenen würde dabei über zusätzliches, vom Land bereitgestelltes Eigenkapital und eine Fremdfinanzierung der Wohnungsunternehmen erfolgen. Die Autoren rechnen mit einer Eigenkapitalquote von 30 Prozent bei der Übernahme. Dafür müsste das Land den Unternehmen etwa 4 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Diese würden aus einer Kreditaufnahme finanziert werden, die aufgrund des erhaltenen Gegenwerts in Form der Beteiligung nicht unter die Regeln der Schuldenbremse fielen, also den Landeshaushalt nicht belasten.

Die verbleibenden 9,5 Milliarden Euro müssten die LWU über Fremdkapital finanzieren. Die Zins- und Tilgungskosten wären dann aus den jährlichen Mieteinnahmen zu refinanzieren. Der Spielraum dafür wäre laut der Berechnung der Ökonomen vorhanden: Demnach könnte die öffentliche Hand „trotz dauerhafter Mietpreisbindung mit den vergesellschafteten Wohnungen einen jährlichen Reinertrag von 543 Millionen Euro erzielen“. Dem gegenüber stünden Zins und Tilgung in Höhe von 345 Millionen Euro.

Als größtes Risiko einer Vergesellschaftung benennt die Studie die „organisatorischen und administrativen Herausforderungen“, also den Verwaltungsaufwand, der durch die Übernahme von mehr als 200.000 Wohnungen entsteht. Dies könnte zulasten der Neubautätigkeiten gehen, die derweil als zweiter Bestandteil für eine Lösung der Mietenkrise dringend erforderlich bleibe.

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22 Kommentare

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  • Bürger L.

    Ich würde dafür plädieren, dass der schon 5 Jahre zurückliegende Volksentscheid, bei dem 57,6 % der Berliner*innen für und 39,8% gegen eine Vergesellschaftung bzw. Enteignung gestimmt haben, unter Berücksichtigung aller aktuellen Rahmenbedingungen wiederholt wird.



    Das würde allen drei möglichen Koalitionären Zeit verschaffen und die Verhandlungen erleichtern.



    Vorausgesetzt die drei vereinbaren, das Ergebnis - wie immer es ausfallen mag - dann wirklich zeitnah umzusetzen, könnte eine eventuelle Vergesellschaftung auf einer stabileren Grundlage erfolgen

  • ImNetz

    Kein Wunder, dass man zu dem Schluss kommt, dass die Finanzierung der Vergesellschaftung bezahlbar ist, wenn die Grundlage der Berechnung ist, dass die Entschädigungszahlung in Höhe von 13,5 Milliarden Euro durch die Bezahlbarkeit der Mieten limitiert wurde? Der Marktwert beträgt rund 40 Milliarden, da wird das Land Berlin vor Gericht gut argumentieren müssen, dass es nicht einfach billig an Wohnungen kommen will.

  • Mustardmaster

    Und demnächst kommt dann eine "Studie" von der Konrad-Adenauer-Stiftung, die genauso plausibel darlegt , warum die "Enteignung" nicht wie gedacht finanziert werden kann. Vier Fachleute, fünf Meinungen!



    Die ganzen Rechenspielchen und Haushaltstopfverschiebungen ändern nichts an der Tatsache das man Geld nur einmal ausgeben kann, kein dringend benötigter neuer Wohnraum geschaffen wird und die Mieten auf dem Gesamtmarkt auch erst Jahre später sinken würden, wenn überhaupt.

  • test_name

    Kann es funktionieren? Keiner weiß es. Anzeige Immo-Scout:

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    Rund 2000€/m2. Wenn man sich das Geld dafür bei der Bank leihen muss: 6%Annuität => 10€/m² Miete, nur für die Finanzierung. Das kann funktionieren wenn man es wirtschaftlich verwaltet und Nichtbezahler schnell los wird. Mit Verwaltung durch Berliner Beamte - eher nicht.







    Man müsste ja nicht gleich 200.000WEs enteignen. 20.000WEs wären doch auch eine Hausnummer. Erfahrung damit sammeln und diese Erfahrungen auswerten. Wenn es sich finanziell wirklich tragen sollte könnte man aufgrund der guten Erfahrungen mit viel besseren Argumenten an den Rest rangehen.







    Wenn es ein Zuschuss-Geschäft wird sollte man es lassen.

  • Machiavelli

    Nimmt man hingegen eine realistische entschädigungssumme an: Verkehrswert+Folgeschäden sind die Zinsen deutlich höher und auch die Tilgung kostet, plus Verwaltung, notwendige Modernisierungen (da kommen in den nächsten Jahrzehnten riesige summen dann auf berlin zu) werden die Wohnungen dann zu einem sehr erschwinglichen Preis von 20€+/m² vermietet.

  • Michael Andreas

    Nennt das doch beim echten Namen. Vergesellschaftung klingt vielleicht herzerwärmend, tatsächlich wäre es nur ein schnöder Zwangsverkauf an das Land Berlin.

  • Dirk Osygus

    Ob eine Vergesellschaftung fianzierbar ist oder nicht, wird kein Ökonom und auch keine Landesregierung festlegen, sondern alleine das Bundesverfassungsgericht.



    Die Richter werden in den nächsten Jahren schön beschäftigt sein, denn jede Partei wird klagen. Seien es die jetzigen Wohnungseigentümer oder die Bundesregierung oder eine von der Linkspartei angeführte Regierung in Berlin.

  • Wortspur

    Naja, wenn man weiß, wem die Stiftung nahe steht.

  • MK

    13,5 Milliarden € macht bei 200.000 Wohnungen gerade mal 67.500 € pro Wohnung. Die Deutsche Wohnen wird die Entschädigung höchstrichterlich überprüfen lassen. Was macht Berlin wenn das Gericht weiterhin extrem niedrige 200.000 pro Wohnung festsetzt. Dann darf Berlin 26,5 Mrd. € nachschießen bzw. die Tilgung kostet dann linear hochgerechnet 1,02 Mrd. € pro Jahr bei Mieterträgen von 0,54 Mrd. € pro Jahr.



    Ein derartig finanzielles Risiko, für eine überschaubare Anzahl an Wohnungen, halte ich unverantwortlich gegenüber der Berliner Bevölkerung.



    Wenn man es wirklich durchziehen will, sollte man die erst mal in einem überschaubaren Rahmen gerichtlich klären lassen. Jemand, der noch nie auf einem Berg war, versucht, den Mount Everest zu bezwingen. Absolute Irrsinn. Man sollte erst mal einen kleineren Immobilienbestand Vergesellschaften.

    • Machiavelli

      @MK:

      Werden halt die Mieten verdoppelt, außer natürlich für genossen.

      • MK

        @Machiavelli:

        Und wenn man das nicht möchte: aus den Mieten kann man pro Wohnung 106.000 € finanzieren.



        Der Arbeitsauftrag an die Politik und die Berliner Wohnungsgesellschaften ist es, die Baukosten für neue Wohnungen derartig zu senken, dass dieses Preisniveau womöglich ist.

  • Frauke Z

    Immerhin wird überhaupt einmal über die Finanzierung der Entschädigungen geschrieben.



    Die kurzfristige Wirkung soll also sein: Berlin macht 10 Milliarden neue Schulden, um sie an Immobilienkonzerne auszuzahlen. (Wir erleben übrigens Schuldzinsen auf einem Niveau wie seit 20 Jahren nicht mehr.)



    Bei einem so großen Unterfangen sollte man intensiv über die Risiken nachdenken. Natürlich wird es viele Klagen geben, und die Prozesse werden sich hinziehen. Aus 13,5 Mrd. Entschädigungen können leicht 30 oder 50 werden, zumal Immobilienpreise ja auch steigen. Darüber werden Gerichte entscheiden - mit offenem Ausgang.



    Eine andere offensichtliche Klagerichtung ist die Frage, welche Wohnungen nach welchen Kriterien enteignet werden. Hier kann es schnell z.B. zu Gleichbehandlungsthemen kommen, die bei einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff wie Enteignung sehr präzise untersucht werden.



    ... und wenn sich keines dieser Risiken materialisieren sollte, sagt das noch nichts darüber, ob es wirklich eine gute Idee ist.

  • Tze Lu-

    Wieso belastet das Eigenkapital nicht den Landeshaushalt, auch wenn als Beteiligung nicht die Schuldenbremse belastet wird, müssen diese 4,5 Mrd wohl irgendwo herkommen. Die Zinsen werden dann aus der Beteiligung der Wohnungsbaugesellschaften finanziert und nicht aus dem Landeshaushalt?

    Gerechnet wir die Verzinsung der 9,5 Mrd der Wohnungsbaugesellschaften mit ca 3,6 % inkl. Tilgung. Sicher das die jetzt schon hochverschuldeten Wohnungsbaugesellschaften diesen Zinssatz bekommen?

    Wie kommt die Stiftung eigentlich auf einen Reinertrag (also nach Steuern, Gehältern, Instandhaltung etc) von 543 Mio?

    Immerhin plant die Studie nicht mit der AöR, wie die in 18 Monaten entstehen soll (Berlin!!!) erschließt sich mir nicht.

    Eigentlich gerade nicht wichtig, die Entscheidung fällt ja nicht mehr in dieser Legislaturperiode.

  • Andi S

    OMG, die Hoffnung auf 13,5 Mrd. EUR Entschädigung ist ja schon beängstigend.

    Ich würde mal eher die Summe verdoppeln und damit wäre man immer noch deutlich unter dem Verkehrswert.

    Und wenn es dann mal geschafft ist, wird kein institutioneller Investor mehr bauen.

    Ein Fiebertraum des urbanen Sozialismuses…

  • Šarru-kīnu

    Gibt ja nun durchaus auch Berechnungen die eher so vom doppelten bis dreifachen bei der Entschädigung ausgehen. Verkehrswert der Wohnungen sind derzeit etwa 36 Milliarden €. Ob hier wirklich zu 1/3 des Marktwerts enteignet werden kann, wird sicher eine hitzige Diskussion unter Verfassungsrechtlern ergeben. Entscheiden wird das sowieso am Ende ein Gericht nach jahrelangen Prozessen. Bis dahin passiert gar nichts und nicht eine Miete wird auch nur um einen € sinken. Vielleicht rechnen wir zur Sicherheit auch mal ein worst case scenario durch just in case?

  • Landus

    Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach eine wirkliche Enteignung durchführt. Ohne diesen Entschädigungsquatsch.

  • Bolzkopf

    Natürlich ist Vergesellschaftung finanzierbar.



    Und noch nie konnte man so deutlich sehen dass gewisse schwarze Parteien sich mit Zähnen und Klauen dagegen stellen - zu unser aller Schaden.

    Und es gibt noch einen wichtigen Punkt:



    An vielen der im Fadenkreuz stehenden Wohnungsbaugesellschaften sind US-Finanzinvestoren beteiligt.



    Und wenn die auf Onkel Donalds Schoß etwas rumrutschen ... oOo ...

  • Gast100100

    Was passiert mit der eingetragenen Grundschuld? Ist der in der Studie ausgerechnete Verkehrswert identisch mit den Daten der Finanzbehörden - in Ballungszentrenten dürften die Bewertungen der Finanzämter durch die Grundsteuerreform erheblich gestiegen sein? Wie hoch sind die Kosten für die Sanierungen, wenn Deutschland gemäß UN-Auftritt in dieser Woche bis 2045 klimaneutral sein soll?

  • Il_Leopardo

    Bin gespannt, ob sich Mehrheiten für eine Vergesellschaftung oder gar Enteignung überhaupt finden werden. Ich denke eher nein. Letzten Endes würde eine positive Entscheidung Tür und Tor für die Vergesellschaftung noch ganz anderer Wirtschaftszweige führen, die in unserer kapitalistischen Wirtschaftsordnung niemand will (schlechte Erfahrungen in bestimmten anderen Ländern!!!).

  • Herma Huhn

    Muss denn die Enteignung an einem Stück passieren? Würde es nicht reichen, das Vorkaufsrecht so zu nutzen, dass die Spekulation mit Immobilien keinen Sinn mehr ergibt und auch Firmenübernahmen nur noch möglich sind, wenn die Immobilienbestände daraus gelöst werden? Dann könnte Berlin die Wohnungen nach und nach kaufen ohne das Schreckgespenst Enteignung wahr werden zu lassen. Und die übermäßigen Mieterhöhungen nach jedem Verkauf würden automatisch wegfallen.



    Aber vermutlich gibt es da irgendeine Angel im Kleingedruckten, die genau das verhindert.

    • Machiavelli

      @Herma Huhn:

      Die Wähler wollen halt jetzt günstig wohnen, Folgeschäden der eigenen Entscheidung interessieren nicht. FDP Attitüde für Arme.

    • Bolzkopf

      @Herma Huhn:

      Ich denke mal die "Angel" steht nicht im Kleingedruckten sondern wurde von den Lobbiisten passgenau in den Gesetzestexten und -kommentaren versteckt.

      Denn eins ist klar: In Deutschland weiß niemand (besonders nicht das Volk) wer hier die Gesetze macht.



      Bekannt ist nur, wer über die Gesetze abstimmt und sie verabschiedet.



      Wer den Inhalt ausgebrütet hat weiß niemand.