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Soli mit albanischem AntifaschistenInternationale Unterstützung für Pariser Exil-Antifas

Europäische Intellektuelle stellen sich gegen die Auslieferung von „Gino“ aus Frankreich nach Deutschland. Derweil kommt Lina E. vorerst frei.

Kann der Antifaschist Rexhino Abazaj, besser bekannt unter dem Namen Gino, via Deutschland doch an die ungarische Justiz ausgeliefert werden? Darüber entscheidet, indirekt, das französische Kassationsgericht am 30. September.

Im Vorfeld haben jetzt namhafte Persönlichkeiten aus Europa in einer gemeinsamen Deklaration zur Solidarität mit Gino aufgerufen, darunter alle Abgeordnete der sozialistischen Partei La France insoumise, der Direktor der Filmfestspiele von Venedig, Alberto Barbera, die Soziologin Vanessa E. Thompson oder die Autorin Esther Dischereit. Am Donnerstag wurde der Text in mehreren europäischen Tageszeitungen (wie Humanité in Frankreich oder Manifesto in Italien) veröffentlicht.

Es gehe nicht nur um das persönliche Schicksal des albanischen Antifaschisten, sondern auch um Grundsätzliches, heißt es darin: Die Frage, ob Antifaschismus europaweit kriminalisiert wird. In Frankreich setzt sich auch ein Komitee von Kulturschaffenden mit dem Filmemacher Robert Guédiguian und dem Goncourt-Buchpreisträger Eric Vuillard an der Spitze dafür ein, dass Gino bleiben darf.

Angriffe in Budapest

Gino wird von der ungarischen Justiz beschuldigt, 2023 zusammen mit anderen europäischen An­ti­fa­schis­t:in­nen an einer Demonstration gegen einen Neonaziaufmarsch rechtsextreme Kundgebungsteilnehmer tätlich angegriffen und verletzt zu haben. Da sich unter diesen auch deutsche Staatsangehörige befinden, ist auch die deutsche Justiz impliziert. Diese hatte bereits im Juni 2024 Maja T. – ein:e ebenfalls be­schul­dig­te:r An­ti­fa­schis­t:in – in einer fragwürdigen Nacht-und-Nebel-Aktion an Ungarn ausgeliefert, wo sie zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Nach Angaben des Vaters von leidet T. dort unter inakzeptablen Haftbedingungen.

Im April 2025 lehnte die französische Justiz das ungarische Auslieferungsersuchen ab, weil die Ermittlungen und die Rechtsunsicherheit in Ungarn unter der Herrschaft des mit der extremen Rechten liierten Viktor Orbán eine Willkür nicht ausgeschlossen werden konnte. Konkret machte das Gericht im April 2025 geltend, es müssten in diesem Fall disproportionierte Strafen, Misshandlungen und inhumane Haftbedingungen befürchtet werden.

Doch danach kam ein neues Auslieferungsbegehren, dieses Mal aus dem befreundeten Deutschland. Und am 19. August dieses Jahres entschied das Pariser Berufungsgericht, Gino könne zwar nicht (direkt) nach Ungarn, hingegen aber nach Deutschland überstellt werden. Das Kassationsgericht soll nun über eine Beschwerde gegen diese Entscheidung entscheiden. Die Deklaration kritisiert ein unverhältnismäßiges Strafmaß – Gino drohen in Ungarn 24 Jahre Haft, in Deutschland 10 Jahre – sowie, dass die Ermittlungen gegen ihn von ungarischen Behörden durchgeführt worden seien.

Lina E. ist frei

Auch der im selben Tatkomplex angeklagte Antifaschist Zaid A. hält sich in Frankreich auf. Vergangenes Jahr war der Nürnberger nach einer Haftschonung nach Frankreich geflohen und hatte sich dort der Polizei gestellt. Gegen A. liegt ein Auslieferungsgesuch aus Ungarn vor, wo ihm ebenfalls 24 Jahre Haft drohen. Vergangene Woche wollte das Berufungsgericht über das Gesuch entscheiden, vertagte dann jedoch seine Entscheidung auf den 7. Oktober.

Derweil gibt es gute Nachrichten für eine weitere Antifaschistin, die mit dem „Antifa Ost“-Komplex in Verbindung gebracht wird, wenn auch nicht mit den Angriffen in Ungarn: Lina E. Am Donnerstag setzte das Bundesverfassungsgericht die Beugehaft gegen E. aus, die nach E.s Aussageverweigerung im Dresdener Antifa-Prozess verhängt worden war.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun jedoch für maximal sechs Monate die aufschiebende Wirkung einer Verfassungsbeschwerde wieder her, über die noch nicht entschieden wurde. Die Entscheidung sei ein „richtiges Signal“, sagte E.s Rechtsanwalt Erkan Zünbül: „Niemand darf gezwungen werden, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen.“ Nach zweieinhalb Monaten Beugehaft wird E. jetzt aus der Haft entlassen, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden wurde.

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