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Hass im NetzIch will die Daten der Täter!

Un­se­r*e Ko­lum­nis­t*in wehrt sich gegen einen Hater auf Instagram, greift dafür tief in die Tasche – und studiert jetzt Jura.

M it Hass im Netz kenne ich mich aus. Manchmal äußert er sich queerfeindlich, manchmal ist er einfach nur plump. Man stumpft ab. Aber wenn mir jemand über Monate hinweg schreibt, dass er mich finden, vergewaltigen und mir die Augen ausstechen will, dann macht das etwas mit mir.

Das und Grausameres hat mir ein Mann, nennen wir ihn Thomas, im letzten Jahr wiederholt per Direktnachricht auf Instagram geschrieben. „Beim nächsten Mal Zyklon B“, lautete eine der Nachrichten. Das Giftgas wurde im Nationalsozialismus für den Massenmord in Vernichtungslagern eingesetzt. Dieses Mal dachte ich mir: „Dich krieg ich dran.“ In den Monaten, die kamen, stellte ich erst Strafanzeige und begann dann zu klagen. Weil ich mittlerweile wusste: Nur auf diesem Weg bekommt der Typ Konsequenzen zu spüren.

Hasstäter kommen meist ungeschoren davon

Strafanzeige gegen Leute wie Thomas habe ich nicht zum ersten Mal gestellt. Jedes Mal kam der Hater unbehelligt davon. „Ermittlungsverfahren eingestellt“, heißt es meist früher oder später. Begründung: Der Täter sei nicht zu finden. Auch bei Thomas kam dieser Moment. Es ist nicht leicht, Hasstäter auf Social Media aufzuspüren. Denn wer einen Instagram-Account anlegt, muss keine Adresse, noch nicht einmal zwingend eine Telefonnummer hinterlegen.

Deshalb konnte Thomas sich jedes Mal, wenn ich ihn blockierte, einen neuen Account zulegen, von dem aus er mich dann erneut mit Gewaltfantasien beballerte. Das Einzige, was User tun können, ist, eine „Bestandsdatenauskunft“ einzufordern – und das ist nur über ein Gericht möglich, kostet also viel Geld. Rund 7.000 Euro habe ich in Thomas investiert, in Anwalts- und Gerichtskosten. Denn, wie gesagt: Ich hatte die Nase gestrichen voll. Auch deshalb studiere ich seit diesem Herbstsemester Jura, neben meinem Vollzeitjob.

Neulich abends schrieb mir mein Anwalt per Whatsapp: „Die Akte ist da.“ Ich sah, las und fluchte. „What the fuck?!?“, schrieb ich ihm zurück. Denn in der Akte war die Bestandsdatenauskunft von Meta enthalten – samt Telefonnummer des Täters. Anhand einer Telefonummer lässt sich auch der Vertragsnehmer herausfinden. Aber diesem Hinweis war niemand nachgegangen. Täter „nicht ermittelbar“ – das hieß offenbar: „Niemand hat ermittelt“.

Mein Anwalt schrieb der Staatsanwaltschaft und legte Beschwerde ein. Schließlich legte die Bundesnetzagentur die Identität hinter der Telefonnummer offen. Ich erfuhr: Thomas war bereits vorbestraft wegen Körperverletzung.

Das Problem war nicht der fehlende Paragraf

Im März ist die Verhandlung, dann muss Thomas vor Gericht erscheinen und sich verantworten. Bringt mir das was? Einerseits nein, denn das Geld, das ich eingesetzt habe, um ihn zu finden, werde ich vermutlich nicht wiedersehen. Aber ehrlich gesagt: Genugtuung ist auch was Schönes. Dieses eine Mal ist ein Arschloch nicht einfach so davongekommen.

Brauchen wir schärfere Gesetze, um Hass im Netz zu bekämpfen? Nein. Was Thomas mir schrieb, ist seit Jahrzehnten strafbar, § 241 StGB. Das Problem war nicht der fehlende Paragraf, sondern dass es niemanden gab, der sich die Mühe gemacht hat, einer vorhandenen Telefonnummer nachzugehen.

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Jedes neue Gesetz landet bei denselben überlasteten Dienststellen. Was fehlt, sind Ermittler*innen, die wissen, was man mit einer Bestandsdatenauskunft macht, und Zentralstellen für Hasskriminalität in jedem Bundesland. „Täter nicht ermittelbar“ sollte nur schreiben dürfen, wer in der Akte nachvollziehbar macht, was abgearbeitet wurde.

Ich will nicht erst Strafanzeige stellen und selbst viel Geld in die Hand nehmen müssen, um herauszufinden, wer mir mit Vergewaltigung droht. Denn ich, nicht der Täter, nicht die Plattform, muss zahlen, um an diese Information zu kommen. Das ist kein Rechtsanspruch, das ist eine Wette darauf, dass ich schon Ruhe geben werde.

Was wir brauchen, ist ein echter zivilrechtlicher Anspruch: Wer Drohung und Account vorlegt, muss von der Plattform die Daten bekommen. Direkt, auf deren Kosten. Denn im Moment schützt das Gesetz die Anonymität von Thomas weit besser als mich. Bis ein Gesetz das ändert, bin ich mit meinem Jurastudium wahrscheinlich durch.

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1 Kommentar

  • realnessuno

    Danke für die klare Darstellung!



    Ich freue mich auch wenn es weniger Arschlöcher gibt, keine Frage.



    Und dass endlich mal zu lesen ist dass und warum unsere jetzigen Gesetz ausreichen und dass wir keine neuen Gesetz benötigen, tut auch gut.



    Es gibt schon viel zuviele Gesetze und die neueren davon gehen imho in die falsche Richtung "Überwachung".

    Tatsächlich benötigt man mehr oder besseres Personal und den Willen sich gründlich mit einem Fall zu beschäftigen. Dass hier nicht einmal eine Telefonnummer gesucht / gefunden wurde ist schon krass.



    Aber hauptsache man jammert darüber, dass man nicht genügend Mittel hätte... Und diese unsere Polizei hat leider in den letzten Jahren neue Befugnisse und neue Technik (palantir, Datenbanken...) bekommen! Ob diese neue Technik zur Faulheit verleitet?