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Antifa-Prozess in ParisGrünes Licht für Auslieferung

Frankreichs will den Antifaschisten Gino nach Deutschland schicken. Damit besteht nun die Gefahr einer Auslieferung an Ungarn.

Aus Paris

Rudolf Balmer

Einer Überstellung des Antifaschisten Rexhino Abazaj (besser bekannt als Gino) an die deutsche Justiz steht nun nichts mehr im Wege. Und damit wird auch eine mögliche Auslieferung an ungarische Behörden wahrscheinlicher. Der französische Kassationsgerichtshof hat am Mittwoch eine Beschwerde seiner Anwälte gegen ein Urteil im August zurückgewiesen. Das Pariser Berufungsgericht hatte am 19. August angeordnet, dass dem deutschen Gesuch stattgegeben werde. Der von Ungarn gesuchte Albaner müsse an die deutsche Justiz zur eventuellen Strafverfolgung überwiesen werden.

Zusammen mit anderen Antifaschisten soll Gino bei einer Gegendemonstration anlässlich eines jährlichen Neonazi-Aufmarschs in Budapest Personen körperlich angegriffen haben. Die Anwälte der beschuldigten Antifaschisten wiesen von Beginn darauf hin, dass die polizeilichen Ermittlungen zur Zeit des Orbán-Regimes äußerst fragwürdig waren und einzig darauf abzielten, die Tatbestände so gravierend wie möglich aufzubauschen, um die aus mehreren Ländern angereisten Gegendemonstranten zu langen Strafen zu verurteilen.

Mit dem jetzigen Entscheid konnte die französische Justiz keinen Grund erkennen, weshalb dem rechtsstaatlichen Ersuchen des befreundeten Nachbarlandes zu misstrauen wäre oder dessen Wunsch unrechtmäßig sein könnte. Problematisch kann dieses Urteil jedoch werden, weil nicht garantiert wird, dass Gino nicht noch für einen Prozess nach Ungarn ausgeliefert wird. Dieses Mal zwar nicht von der französischen Republik – die damit ein reines Gewissen behalten kann -, sondern von der deutschen Justiz, die sich in der Vergangenheit (wie der Fall von Maja T. zeigt) bereits kooperativ mit ungarischen Amtskollegen zeigte.

Ursprünglich hatte die französische Justiz den ungarischen Haftbefehl und das Auslieferungsbegehren abgelehnt, weil sie davon ausging, dass die erwarteten Strafen unverhältnismäßig streng würden und die Haftbedingungen in Ungarn als inhuman charakterisiert wurden. Doch damit fanden sich die ungarischen Behörden nicht ab. Mit Erfolg erbaten sie sich Unterstützung in Deutschland.

Die deutschen Behörden wollen nun über Gino verfügen, weil es unter den in Budapest verletzten Rechtsextremisten auch deutsche Staatsangehörige gab und somit die deutsche Justiz zuständig wäre. Nur stützt sich diese weiterhin auf die fragwürdigen Ermittlungen der ungarischen Polizei des Orbán-Periode. In Deutschland droht Gino bei einem Prozess eine Höchststrafe von 10 Jahren Haft, in Budapest dagegen bis zu 24!

Am Mittwochabend fand in Paris eine Solidaritätsveranstaltung für Gino und alle Antifaschisten von Budapest statt. Der Fall der rechtswidrigen Auslieferung von Maja T. beweist, wie berechtigt die Befürchtung ist, dass Deutschland auch im Fall von Gino nur eine erste Etappe bei der Verfolgung der Antifaschisten sein könnte.

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