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„Zeit“-Podcast „House of Block“ Lasst die Kinder sprechen, aber schützt sie

Rahel Bueb

Kommentar von

Rahel Bueb

Im Zeit-Podcast spricht eine der Block-Töchter über ihre Entführung. Wie kann man Kinder erzählen lassen – und sie doch vor der Öffentlichkeit schützen?

E s ist ein Prozess, wie ihn Deutschland noch nie gesehen hat“, schreibt die Bild in einem Artikel im Februar 2026 zum Fall der Familie Block. Gemeint ist ein Sorgerechtsstreit, der in einer Kindesentführung mündet, dessen Hintergründe nun vor Gericht verhandelt werden. Nachdem die Boulevardpresse den Fall seit Langem als Skandalgeschichte inszeniert hat, befasst sich auch Anne Kunze im achtteiligen Zeit-Verbrechenspodcast „House of Block“ damit.

In der ersten Folge des Podcasts kommt auch Tochter Klara zu Wort. Sie war bei der Entführung 13 Jahre alt, heute ist sie 15. Das wirft die Frage auf: Wenn schutzbedürftige Kinder im Zentrum stehen, soll das überhaupt für eine mediale Öffentlichkeit erzählt werden?

Ja, denn denen, über die ständig berichtet wird, sollte man die Möglichkeit geben, sich selbst zu äußern, wenn sie das möchten. Aber nicht unter beliebigen Bedingungen. Dazu gehört ein Schutzraum: Die Sprechenden, vor allem wenn es Kinder sind, müssen aufgeklärt werden und die Kontrolle über ihre Aussagen behalten.

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Um noch mal kurz zu rekapitulieren: In der Silvesternacht von 2023 auf 2024 wurden in Dänemark zwei Kinder des dort lebenden Vaters Stephan Hensel entführt. Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block, Hensels Ex-Ehefrau und Steakhouse-Erbin, vor, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung beauftragt zu haben. Block bestreitet das und sagt, sie sei von der Firma selbst getäuscht worden. Der Prozess läuft seit Juli 2025, ein Urteil wurde bis heute nicht gefällt.

„Alles auf den Tisch“

Anne Kunze sprach in den ersten Podcastfolgen auf Einladung des Vaters mit ihm, seiner neuen Ehefrau und zwei der Töchter. Christina Block lehnte das Gespräch ab. Im Podcast sind daher bloß Ausschnitte ihrer Gerichtsaussagen zu hören.

Am 12. Oktober ordnete das Landgericht Hamburg die Beschlagnahmung von Interviewmitschnitten des Zeit-Podcasts an, unter anderem zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen im Fall Block. Der Zeitverlag wehrt sich, zu Recht: Wenn Betroffene mit Jour­na­lis­t:in­nen sprechen, müssen sie darauf vertrauen können, dass diese Gespräche nicht in einer Gerichtsakte landen.

Boulevardmedien wie die Bild berichten seit Beginn effekthascherisch über den Fall. Klara sagt deshalb gleich am Anfang des Podcasts, sie wolle sprechen und, dass endlich die Wahrheit erzählt wird: „Alles soll auf den Tisch kommen“ – zumindest ihre Wahrheit.

Wenn die Tochter selbst die Dringlichkeit verspürt, ihre Perspektive zu zeigen, und ein seriöses Medium ihr dafür einen geschützten Raum bieten will, ist das im Interesse derer, deren Wohl im Mittelpunkt stehen sollte: der Kinder und damit auch der Hauptbetroffenen des Falls.

Die eigentliche Ambivalenz

Doch das entbindet die Redaktion nicht von ihrer Verantwortung. Minderjährige Kinder können die Reichweite einer öffentlichen Erzählung über ihr eigenes Leben kaum vollständig überblicken – deshalb sagt auch der Pressekodex, dass sie besonders schützenswert sind.

Es braucht also einen Rahmen, in dem Betroffene nicht als Objekte einer Skandalgeschichte auftreten. Ein Qualitätsmedium wie die Zeit kann einen solchen bieten, weil sie über die nötigen Ressourcen verfügt, einem so heiklen Fall die notwendige Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen.

Klara wollte, dass ihre Wahrheit endlich erzählt wird, sie wollte sich dadurch selbst ermächtigen

Hier liegt die eigentliche Ambivalenz: Kinder haben ein Recht darauf, gehört zu werden, und zugleich ein Recht darauf, geschützt zu werden. Beides lässt sich nicht gegeneinander aufrechnen. Wer Klara schweigen lässt, um sie zu schützen, nimmt ihr eine Stimme, die sie ausdrücklich haben will. Wer sie sprechen lässt, weil sie es will, überlässt ihr eine Entscheidung, deren Folgen sie mit 15 kaum absehen kann. Was heute Selbstermächtigung ist, kann in zehn Jahren als Last empfunden werden.

Dazu kommt, dass in diesem Fall ausgerechnet die Menschen, die sonst für das Kind einwilligen würden, selbst Streitpartei sind. Gerade deshalb liegt es in der Verantwortung der Redaktion, dass die Kinder die Kontrolle über ihre Aussagen behalten. Umso gravierender ist, dass das Landgericht mit der Beschlagnahmung der Aussagen diesen verletzlichen Rahmen und obendrein die Pressefreiheit nun angegriffen hat.

Klara wollte, dass ihre Wahrheit endlich erzählt wird, sie wollte sich dadurch selbst ermächtigen. Redaktion und Gericht müssen sie und ihre eigene Verantwortung ernst nehmen.

Rahel Bueb

Rahel Bueb

Rahel Bueb hat Sozialwissenschaften (BA) und Globalgeschichte (MA) studiert. Sie ist Co-Gründerin und Herausgeberin des DISPUT-Magazins, in dem sich einige ihrer zentralen Interessen vereinen: Journalismus, Fotografie und Literatur mit Fokus auf gesellschaftspolitische Themen.
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1 Kommentar

  • Friderike Graebert

    dieser Artikel ist eine wichtige Einordnung.



    Die Autorin regt die Leser*in zum Nachdenken an.

    Ich halte die Beschlagnahme der (Erst-)Gesprächsprotokolle für eine Katastrophe.

    Die betroffene Jugendliche hat selbstverständlich vor Gericht ein Aussageverweigerungsrecht.



    Dieses wird ihr mit dem Einblick in ihre PRIVATE Komunikation de fakto genommen.



    Ich hoffe, dass es nicht dazu kommt.