Neues Rundfunkgesetz in Bayern: Blasmusik statt Blase
Die Söder-Regierung will dem Bayerischen Rundfunk zeigen, wie guter Journalismus geht. Die Eckpfeiler hat sie in einen Gesetzentwurf geschrieben.
Foto: Jürgen Ritter/imago
Bayerns Staatsregierung ist offensichtlich unzufrieden mit dem Bayerischen Rundfunk. Eine wegen des Medien-Reformstaatsvertrags der Bundesländer notwendige Gesetzesnovelle soll deshalb nun auch dazu dienen, der viertgrößten ARD-Anstalt ihre Grenzen aufzuzeigen. Am Donnerstag ging es im Bayerischen Landtag in die erste Lesung.
Teuer und ineffizient sei der Bayerische Rundfunk, schimpfen Markus Söder und seine Staatsregierung schon seit Jahren. Um ihn zukunftsfähig zu machen, müsse er schlanker werden und sich stärker auf das Eigentliche konzentrieren, fordert daher der für Medien zuständige Staatskanzleichef Florian Herrmann. Das Eigentliche, das ist nach Herrmanns Ansicht der Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: eine Grundversorgung mit Information, Bildung und Kultur.
Für sie schreibt der Gesetzentwurf künftig im Dritten Programm eine Mindestquote von 60 Prozent vor. Vor allem aber soll mit dem Programm die gesamte Breite der Bevölkerung angesprochen werden. „Wir wollen nicht, dass die Programmgestaltung einseitig ist oder nur bestimmte Blasen anspricht, nur bestimmte Milieus anspricht“, so Herrmann in der Landtagsdebatte, „wo sich andere dann ausgeschlossen fühlen und sich die Frage stellen: Da kommen gar keine Dinge vor, die mich interessieren“.
Angst vor Kampagnenjournalismus
Im Gesetzestext soll das dann so lauten: „Das Gesamtprogramm darf nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen.“
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, das gibt auch der Minister zu, doch offenbar waren die Zweifel in der Staatsregierung gewachsen, der BR komme diesem pluralistischen Auftrag nicht mehr im nötigen Maß nach. Eine Begründung für dieses Misstrauen nannte Herrmann nicht. Die Grünen-Abgeordnete Sanne Kurz kritisierte denn auch, die Regierung wolle den BR ans Gängelband nehmen.
Früher stand der BR, besonders das Bayerische Fernsehen, eher im Verdacht, zu einseitig im Sinne der regierenden CSU zu berichten. Inzwischen kommt die stärkste Kritik an den öffentlich-rechtlichen Anstalten von der AfD, die sie etwa als „Kartellmedien“ oder ideologisch gelenkten „Staatsfunk“ diskreditiert.
Bei der AfD sind es dann allerdings linke Ideologie und Meinungsmache, die man aus den Programmen der Sender heraushören will. So sprach der vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtete AfD-Abgeordnete Benjamin Nolte in der Debatte nur vom „Bayerischen Linksfunk“, dessen Programm wahlweise links, ganz links, linksradikal oder linksextremistisch sei. Alles offenbar nur eine Frage des eigenen politischen Standorts.
Aber auch Herrmann hatte bereits die Befürchtung artikuliert, der BR könnte „Kampagnenjournalismus“ betreiben, als im Frühjahr der erste – noch etwas schärfere – Entwurf des neuen Gesetzes vorgelegt wurde. Besonders groß scheint die Skepsis gegenüber dem mittlerweile beliebten Format des Faktenchecks zu sein. Faktenchecks unterlägen künftig laut Gesetzentwurf „in besonderer Weise den anerkannten journalistischen Grundsätzen“. Hier sei besonders auf „die Trennung von Meinung und Tatsachenbehauptung“ zu achten.
„Wie der Senf zur Wurst“
Konkret sieht die Reform darüber hinaus eine Reduzierung der Hörfunkprogramme von bisher zehn auf künftig sechs vor sowie verstärkte Kooperationen mit anderen Sendern – nicht nur mit ARD-Anstalten, sondern auch mit dem ZDF und Privatsendern. Zudem soll der Rundfunkbeitrag festgeschrieben werden.
Auch in die Musikauswahl will die Regierung eingreifen. In den BR-Radiosendern sollen fortan Musik bayerischer, deutscher und europäischer Künstler „besonders vertreten“ sein, nicht nur „angloamerikanischer Mainstream“, wie es Herrmann nennt.
Ministerpräsident Söder ist es vor allem ein Anliegen, bayerischer Blasmusik einen größeren Resonanzraum zu geben. Bei der CSU-Fraktionsklausur in Kloster Banz vor wenigen Wochen forderte er, sie dürfte nicht mehr in den hinteren Teilen des Programms versteckt werden. Und kurz darauf schrieb er auf Instagram: „Blasmusik gehört zu Bayern wie der süße Senf zur Weißwurscht. Bei der Reform des Bayerischen Rundfunks setzen wir uns dafür ein, dass sie den Platz bekommt, der ihr zusteht.“
Wenn alles nach dem Willen der Staatsregierung geht, kann das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
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