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ErbschaftsteuerEin Rabatt für unqualifizierte Kinder

Erben großer Unternehmen zahlen meist kaum Erbschaftsteuer. Das kann auch schlecht für die Firma sein, sagt eine neue Studie.

Rabatte für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer sollen Unternehmen eigentlich davor bewahren, dass sie wegen der Steuer in Schieflage geraten. Doch nicht nur Gerechtigkeitsfragen, sondern auch betriebswirtschaftliche Gründe sprechen gegen diese Privilegien, warnt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in einer am Dienstag veröffentlichten Studie.

„Aus ökonomischer Sicht ist die Verschonung von Betriebsvermögen im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht notwendig, um die Existenz von Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze zu sichern“, schreibt Studienautorin Katja Rietzler. Eine Verschonung könne sogar schädlich sein, „wenn sie notwendige Anpassungen verhindert und unternehmerische Entscheidungen verzerrt“.

IMK-Ökonomin Rietzler war vergangene Woche als Sachverständige beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geladen. Denn Deutschlands oberste Rich­te­r*in­nen prüfen, ob die jetzige Regelung der Erbschaftsteuer mit dem Grundgesetz konform ist. Neben dem Bundesland Bayern, das selber über die Abgabe bestimmen will, hatte ein Erbe geklagt. Dieser hatte von seiner Tante ein Wertpapierdepot in Höhe von 250.000 Euro vermacht bekommen und musste dafür rund 20 Prozent Steuern berappen, während Großunternehmererben im Schnitt nur 2,5 Prozent zahlen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Rabatte für Unternehmenserben vor dem Bundesverfassungsgericht landeten. Bereits die Erbschaftsteuerreform 2016 wurde notwendig, weil die Karlsruher Rich­te­r*in­nen die damaligen Regeln moniert hatten.

Stundungsmöglichkeiten statt Rabatte

Wirtschaftslobbyisten wie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hoffen, dass die Rabatte bleiben. „Ohne Verschonungsregeln kann erheblicher Liquiditäts- und Finanzierungsdruck entstehen, der die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und damit auch Arbeitsplätze sowie regionale Wertschöpfung gefährden kann“, sagt etwa DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov.

Rietzler hingegen sagt: „Im Ergebnis werden hohe Vermögen zu geringeren effektiven Steuersätzen übertragen als niedrigere. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wirkt somit in Teilen regressiv statt progressiv.“ Angesichts der hohen Vermögensungleichheit sei dies besonders problematisch.

Eine Alternative zu den Schonungsregeln wären laut der IMK-Expertin Stundungsmöglichkeiten. Dann würden Unternehmenserben wie alle anderen auch die Erbschaftsteuer zahlen müssen. Falls sie durch die Abgabe tatsächlich in eine finanzielle Schieflage geraten, könnten sie die Zahlung der Erbschaftsteuer erst mal aufschieben und dafür einen marktnahen Zinssatz zahlen. Eine weitere Alternative wäre, dass als Ersatz für die Steuer der Staat als stiller Teilhaber einspringt.

Denn die Steuerausfälle durch die Unternehmensrabatte sind enorm. Allein für dieses Jahr werden sie auf 8,8 Milliarden Euro geschätzt. Das entspricht fast 70 Prozent des Steueraufkommens bei Erbschaften und Schenkungen und 2,1 Prozent der gesamten Steuereinnahmen der Länder.

Manchmal ist es besser, die Firma zu verkaufen

Außerdem können die Verschonungsregeln dazu führen, „dass die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie geregelt wird, obwohl es eine fähigere externe Unternehmensführung gegeben hätte“, wie Rietzler schreibt. Will heißen: Manchmal wäre es eigentlich sinnvoller, die Firma zu verkaufen, statt sie an die unqualifizierten Kinder zu vererben. Doch würden diese dann nicht von Rabatten profitieren.

Gleichzeitig geht Rietzler nicht davon aus, dass die Erbschaftsteuer negative Auswirkungen auf Investitionen und Beschäftigung hat. Stattdessen werden die meisten Unternehmenserben vermutlich kaum wegen der Erbschaftsteuer in finanzielle Nöte kommen. „In vielen Fällen ist in Haushalten mit Betriebsvermögen auch anderes Vermögen vorhanden, aus dem bei einer Übertragung des Vermögens eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer geleistet werden könnte“, meint Rietzler.

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