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Folgen der neuen GrundsicherungBloß nicht für die Kinder sparen

Nach der Abwicklung des Bürgergelds bekommt Patrick Schröder für seine Kinder kein Geld mehr vom Amt. Ihn trifft die neue Härte und eine komplexe Regel.

Seit dem 18. August hat Patrick Schröder (Name geändert) ein Problem. An diesem Tag bekam er vom Jobcenter beschieden: Seine Kinder sind zu reich. Beide haben rund 6.000 Euro auf ihren Konten. Die Großeltern hätten das Geld für sie angespart, sagt der Grundsicherungsempfänger, für den Führerschein und Ähnliches. Das hatte bis dahin auch nie jemand beanstandet.

Jetzt aber forderte das Amt: Jeweils rund 1.000 Euro aus den Ersparnissen sollen die Kinder erst mal für ihren Lebensunterhalt aufwenden. Bis sie die Summe aufgebraucht haben, seien sie nicht mehr Teil seiner Bedarfsgemeinschaft. Mit dem Bescheid kürzte die Behörde die Leistung, die Schröder und seine Kinder monatlich erhalten, um 878 Euro.

Das entspricht den Regelsätzen und dem Wohnkostenanteil der Kinder, die im wöchentlichen Wechsel bei ihm und der von ihm getrennten Mutter leben. Der Vater selbst erhält zwar weiterhin Grundsicherung, muss aus seinem Regelsatz aber auch noch die Mietanteile der Kinder stemmen. Ausgezahlt werden der Familie nur noch 193,96 Euro.

So wirkt sich im Fall von Patrick Schröder die Bürgergeldreform der schwarz-roten Koalition aus. Verschärfungen bei der Sozialleistung, die nun Grundsicherung heißt, traten zum 1. Juli in Kraft. Ihre Wirkung entfalten sie jetzt nach und nach in neuen Leistungsbescheiden.

Junge Menschen nicht mehr verschont

Die Gesetzesänderung betrifft unter anderem die Regeln zu Schonvermögen. Zuvor galt ein pauschaler Freibetrag: Im Bürgergeld erhielten Personen auch dann Leistungen, wenn sie ein Vermögen von bis zu 15.000 Euro besaßen. Die Sparkonten von Schröders Kindern waren daher kein Problem.

Jetzt ist die Grenze nach Alter gestaffelt. Wer älter als 50 Jahre ist, darf inzwischen sogar 20.000 Euro behalten. Die Koalition begründete das mit Respekt vor der Lebensleistung der Älteren. Für die Lebenschancen der Jüngeren hatte sie dagegen weniger übrig. Wer unter 30 Jahre alt ist, dem bleibt jetzt nur noch ein Freibetrag von 5.000 Euro.

Nicht nur die Schröders, auch etliche andere Familien dürften von dieser Verschärfung betroffen sein. Wie viele es genau sind, ist unbekannt. Die Grünen im Bundestag erkundigten sich mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach der Zahl. In der Antwort, die der taz vorliegt, schreibt das Sozialministerium aber, dass es keine Daten dazu habe und auch keine Erhebung beabsichtigte: „Eine Erweiterung der amtlichen Statistik ist nicht geplant.“

Die Reihenfolge entscheidet

Patrick Schröder erwischte der Jobcenter-Bescheid im August kalt. Von der Änderung bei den Freibeträgen hatte er zwar mitbekommen. Er verließ sich aber auf eine weitere Regelung im Grundsicherungsgesetz, die die Ampel-Regierung 2023 eingeführt hatte und die Schwarz-Rot bei ihrer Reform unangetastet ließ. In Paragraf 12 steht, dass Freibeträge, die nicht ausgeschöpft sind, innerhalb der Familie übertragen werden können.

Schröder selbst hat neben einer privaten Altersvorsorge, die fürs Jobcenter nicht zählt, überhaupt kein Vermögen. Mit dem überschüssigen Geld der Kinder ließe sich sein nicht genutzter Freibetrag also locker verrechnen.

An anderer Stelle im Gesetz steht seit etlichen Jahren aber noch ein relevanter Satz. In Paragraf 7 heißt es, dass Kinder nur zur Bedarfsgemeinschaft gehören und Leistungen bekommen, wenn sie ihren Lebensunterhalt „nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen“ bezahlen können.

Entscheidend ist nun, in welcher Reihenfolge die Behörden die beiden Sätze bei der Prüfung eines Antrags anwenden. Hätte das Jobcenter bei den Schröders erst nach Paragraf 12 den Freibetrag des Vaters auf die Kinder übertragen, hätte Paragraf 7 keine Rolle mehr gespielt: Ihr Vermögen hätte nicht als zu hoch gegolten und sie wären nicht aus der Bedarfsgemeinschaft geflogen.

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt den Jobcentern in einer Anweisung aber eine andere Reihenfolge vor: Das Amt hatte erst nach Paragraf 7 zu prüfen, ob die Kinder zu viel Geld besitzen. Da das der Fall war, flogen sie aus der Bedarfsgemeinschaft, bevor nach Paragraf 12 die Freibeträge übertragen werden konnten. In die andere Richtung gilt diese Regelung nicht: Hätten Schröders Kinder gar kein Vermögen, er selbst aber zu viel, hätte er ihre Freibeträge problemlos nutzen können.

Grüne finden es „zynisch“

Neu ist diese Praxis nicht. Schon vor der schwarz-roten Reform waren die Jobcenter angewiesen, das Gesetz auf diese Weise anzuwenden. Durch die abgesenkten Freibeträge für junge Menschen dürfte das jetzt aber deutlich häufiger eine Rolle spielen als früher.

Kritik an der Regelung kommt vom Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus. „Sobald ein Kind etwas Erspartes hat, fällt es aus der Grundsicherung. Das ist zynisch und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind ein Leben lang in Armut bleiben wird“, sagt er. Von einem „Kurzschluss im System“ spricht Dzienus, da Kinder die Freibeträge der Eltern nicht nutzen dürfen. „Die Bundesregierung macht aus einer gesetzlichen Schutzregel eine Falle. Friedrich Merz hat sich mal wieder im Kürzungs-Dschungel verlaufen und sollte schleunigst auf den Weg der Menschlichkeit und Vernunft zurückkehren.“

Innerhalb der Regierung sieht aber das SPD-geführte Sozialministerium keinen Änderungsbedarf. In seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage begründet es die Regelung damit, dass Eltern ja auch für den Lebensunterhalt ihrer mittellosen Kinder aufkommen müssen, bevor diese Grundsicherung bekommen – aber umgekehrt Kinder nicht für den Lebensunterhalt ihrer mittellosen Eltern. „Folglich bleiben Einkommen und Vermögen des Kindes vollständig ihm zugeordnet“, heißt es in der Antwort.

Ein Fall für drei Gerichte

Politisch wird sich an der Sache also erst mal nichts ändern. Und juristisch ist fraglich, ob für Patrick Schröder und seine Kinder etwas zu holen ist. Gegen den Jobcenter-Bescheid geht er mittlerweile in zwei Instanzen vor Gericht vor. Entscheidungen in der Hauptsache stehen noch aus. Das zuständige Landessozialgericht hat aber schon durchblicken lassen, dass es die Gesetzesauslegung von Regierung und Behörden grundsätzlich teilt.

Man könnte jetzt sagen: Dann muss sich der Mann eben damit abfinden und die Kinder eine Weile lang von ihren überschüssigen Ersparnissen leben lassen. In wenigen Monaten bekämen dann auch sie wieder die Grundsicherung. Aber da gibt es noch ein Problem: Über die Sparkonten der Kinder verfügt Schröder als Elternteil nicht allein. Die Mutter, selbst nicht in der Grundsicherung, müsste zustimmen, damit er Geld abheben kann. Seinen Angaben zufolge verweigert sie das.

Deshalb beschäftigt Schröders Fall inzwischen noch eine staatliche Stelle: Nach entsprechenden Forderungen von Jobcenter und Sozialgericht beantragte er beim Familiengericht, allein über die Sparkonten entscheiden zu dürfen.

Ungewissheit für November

Die Richter dort haben in einem Schreiben ebenfalls schon eine Tendenz durchblicken lassen – und es könnte sein, dass am Ende das Familienrecht im Widerspruch zum Sozialrecht stehen wird. In dem Schreiben heißt es, in der Regel dürften Eltern das Geld ihrer Kinder „nicht vom Konto nehmen, um damit alltägliche Ausgaben für das Kind zu bezahlen“. Nur in einer „absoluten Notlage“ sei eine Ausnahme möglich. Ob das für den konkreten Fall gilt oder nicht, klärt sich am kommenden Freitag: Dann will das Familiengericht seine Entscheidung verkünden.

Bis dahin weiß Patrick Schröder nicht, wie seine Kinder und er über den Monat kommen. Für den September, sagt er, konnte er sich bei Freunden Geld leihen. Für den Oktober bekamen seine Kinder auf Anordnung des Landessozialgerichts ein Darlehen vom Jobcenter. Für den November kam am Freitag die Überweisung vom Amt. Von seinem Regelsatz zog das Amt diesmal nicht nur die Miete ab, sondern auch eine erste Rate zur Rückzahlung der Schulden aus dem Vormonat. Für sich und die Kinder hat Schröder jetzt 165,81 Euro und Gutscheine für die Tafel.

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38 Kommentare

  • Monika Heukäufer

    dasselbe habe ich bereits 2004 erlebt, damals noch auf dem so genannten Sozialamt: meine Kinder hatten Sparpläne, die weder aufgelöst werden konnten, noch konnte Geld entnommen werden, es war also nicht verfügbar. Dennoch wurde mein Antrag abgewiesen.

  • Thomas Göbel

    Damit stellt sich eine vorgelagerte Frage: Kann ein Kind seinen Lebensunterhalt im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II aus Vermögen bestreiten, auf das der Leistung beantragende Vater tatsächlich keinen Zugriff bekommen?

    § 12 Abs. 1 SGB II verlangt ausdrücklich Verwertbarkeit.



    Einzelnorm

    Das Jobcenter kann sich also nicht allein auf den Kontostand beschränken und die Verfügungsbeschränkung ignorieren.

    Die aktuelle BA-Weisung zu § 12 ist hier besonders wichtig: Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II.

    Ich würde in diesem Fall die fehlende Verwertbarkeit und die daraus folgende fehlende Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt aus dem Sparguthaben zu bestreiten, zum zentralen Angriffspunkt machen. Das ist von der grundsätzlichen Kritik an der Prüfungsreihenfolge zu unterscheiden.

    In Summe müsste das JC wegen der aktuell fehlenden Verfügbarkeit Leistung bewilligen, könnte aber eine Rückzahlung verfügen, sofern die Verwertbarkeit erreicht wurde. Denn das Sparbuch ist nicht verfügbar. Das JC könnte sogar den Vater auf Klage vor dem Familiengericht drängen, im Rahmen der Mitwirkungspflicht. Denn im Moment habe die Entscheidungen des JC einen Notstand geschaffen,

    • Moon

      @Thomas Göbel:

      In rechtlichen/juristischen Fragen bin ich nicht bewandert, habe aber auf der Suche nach (leider zu spät kommenden) Auswegen für Vater u. Kinder ihren Beitrag mit Interesse gelesen. Stichwort „Rückzahlung“. Eine solche Lösung ist für diese Fallkonstellation erstmal gar nicht vorgesehen. Der Staat will das Geld von den Kindern nicht einziehen. Er stellt die Hilfe nach SGB II für sie ein. Sie sind nicht mehr in diesem Rechtskreis. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll stattdessen die Selbsthilfe greifen, die aber „blockiert“ ist. Lässt sich eine Lösung so finden: Der Staat zahlt seine Hilfen weiter auch über das „Volumen“ von Euro 2.000,- hinaus. Für den Fall, dass keine Verwertbarkeit des Finanzvolumens gegeben ist, wäre diese Weiterzahlung ohnehin erfolgt. Wenn doch, müsste tatsächlich eine Rückzahlung der überzahlten Beträge aus dem für die Selbsthilfe vorgesehenen Volumen erfolgen. Welches dann allerdings nicht vorher für andere Zwecke verwendet werden dürfte. Das ist hie sowie so der Fall. Allerdings würde das wohl voraussetzen, dass die Kinder doch noch dem SGB II unterliegen u. als Teil der Bedarfsgemeinschaft gelten. Eine evtl. realistische Überlegung? Was ist Ihre Meinung?

  • Leo Onlin

    Ich finde es erstaunlich, dass hier ein relativ neues Lebensmodell nach Trennung von Eltern durch die Solidargemeinschaft begünstigt wurde. Verkürzt: da leisten sich Eltern zwei komplette Haushalte für je 3 Personen, obwohl es doch nur 4 Personen sind und die Wohnungen jeweils nur die Hälfte des Monats genutzt werden. Bei aller Sorge um die Kinder nach Trennung, das ist schon Luxus. Da kann ich jede strenge Mitarbeiterin im Amt verstehen, die selbst alleinerziehend über die Runden kommen muss.

    • Moon

      @Leo Onlin:

      Ich finde ihre Argumentation „erstaunlich“. Sie bewerten ein neues „Erziehungsmodell“ zweier getrennter Elternteile nicht nach den Kriterien die sich auf das Modell beziehen, sondern werten es nach dem darauf nicht kausal bezogenen Kriterium seiner Finanzierung durch die Gemeinschaft der Steuerzahler. Sie unterstellen eine Kausalität, die es m. M. n. nicht gibt. (Obwohl sich „die Politik“ dieser Unterstellung leider ebenfalls oft bedient). Denn indirekt bewerten sie das Modell je nach Fall „extern“. Bei seiner staatl. Unterstützung z. B. eher negativ, weil die Solidargesellschaft „bezahlt“. Würden Sie so sprechen, wenn beide Elternteile arbeiten würden? Dann würden plötzlich der Sachverhalt des Modells u. die da kausalen Argumente zählen. Das sei Sache der Eltern, wenn sie nur „bezahlen“ ist alles o.k. mit dem Modell. Was für den Normalbürger richtig, weil er bezahlt, soll für den Erwerbslosen plötzlich nicht gelten, mit dem wie eben gezeigt vorgeschobenen aber a´kausalen Argument, das Modell selbst sei plötzlich doch „irgendwie“ zweifelhaft. Dabei soll einmal mehr manipulativ der Erwerbslose selbst als zweifelhaft hingestellt werden, der kein Vollbürger sein darf. Warum denn?

    • sàmi2

      @Leo Onlin:

      Der Vater bekommt den Mietanteil für seine Kinder vom JC, nicht die Gesamtmiete. Bleiben knapp 200 Euro monatlich (nach den Abzügeb weniger) verfügbares Einkommen für eine erwachsene Person und die "halbe"* Betreuung und Versorgung von zwei Kindern - das ist in Ihren Augen Luxus? (*Wir wissen ja nicht, wie die Betreuung zwischen Vater und Mutter genau aufgeteilt ist.) Die Mitarber*innen im Amt entscheiden im Übrigen nach Gesetzeslage (hopefully) und nicht nach Gefühl. Alleinerziehend zu sein ist kein anstrebenswertes Lebensmodell, vor allem für die Kinder, es ist eine schwierige Lage, in die mensch in der Regel unfreiwillig kommt. Der Vater leistet trotz der offenbar schwierigen Beziehung zur Mutter und seiner eigenen schwierigen Lebensumstände viel für das gute Aufwachsen seiner Kinder.

    • elektrozwerg

      @Leo Onlin:

      Im Artikel nebendran wird gejubelt, weil die Vaeter nun zu mehr Elternzeit "motiviert" werden, denn ein Vater ist wichtig fuer die Erziehung und sowieso sollte Care-Arbeit gleich verteilt sein, aber nach der Scheidung ist es auf einmal Luxus?

  • Dreja

    Diese Regierung ist eine einzige Katastrophe.

  • Ricky-13

    taz: *Für sich und die Kinder hat Schröder jetzt 165,81 Euro und Gutscheine für die Tafel.*

    Und da fragen sich tatsächlich noch Bürger warum die AfD immer größer wird? Natürlich würde unter einer AfD der Sozialstaat komplett abgebaut, aber die Schienen dafür werden jetzt schon mal von der Merz/Klingbeil-Regierung verlegt.

    Eine Erbschaftsteuer oder eine Vermögens- und Übergewinnsteuer wird es mit Friedrich Merz als Kanzler nie geben, da werden lieber die armen Bürger noch ärmer gemacht. Und jetzt will die CDU/CSU/SPD-"Politik" sogar schon an die Sparschweine von Kindern. Friedrich Merz (CDU) hätte niemals Kanzler werden dürfen, denn er spaltet die Gesellschaft immer mehr und gefährdet damit den sozialen Frieden in diesem Land.

    "5.000 Menschen besitzen mehr als 27 % des gesamten deutschen Finanzvermögens. Gleichzeitig leben 13,3 Millionen Menschen in Deutschland in Armut. Ein neuer Höchststand." [Sanktionsfrei e.V. – Juni 2026]

    • Kurz dazu

      @Ricky-13:

      Die AfD hat hier keine bessere Alternative zu bieten, nur eine schlechtere.

      • Ricky-13

        @Kurz dazu:

        Dass die 'Alternative für Dauerempörte' den Sozialstaat komplett abbauen will, hatte ich ja geschrieben. Leider begreifen viele AfD-Wähler das aber immer noch nicht.

        Aber solange das 'Damoklesschwert AfD' über unseren Köpfen schwebt, kann die Merz/Söder-Union ja schon einmal damit beginnen, den Sozialstaat (Art. 20 GG) zu demontieren, weil die SPD es nicht wagen wird einen Koalitionsbruch zu riskieren und brav alles Unsoziale der merzschen Politik mitmacht.

        Dass man sich jetzt aber sogar schon an die Sparkonten der Kinder heranmacht, erreicht einen neuen Tiefpunkt der CDU/CSU/SPD-"Politik".

  • Tom T.

    Das ist reale Sozialdemokratische Politik im Jahr 2026.

    Eltern,die sich an Erspartem ihrer Kinder vergreifen, machen sich sogar strafbar, daher liegt das Familiengericht richtig. Aber die Politik, die Jobcenter und die Sozialgerichte interessieren sich offensichtlich nicht für geltendes Recht und stellen eine interne Weisung über das Zivil und Strafrecht.

  • sociajizzm

    "und es könnte sein, dass am Ende das Familienrecht im Widerspruch zum Sozialrecht stehen wird."

    Das könnte nicht nur so sein, das IST so.

    Grundsätzlich gelten Ausgaben für Kleidung, Essen, Wohnung nicht als "Notlage". Wenn aber das Jobcenter die Zahlung von Geld verweigert und das Sozialgericht diese Entscheidung stützt, dann entsteht eine Notlage, weil ja Hunger + Obdachlosigkeit drohen.

    Das Familiengericht muss die Entscheidung des Sozialgerichtes abwarten.

    Echt krass was hier für ein Theater wegen den paar popeligen Kröten gemacht wird. Die Kosten für den Mehraufwand dürften für den Staat in dem Fall weit höher als die 2000€ liegen.

    • elektrozwerg

      @sociajizzm:

      Ich stimme Ihnen zu. Allerdings waere eine Selbstbehaltgrenze nur fuer Kinderlose, denn die anderen schiebens kurz zum Nachwuchs, auch keine ideale Loesung.

  • Thomas Koll

    Es gibt also doch eine Vermögenssteuer in Deutschland. Nur halt nicht für die wirklich Vermögenden...

  • StevenK

    Es gibt einen Verein: Sanktionsfrei.

    Der hilft in diesen Fällen weiter,und ist auch im Internet zu finden.

    Dort gibt es Anwälte.

  • Dr. McSchreck

    Die Variante, die Kindesmutter auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen bzw. Unterhaltsvorschuss zu beantragen, damit die Kasse sich das Geld bei der Mutter zurückholt, kommt nicht in Frage?

    • sociajizzm

      @Dr. McSchreck:

      Das Amt wird mit 100% Sicherheit geprüft haben, ob da was zu holen ist. Dafür muss der Vater nicht aktiv werden.



      .



      1750€ darf die Mutter zum Selbsterhalt verdienen, der Rest müsste als Unterhalt für die Kinder genutzt werden. Da sind aber nur 650€ warm für Miete drin. Für 3 Personen etwas zu wenig. Also sagen wir mal 900€ für Miete+Heizkosten, dann sind wir bei 2000€. Also 2,8-3000 Brutto. Und jetzt stellen Sie sich mal vor die Frau wohnt in Frankfurt Main. Da wären es schon rund 1600€ realistische Warmmiete.



      .



      Und dann können noch weitere Faktoren die Summe weiter erhöhen. Eine monatliche Kreditrate, Versicherungsgebühren, 4% für Altersvorsorge, Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung, Kinderbetreuung, Fahrkosten der Kinder, Pflege von Angehörigen, ....



      .



      Kurz: Sie verdient für ihre aktuellen Lebensumstände nicht genug um zur Zahlung verpflichtet zu werden.



      .



      Noch kürzer: GIDF!

    • Kurz dazu

      @Dr. McSchreck:

      Unterhaltsvorschuss ist für Leute, die ihr Leben ansonsten selbst finanzieren. Wenn die Mutter nicht mehr als Selbstbehalt verdient, dann muss sie keinen Unterhalt zahlen.

      • Dr. McSchreck

        @Kurz dazu:

        Die Unterhaltsvorschusskasse kommt gerade auch für Eltern auf (meist Väter, hier eine Mutter), die nicht in der Lage sind, genug zu verdienen. Sie fordert das Geld dann bei denen zurück, die leistungsfähig werden. Dafür gilt ein sehr strenger Maßstab.

        Hier bezieht laut Artikel die Muttter selbst Leistungen. Sie müsste dann nachweisen, warum sie nicht in der Lage ist, Geld zu verdienen und welche Bemühungen sie unternommen hat.

        • Herma Huhn

          @Dr. McSchreck:

          Die Mutter ist NICHT in der Grundsicherung.

          • Dr. McSchreck

            @Herma Huhn:

            Stimmt, habe ich falsch gelesen. Dann sollte erst Recht geprüft werden, ob man Unterhalt von ihr bekommen kann, unmittelbar oder über die UVK.

  • Bolzkopf

    "In der Antwort, die der taz vorliegt, schreibt das Sozialministerium aber, dass es keine Daten dazu habe und auch keine Erhebung beabsichtigte: „Eine Erweiterung der amtlichen Statistik ist nicht geplant.“

    Soso. Diese elenden ... ähh edelen Lichtgestalten wissen also noch nicht einmal was sie da anrichten.



    Es müssen doch im Vorfeld Zahlen vorgelegen haben um abzuschätzen wieviel Geld eingespart werden wird.



    Und jetzt existieren keine Zahlen. Spannend.

    Und dann wundern sich diese Lichtgestalten auch noch, dass die Randparteien mehr und mehr Zulauf bekommen.

  • Hennes

    Warum versucht Herr Schröder denn nicht, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden? Dann wären auch die 6000€ der Kinder kein Problem

    • Outis

      @Hennes:

      Ja genau, wie kann es nur sein, dass Herr Schröder auf diese einfache Lösung nicht kommt! Danke für den hilfreichen Beitrag! Und wenn das einfach alle machen, dann können wir ja gleich die Grundsicherung auch ganz abschaffen. Genial - dass da noch niemand drauf gekommen ist?!

      /s

    • Thomas Göbel

      @Hennes:

      Woher weißt du das er das nicht schon hat? Vielleicht hat er einen Vertrag ab 1 Dezember. Vielleicht musste er eine Lücke überbrücken? Egal was es ist, das Geld ist nicht für ihn verfügbar. Damit nicht zuzurechnen. Denn nur VERWERTBARES Vermögen darf zugerechnet werden.

    • sociajizzm

      @Hennes:

      Und warum unterstellen Sie Herr Schröder, dass er es nicht versucht hat?

      Bei den Meisten gibt es handfeste Gründe dafür, warum diese es nicht schaffen.

      Gründe, die zwar für eine Feststellung der "Arbeitsunfähigkeit" nicht reichen, aber eine reguläre Arbeit dennoch faktisch unmöglich machen.

  • Der Knuenz

    Wenn Vermögen da ist dann muss das eben primär genutzt werden. Ist beim BaFöG auch so.

    • Tom T.

      @Der Knuenz:

      Artikel nicht gelesen? Das Sparguthaben der Kinder kann nicht genutzt werden, weil die Mutter dazu zustimmen müsste, es aber nicht tut.

    • Thomas Göbel

      @Der Knuenz:

      Nur kann der Vater das nicht alleine. Damit ist es kein verwertbares Vermögen. Also auch nicht anzurechnen.

    • Thomas Koll

      @Der Knuenz:

      6000 Euro sind kein Vermögen, erst recht nicht auf dem Sparbuch eines Kindes auf das man nicht alleine zugreifen darf oder sollte.

      • sociajizzm

        @Thomas Koll:

        Jepp. Und ergänzend sollte auch erwähnt werden, dass beim BaFöG 15.000€ Schonvermögen gelten. Bei 30+ sogar 45000 und dass die 6000€

  • ja wirklich?

    Bitte zu dem Thema weiterrecherchieren. Und zu diesem Mann selbst: wie kommt es, dass er kein Einkommen hat, aus dem er für sich und die Kinder zahlen kann? Bitte ebenso recherchieren.

    • Tom T.

      @ja wirklich?:

      Er ist offensichtlich alleinerziehend. Ob er arbeitet oder nicht, steht nicht im Artikel.

      Ist bei dieser Ungerechtigkeit aber auch zweitrangig.

    • Thomas Göbel

      @ja wirklich?:

      Warum? Mal davon abgesehen, das das die Persönlichkeitsrechte nicht hergeben, und der Datenschutz auch nicht, etwas davon ohne Einwilligung zu veröffentlichen, spielt es keine Rolle. Er musste Grundsicherung beantragen. Für sich und die Kinder, weil er keinen Job mehr hatte, den er ja vorher gehabt haben muss, sonst hätte er nicht neu beantragen müssen.

  • Herma Huhn

    Ich hoffe die taz findet noch ähnlich gelagerte Fälle, in denen das Problem noch offensichtlicher wird.



    Im geschilderten Fall stellt sich nämlich die Frage, warum die Mutter der Kinder den Unterhalt nicht auch für die Woche beim Vater aufbringen kann (oder möchte). Das könnte ja auch wesentlichere Gründe als die emotional aufgeladene Kompromissbildung bei der Scheidung haben. (Würde die Mutter zum Beispiel durch das Mitfinanzieren der Vaterwochen selbst in Grundsicherung fallen, wäre das noch empörender als wenn sie den Fall ausnutzt, um das Sorgerechtsmodell zu ihren Gunsten zu verlagern)



    Aber es gibt ja auch andere Gründe, warum Ersparnisse von Kindern nicht so einfach antastbar sind.



    Die Großeltern könnten ein Anlagemodell gewählt haben, welches bei vorzeitigem Antasten einen deutlichen Vermögensverlust beinhaltet, der über die abgezapften 1000 Euro hinausgeht. Es könnten auch andere Sperren eingebaut sein, welche die Verwendung des Geldes für laufende Kosten schlicht ausschließen.



    Denn ohne solche Hindernisse könnte man den Kindern einfach die neueste Playstation o.Ä. hinstellen und das Amt würde Ruhe geben.

  • Kurz dazu

    Natürlich tastet die Mutter die Ersparnisse der Kinder nicht an. Das war für ihre Zukunft gespart, und nicht um den Vater finanziell bei der Sorge für die Kinder zu unterstützen. Zusätzlich dazu, dass es mich mega annerven würde, wenn ich meinen Expartner finanziell (vom Geld meiner Kinder!) unterstützen müsste, hätte ich auch Sorge, dass ich das Geld meiner Kinder veruntreue, wenn ich es dem Vater zum Zahlen der Miete überlasse. Die Mutter steht nicht im Weg, sie schützt ihre Kinder und ihr Vermögen.



    Davon abgesehn teile ich die Kritik. Es wäre wichtig, dass Menschen im Bürgergeldbezug Geld zurücklegen / ein paar Ersparnisse behalten können für Rente oder eben zum Start ins eigenständige Leben. Einen Führerschein, etwas lernen, Kaution für die erste Wohnung hinterlegen etc. Das hilft alles, von amtlicher Unterstützung unabhängig zu werden.

  • Eric Manneschmidt

    Danke für den Artikel.

    Für die Vollständigkeit muss man allerdings sagen: Auch Herr Dzienus - wie die meisten tonangebenden GRÜNEN und auch LINKEN - möchte keineswegs das Grundproblem abräumen: Dass immer irgendwelche Bürokraten darüber entscheiden, ob Menschen das zum Leben notwendige Geld erhalten oder nicht, und welche Hürden sie auf dem Weg dahin überwinden müssen.

    David Graeber bringt das hier in 6 Minuten gut auf den Punkt:



    www.youtube.com/watch?v=BEb4Bda_06c