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Verfassungsänderung in NRWDie AfD im Blick

Eine breite Mehrheit im NRW-Landtag will die Verfassung ändern – und Parlament und Verfassungsgericht vor Missbrauch durch Ex­tre­mis­ten schützen.

Im Landtag von NRW geht am Donnerstag eine von einer breiten Mehrheit aus CDU, Grünen, SPD und FDP getragene Verfassungsänderung auf die Zielgerade. Zwar wird die AfD in dem Gesetzesentwurf, der wohl im Januar und damit drei Monate vor der im April anstehenden Landtagswahl beschlossen werden soll, mit keinem Wort erwähnt. Dennoch ist klar, dass damit Landesparlament und Landesverfassungsgericht vor Missbrauch und Blockaden der auch in NRW offenbar erstarkenden Partei geschützt werden sollen.

Aktuell scheint die AfD im bevölkerungsreichsten Bundesland mit seinen 18 Millionen Menschen hinter der CDU aktuell zweitstärkste Kraft zu werden: Umfragen vom September und Oktober sehen sie bei 22 und 21 Prozent.

Im Hauptausschuss des Landtags steht am Donnerstag nun die Anhörung von Ex­per­t:in­nen auf der Tagesordnung. Konkret sieht der Gesetzentwurf zwei Änderungen vor: Künftig soll nicht mehr die oder der älteste Par­la­men­ta­rie­r:in die konstituierende Eröffnungs-Sitzung des neuen Landtags leiten – sondern der oder die Abgeordnete mit der längsten Landtags-Mitgliedschaft.

Verhindert werden soll damit ein Skandal, wie er im September 2024 durch den AfD-Abgeordneten Jürgen Treutler in Thüringen verursacht wurde: Als Alterspräsident weigerte sich der damals 73-Jährige, überhaupt die Beschlussfähigkeit des Landesparlaments festzustellen.

Achtung vor dem Parlament

Damit verhinderte Treutler über Stunden, dass Anträge von CDU, SPD und Linken, aber auch des BSW überhaupt zur Abstimmung gestellt werden konnten. Außerdem entzog er Abgeordneten das Wort, ließ Mikrofone abschalten und verteilte unzulässige Ordnungsrufe. Die Sitzung endete im Chaos und wurde abgebrochen. Stoppen konnte Treutler erst der von der CDU noch in der Nacht angerufene thüringische Verfassungsgerichtshof.

„Eine Situation wie in Thüringen will ich nicht haben“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU im nordrhein-westfälischen Landtag, Matthias Kerkhoff. „Das wirft ein schlechtes Licht auf das Parlament insgesamt.“ Die konstituierende Sitzung müsse „von einer Person geleitet werden, die das Parlament achtet und nicht verachtet“, argumentiert auch die grüne Co-Landtagsfraktionschefin Wibke Brems.

Kerkhoffs Pendant von der SPD, Ina Blumental, spricht ebenfalls von „Chaos“, das „zu verhindern“ sei. Auch der Bundestag und die Parlamente von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz lassen ihre Eröffnungssitzungen nicht mehr den ältesten, sondern von den dienstältesten Abgeordneten leiten.

Ein zweiter Teil der NRW-Verfassungsänderung soll eine Blockade des Landeserfassungsgerichtshofs verhindern. Bisher ist für die Wahl neuer Rich­te­r:in­nen eine Zweidrittelmehrheit nötig. Sollten Extremisten aber irgendwann tatsächlich über mehr als ein Drittel der Stimmen im NRW-Landtag verfügen, könnten sie die Nachbesetzung ausscheidender Rich­te­r:in­nen verhindern und die Funktionsfähigkeit des Gerichts aushebeln. Die Klärung eines Skandals wie in Thüringen 2024 wäre damit unmöglich.

Der Gesetzesentwurf sieht deshalb vor, dass wie bisher erst einmal der oder die persönliche Stell­ver­tre­te­r:in übernimmt. Sollte die schon heute vorgesehene Nachwahl innerhalb eines Monats aber an einer Blockade scheitern, soll der oder die Stell­ver­tre­te­r:in zwölf Monate amtieren dürfen – und danach soll der NRW-Landtag eine neue Richterin, einen neuen Richter mit einfacher Mehrheit wählen dürfen.

Das Parlament vor Missbrauch schützen

Nötig wären also nicht mehr zwei Drittel, sondern mehr als 50 Prozent der Stimmen.„Wir treffen Vorsorge für den Fall, dass der politische Konsens, den wir heute für selbstverständlich halten, irgendwann nicht selbstverständlich sein sollte“, erklärt Nordrhein-Westfalens Ex-Justizminister Thomas Kutschaty, der die Verfassungsänderung für die SPD federführend mitbegleitet.

Dabei ist die Verfassungsänderung nur ein Teil eines ganzen Pakets, dass den NRW-Landtag vor Missbrauch schützen soll. Oft auf Initiative der SPD beschlossen wurden Änderungen der Geschäftsordnung: So können etwa externe Sachverständige, die extremistische Positionen vertreten, schon seit 2024 von den jeweiligen Ausschüssen mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden – zuvor wurden sie einfach von einer Fraktion nominiert und waren damit gesetzt.

Außerdem wurde etwa die Verhängung von Ordnungsgeldern gegen Abgeordnete erleichtert – und die Zahl sogenannter „Kurzinterventionen“ begrenzt. Reden von Abgeordneten können so nicht immer wieder gestört werden. „Ich will den Landtag vor dem Missbrauch durch Autoritäre und Extremisten schützen“, sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Ina Blumenthal, dazu.

Zur Verfassungsänderung haben sich bereits zwei Sachverständige, die Jura-Professor:innen Laura Münkler aus Bonn und Gernot Sydow aus Münster, grundsätzlich positiv geäußert. Fraglich ist deshalb nur noch, wann die Gesetzesänderung beschlossen wird. „Je eher, desto besser“, findet die grüne Fraktionschefin Wibke Brems – und hofft auf eine Verabschiedung noch im Dezember.

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