Rassismus soll strafrelevant werden

RECHTSEXTREMISMUS Hamburg will mit einer Bundesratsinitiative Signal gegen rassistische Straftaten setzen

Hamburg unternimmt einen zweiten Anlauf: Gemeinsam mit Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird es im Bundesrat eine Gesetzinitiative zur Bekämpfung von sogenannter Hasskriminalität einbringen. Das sind Verbrechen, die aus menschenverachtenden, vor allem rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven verübt werden. In dem Gesetzesentwurf ist von Straftaten die Rede, die sich gegen eine Person „wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer politischen Orientierung, ihres Alters oder einer geistigen oder körperlichen Behinderung“ richten.

Bereits 2010 hatte Hamburg eine ähnliche Initiative gestartet, die hatte jedoch keine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Nun erhofft man sich nach den Morden der rechtsextremen NSU breitere Unterstützung. Konkret geändert werden soll Paragraf 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Dort geht es um die Umstände, die ein Gericht bei der Strafzumessung berücksichtigen muss. Bislang steht dort zu den Motiven der Tat, dass die „Beweggründe und die Ziele des Täters, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille“ zu berücksichtigen sind. Die Initiative möchte die Ziele durch den Zusatz „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ ergänzen.

Dabei gehe es, so sagt der Sprecher der Hamburger Justizbehörde, Thomas Baehr, darum, ein „Signal“ zu setzen, dass Verbrechen dieser Art nicht akzeptiert würden. Ganz praktisch verspricht man sich davon bereits bei den Ermittlungsarbeiten Konsequenzen: Wenn klar ist, dass es für die Anklage bedeutsam sein wird, wird man bei fremdenfeindlichen Vorfällen genauer hinsehen, statt sie im Zweifelsfall als Ausfallerscheinung Betrunkener zu bagatellisieren.  GRÄ