Facebook-Vergleich zu „Sponsored Stories“: Das reicht dem Richter nicht

Ein mit Facebook ausgehandelte Vergleich zu „gesponserten Anzeigen“ ist vom Richter gekippt worden. Die ausgehandelte Spende erscheint ihm „aus der Luft gegriffen“.

Darf Facebook mit seinen Nutzern werben, ohne dass diese widersprechen können? Bild: dapd

BERLIN taz | Der Vergleich von Facebook mit den Anwälten einer Sammelklage ist vom zuständigen US-Richter gekippt worden. Das berichtet das Magazin Wired. Fünf Nutzer hatten dagegen geklagt, dass mit Ihren Profilbildern Werbung im Bereich der „Gesponsorten Anzeigen“ betrieben wurde. Facebook hatte sich mit ihnen geeinigt, 10 Millionen Dollar an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Weitere 10 Millionen sollten an die Anwälte der Kläger gehen.

Bei „Gesponserten Anzeigen“ kann man, in Verbindung mit einem Produkt, auf den Seiten von Freunden erscheinen, wenn man den „Gefällt mir“ Button auf einer komerziellen Seite angeklickt hat. Bisher gab es keine Möglichkeit, dieser Art der Verwendung von Nutzerdaten zu widersprechen. Facebook bezeichnete diese Form der Werbung auf Grund des hohen Personalisierungsgrades als besonders wertvoll.

Seeborg warf die Frage auf, wie diese Summe zustandegekommen ist. Facebook hatte die Einnahmeeinbußen, die durch den Wegfall der „Gesponsorten Anzeigen“ entstehen würde zuvor selbst im unteren dreistelligen Millionenbereich angesiedelt.

Der Richter bezeichnete die Höhe der Vergleichszahlung von 20 Millionen US-Dollar in diesem Zusammenhang als „aus der Luft gegriffen“ und forderte weitere Details zu deren Berechnung. Auch beklagte er gegenüber der Nachrichtenagentur reuters, dass die Kläger selbst leer ausgehen würden. Facebook hingegen bezeichnete den Deal als „fair, vernünftig und angemessen“.

Der Vergleich hätte auch eine Novelle der Geschäftsbedingungen vorgesehen, die es Minderjährigen vollständig und Erwachsenen teilweise ermöglich hätte, der Verwendung ihrer Daten in den „Gesponsorten Anzeigen“ zu widersprechen.

Seeborg stellte es den Anwälten beider Seiten frei, seine Bedenken mit einer Überarbeitung des Vergleichsvorschlages aus der Welt zu schaffen. Hätte er diesem zugestimmt hätte für Facebook-Nutzer in den USA die Möglichkeit bestanden, sich der Klage anzuschließen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.