Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben setzt einen „autonom gebildeten freien Willen“ voraus. Die Einzelheiten sind allerdings noch umstritten.
Ja, die Verurteilung eines Arztes wird Auswirkungen haben. Doch psychisch Kranke sind durch das Urteil nicht pauschal von Suizidhilfe ausgeschlossen.
Weil er einer an Depressionen erkrankten Frau zum Suizid verholfen hat, wird ein Arzt zu mehrjähriger Haft verurteilt. Dieser will in Revision gehen.
Am Montag fällt das Urteil über einen Arzt, der einer hoch depressiven Frau zum Suizid verhalf und jetzt wegen Totschlags angeklagt ist.
Christiane zur Niedens Mutter aß und trank 13 Tage lang freiwillig nicht. Die Familie unterstützte sie dabei. Im Interview spricht die Tochter darüber.
In zwei Strafprozessen um die ärztliche Suizidhilfe geht es um den „freien Willen“ bei psychischer Erkrankung. Das ist nicht einfach zu entscheiden.
Ein 34-jähriger Mann half seiner Großmutter beim Sterben. Am Mittwoch wurde er vom Amtsgericht Hamburg freigesprochen.
Die Gerichtsentscheidung, dass das Medikament Natrium-Pentobarbital nicht privat aufbewahrt werden darf, ist richtig. Es könnte in falsche Hände geraten.
Eine Liberalisierung der Sterbehilfe ist kein Akt der Humanität. Denn unserer Gesellschaft ist es nicht wichtig, dass alle Mitglieder überleben.
Die Politik scheut sich, die ärztliche Suizidhilfe zu institutionalisieren. Das begleitete Sterben bleibt also in der Grauzone – und ein Privileg.
Drei Fachverbände fordern eine bundesweite Informationsstelle zur Vermeidung von Suiziden. Auch zu den Gesetzesentwürfen zu Sterbehilfe äußerten sie sich.
Das bestehende Strafrecht schützt Patient*innen und Ärzt*innen bereits gut vor den Gefahren durch eine unverantwortliche Suizidhilfe.
Vor der Sommerpause soll der Bundestag zur Sterbehilfe entscheiden. Nun haben sich zwei überparteiliche Gruppen auf einen Entwurf geeinigt.
Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft setzt voraus, den Menschen auch und gerade die Vorstellung vom eigenen Lebensende selbst zuzugestehen.
Nach einer Suizidbeihilfe für eine hochdepressive Frau steht ein Berliner Arzt wegen Totschlag unter Anklage. Es könnte ein Präzedenzfall werden.
Es brauchte fünf Entwürfe, doch nun steht Portugals Gesetz zur Sterbehilfe. Was das für Betroffene bedeutet und wer sich dagegen positioniert.
Der französische Regisseur Jean-Luc Godard hat den sogenannten assistierten Suizid gewählt. Thematisiert wird das kaum.
Der französische Regisseur hat den in der Schweiz legalen Weg zum assistierten Suizid in Anspruch genommen. Das bestätigen Angehörige und Berater.
Niemand trifft leichtfertig die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden. Es muss die Möglichkeit geben für einen begleiteten, schmerzfreien Suizid.