Polizei stellt sich Demoverlauf anders vor

WIDERSPRÜCHE Bremer Polizei hält via Facebook angekündigte Anti-Israel-Demo für spontan und schildert, wie friedlich sie bis zu Übergriffen gegen Presse und Zuschauer verlief

Mit irritierenden Aussagen zu Zwischenfällen bei einer pro-palästinensischen Demo Samstagnacht hat Bremens Polizei versucht, ihre Rolle in ein anderes Licht zu rücken. So hat die Demo nach Darstellung des Chefs der Zentralen Einsatzleitung, Rainer Backhaus, wie ihre Vorläuferin Freitagnacht „einen friedlichen Verlauf“ genommen.

„Es wurden keine Straftatbestände verwirklicht“, resümierte er, – bis zu der Rangelei, in der ein Demonstrierender in der Weberstraße versuchte, taz-Reporter Jean-Philipp Baeck die Kamera zu entreißen. „Bei diesem Geschehen in der Schildstraße“, analysiert Backhaus, „heizte sich die Stimmung auf“, und dabei sei ein Zuschauer am Kopf verletzt worden. Der liegt im Krankenhaus, sein Zustand sei weiter lebensbedrohlich.

Bis auf Letzteres passt die polizeiliche Darstellung nicht zu den von ZeugInnen und tazzler Baeck erlebten Vorgängen: Die Tatorte liegen 30 Meter auseinander. „Für uns ist der Sachverhalt nicht klar“, lenkte die stellvertretende Kripo-Chefin Andrea Wittrock ein. Unwissend gab man sich in Bezug darauf, dass die eigenen Leute einem Sanitäter, der Erste Hilfe beim Prügelopfer leistete, das Verbandszeug verweigerten. Mitnichten habe man eine Kausalität zwischen Fotorangelei und mutmaßlicher Körperverletzung behauptet.

Unklar blieben die Aussagen zur Polizei-Präsenz: Selbst erfahrene Demonstrierende hatten im Osterstor-Viertel bloß ein Polizeiauto mit zwei Beamten beim Demozug gesichtet. Gestern war von 18 Uniformierten plus zahllosen Zivilkräften die Rede, die das Geschehen laut Polizeipräsident Lutz Müller begleitet haben, wenn auch, „etwas abgesetzt“.

Klar, nach der milden Freitagnachtdemo durfte ein unauffälliger Verlauf auch Samstag erwartet werden. Doch befremdet, dass man die Demo, nachdem selbst die Polizei Aufrufe auf Facebook für sie entdeckt hatte, als „spontan“ bewertete – mit versammlungsrechtlich gravierenden Folgen: Bei einer Spontandemo kann ein Einsatzleiter keine Anmeldung verlangen. Eine nicht-spontane dagegen darf er wegen fehlender Anmeldung auflösen.  BES