Völkerrechtler Merkel über Militäreinsatz: "Wir können in Libyen nicht eingreifen"

Gaddafi gehört vor Gericht gestellt. Das ist aber nicht so einfach: Europa und die UNO können nur wenig tun, um den Sturz des Diktators zu beschleunigen, sagt der Völkerrechtler Merkel.

Ein Aktivist in Bengasi beim Säubern einer alten libyschen Fahne. Bild: reuters

taz: Herr Merkel, wie kann die libysche Bevölkerung vor Gaddafi geschützt werden? Gäbe es da eine völkerrechtliche Möglichkeit, militärische Mittel einzusetzen?

Reinhard Merkel: Die Möglichkeit einer militärischen Intervention gäbe es genuin nur, wenn der UNO-Sicherheitsrat den Weltfrieden gefährdet sähe. Davon ist die Situation in Libyen aber derzeit weit entfernt. Und noch weiter wohl von der ohnehin umstrittenen Eingriffsschwelle für eine echte humanitäre Intervention.

Was kann Europa tun?

REINHARD MERKEL 60, ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg und wurde u. a. durch seine völkerrechtliche Argumentation gegen den Nato-Krieg im Kosovo (1998/99) bekannt.

Zu einer militärischen Intervention hat die EU keine rechtliche Möglichkeit. Jeder einzelne Staat kann aber zum Schutz seiner eigenen Bürger dort Rettungsmaßnahmen ergreifen, die eine Gewaltanwendung einschließen. Und die EU könnte solche Maßnahmen koordinieren. Normativ besteht der Unterschied darin, dass im Fall der eigenen Bürger dem Staat ein genuines Notwehrrecht zusteht. Bei Verletzung von Menschenrechten Dritter hingegen besteht ein entsprechendes Nothilferecht erst und allenfalls, wenn die hohe Hürde des generellen Kriegsverbots zwischen den Staaten überschritten werden darf.

Könnte eine Intervention nicht mit Hinweis auf das UN-Prinzip der "Responsibilty to protect" gerechtfertigt werden?

Diese Resolution spielt eine Rolle. Die Voraussetzungen für ihre Anwendung sind hier aber zweifelhaft. Wohl greift das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates nicht, wenn dort schwerwiegende Verletzungen fundamentaler Menschenrechte geschehen - und "fundamental" bedeutet hier vor allem, dass das Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit systematisch und flächendeckend verletzt wird. Einfach von Menschenrechtsverletzungen zu reden, ist zu ungenau. Man muss also differenzieren. In unserem Fall geht es um grundlegende negative Schutzrechte des Einzelnen vor Übergriffen der Staatsmacht. Notwendig ist eine möglichst genaue Klärung der Grenze, ab der die Schutzverpflichtung der UNO greift.

Wo läge diese Grenze in Libyen?

In Libyen herrscht eine Art Bürgerkrieg - und angesichts eines Bürgerkrieges gibt es grundsätzlich kein völkerrechtliches Interventionsrecht. Gäbe es in Libyen ein demokratisch legitimiertes Regime und bräche dort ein Aufstand los, dann dann hätte die Regierung das Recht, diesen Aufstand niederzuschlagen. Natürlich ist Gaddafis Regime nicht demokratisch legitimiert. Aber dessen Gewalt zur Aufstandsbekämpfung ist eben dennoch nicht dasselbe, wie wenn in Nazi-Deutschland Teile des eigenen Volkes grundlos systematisch ermordet werden sollen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Volksaufstand in Libyen gegen ein tyrannisches Regime ist intern gerechtfertigt und legitim. Aber das berechtigt externe Mächte noch nicht, zugunsten dieses Aufstandes militärisch einzugreifen. Grundsätzlich dürfen Staaten innere Rebellionen bekämpfen.

Geht es darum, einer Intervention, die mit der Verletzung von Menschenrechten begründet wird, aber in Wirklichkeit interessengeleitet ist, einen Riegel vorzuschieben?

Nein, es geht hier nicht nur um ein Spiel mit realpolitischen Interessen. Aber es geht tatsächlich um die völkerrechtliche Grundnorm schlechthin, das Gewaltverbot. Mit der Beachtung dieser Grundnorm beginnt alles Recht zwischen den Staaten. In der Vergangenheit des George W. Bush und der Nato-Intervention im Kosovo ist bereits einiges zur Desavouierung dieser Grundnorm geschehen. Wir können uns nicht einfach aus noch so berechtigter Sympathie mit einem um seine Freiheit kämpfenden Volk daran gewaltsam beteiligen.

Sollte Gaddafi vor den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt werden, wenn man ihn kriegt?

Er sollte unbedingt vor ein Gericht gestellt werden. Ob der Internationale Strafgerichtshof das richtige Gericht ist, daran habe ich aber Zweifel. Zumindest bisher sehe ich nicht, dass Gaddafi das Völkerstrafrecht des "Römischen Statuts" verletzt hätte, etwa durch Völkermord. Und falls eine internationale bewaffnete Einheit versuchen würde, Gaddafi in Libyen festzunehmen, wäre das jedenfalls eine illegale Aktion.

Sind die Sanktionen gegen den Gaddafi-Clan, die jetzt zur Debatte stehen, völkerrechtlich gedeckt?

Ja, denn sie bewegen sich unterhalb der Schwelle des Gewaltverbots und sind gegen ein delegitimiertes Regime gerichtet. Eine andere Frage ist, ob die Sanktionen intelligent ausgewählt werden - es also in der Sprache der UNO "smart sanctions" sind, die den Gaddafi-Clan wirklich treffen.

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