FDP und der Kündigungsschutz: Vermieter genauso schützen wie Mieter

Bisher können Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Vermieter haben aber je nach Wohndauer des Mieters Fristen von bis zu neun Monaten. Die FDP möchte eine Angleichung erreichen.

Wem hier die Wohnung gekündigt wird, der muss womöglich künftig schneller seine Möbel packen als bisher. Bild: dpa

BERLIN dpa | Die FDP dringt auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Reform des Mietrechts. "Wir wollen künftig gleiche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter", sagte die FDP- Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger gegenüber Bild. Dabei ließ die Politikerin offen, ob die Fristen für Vermieter verkürzt oder die für Mieter verlängert werden sollen. Darüber gebe es noch keine Entscheidung. Sorgen vor einer unsozialen Reform wies Homburger zurück: "Klar ist, dass das Mietrecht ein soziales Mietrecht bleibt."

Noch unter der rot-grünen Bundesregierung waren sogenannte asymmetrische Kündigungsfristen vereinbart worden. Seitdem kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für Vermieter sind die Kriterien härter gefasst. Sie dürfen unbefristete Mietverträge nur bei berechtigtem Interesse wie beispielsweise Eigenbedarf kündigen und haben je nach Wohndauer des Mieters Kündigungsfristen von bis zu neun Monaten.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auch auf ein schärferes Vorgehen gegen sogenannte Mietnomaden verständigt. So sollen Räumungsurteile künftig schneller vollstreckt werden können. Als Mietnomaden werden Menschen bezeichnet, die von eine Wohnung in die andere ziehen, keine oder nur teilweise Miete zahlen und die Wohnungen oft in verwahrlostem Zustand hinterlassen.

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