Bestechung unter Ärzten: Flugreisen, Autos oder Bares

Wie oft bei Ärzten betrogen, bestochen oder falsch abgerechnet wird, können die Ermittler der Kassen kaum abschätzen. Selten können sie wirklich etwas tun.

Schwer nachweisbar: Bestechung unter Ärzten. Bild: dpa

BERLIN taz | Bestechlichkeit und Bestechung zwischen Ärzten auf der einen und Pharmafirmen, Apothekern, Sanitätshäusern, Rehazentren oder Heilmittelherstellern auf der anderen Seite gehören seit Jahren zum Alltag der Antikorruptionsermittler der Krankenversicherungen. Seit 2004 ist jede Krankenkasse und jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) als Interessenvertreterin der rund 120.000 niedergelassenen Ärzte nach dem Sozialgesetzbuch V verpflichtet, eine solche Task Force zur Ermittlung von Fehlverhalten der verschiedenen Akteure im Gesundheitssystem einzurichten.

Strafrechtlich relevante Verdachtsfälle müssen die internen Fahnder den Staatsanwaltschaften melden. Standesrechtlich besteht die Möglichkeit, den Ärzten bei besonders gravierendem Fehlverhalten die kassenärztliche Zulassung zu entziehen.

Wie groß der Handlungsbedarf ist und wie schwierig die Ahndung offensichtlicher Bestechung von Ärzten aufgrund der bislang unklaren Gesetzeslage war, zeigt eine Umfrage der taz bei der AOK Niedersachsen, der TKK in Hamburg und der KKH-Allianz in Hannover. Nachfolgend eine Auswahl von Fällen der drei Kassen von 2010 und 2011, die aus ermittlungstechnischen und datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert wurden:

Ein Arzt verordnet gezielt bestimmte Medikamente einer bestimmten Pharmafirma. Im Gegenzug finanziert ihm diese Firma den Besuch einer Fachtagung in Chicago mit First-Class-Flug und Beiprogramm. Der Arzt kann das Ticket auch in Business oder Economy umbuchen und das restliche Geld einstecken.

Ein Arzt steuert Rezepte und Verordnungen über Hilfsmittel an ein bestimmtes Sanitätshaus und erhält dafür einen Mietwagen, Flachbildschirme und die Kosten für die Praxis-EDV.

Ein Arzt verordnet gezielt Medikamente einer bestimmten Firma. Die "Kick-backs", also die Barbelohnungen für den Arzt, werden in der Schweiz oder in Österreich auf den Namen eines Verwandten oder Bekannten gutgeschrieben. Der Arzt erhält eine Bankkarte und kann das Geld in Deutschland abheben. Er kann auch den "BAT-Tarif" ("Bar auf Tatze" - Ermittlerjargon) nutzen.

Geschäfte mit den Apotheken

Ein Arzt steuert Verordnungen bestimmter teurer Medikamente an eine bestimmte Apotheke. Im Gegenzug finanzieren ihm die Apotheke und das begünstigte Pharmaunternehmen eine Arzthelferin. In einem anderen Fall erhält der Arzt von der Apotheke kostenlos einen BMW. Oder die Praxismiete.

Der Arzt verordnet gezielt bestimmte Hilfsmittel und bekommt im Gegenzug Geld oder Geräte wie Laser oder MRT-Liegen, mit denen er wiederum IGeL-Leistungen erbringt, Leistungen, die in Ermangelung eines wissenschaftlichen Nutzennachweises von den Kassen nicht bezahlt werden, sondern von den Patienten bezahlt werden müssen. Ein Arzt steuert die Rezepte für Sprechstundenbedarf (Salben, Tropfen, Verbandsmittel) gezielt an eine bestimmte Firma und erhält als Gegenleistung den Praxisbedarf (Röntgengeräte, Reinigungsmittel, Ultraschallgel), den er eigentlich selbst bezahlen muss, kostenlos.

Ein Arzt erhält pro Verordnung eines bestimmten Krebsmedikaments von dem Produzenten eine Vergütung von 100 Euro, getarnt als Beraterhonorar oder Anwendungsbeobachtungen. Ein Rehazentrum schreibt Ärzte, Betreff "Verordnungspauschale", persönlich an und bietet ihnen 100 Euro für jeden überwiesenen Patienten. Und: "Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Wellnessbereich kostenlos zur Verfügung."

Wie oft betrogen, bestochen oder falsch abgerechnet wird, kann nicht einmal geschätzt werden. Betrug oder Bestechung, erklärt Frank Keller, ehemaliger Polizist und Leiter der Stelle "Fehlverhalten im Gesundheitswesen" der Techniker Krankenkasse in Hamburg, sind Kontrolldelikte. Das heißt, ein Skandal kann nur dann bekämpft werden, wenn er überhaupt erkannt wird und überprüfbar ist.

500 Millionen Verordnungen jährlich

Den Ermittlern liegen aber zunächst lediglich die Abrechnungsunterlagen für Medikamente, Heilmittel, Therapien usw. vor - 500 Millionen Verordnungen sind es bundesweit jährlich nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Ihnen stehen bei gut ausgestatteten Kassen wie der TK Task Forces mit 15 Mitgliedern gegenüber.

Die Datenflut, klagen viele Ermittler, sei erstens von EDV-Systemen kaum zu erfassen. Zweitens sage sie noch nichts darüber aus, welche Abrechnung möglicherweise aufgrund einer Vergünstigung zustande kam. Daran dürfte sich auch nach dem BGH-Urteil wenig ändern: Das deutsche Gesundheitswesen, in dem jährlich etwa 170 Milliarden Euro verteilt werden, ist ein System der Selbstverwaltung; unter den Akteuren gilt der Vertrauensgrundsatz; das hat sogar das Bundessozialgericht festgestellt.

Die Ermittler sind auf Tipps sogenannter Whistleblower angewiesen; oft sind dies betrogene Ehefrauen, geschasste Arzthelferinnen, zerstrittene Kompagnons oder einfach Konkurrenten, sagt Keller. Doch selbst wenn es gut laufe, sei damit noch keine staatsanwaltschaftliche Ermittlung, geschweige denn eine richterliche Verurteilung garantiert, so die Ermittler von AOK, KKH und TK, denn teils werde die Brisanz von den Juristen schlichtweg verkannt. TK-Chefermittler Keller sagt: "Hilfreich wären Staatsanwälte, die auf das Gesundheitswesen spezialisiert wären."

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