Widerliche Parteiwerbung: NPD-Plakat keine Volksverhetzung

Das Verwaltungsgericht Greifswald erlaubt fremdenfeindliche NPD-Plakate. Das Plakat "Stoppt die Polen-Invasion" empfinden die Richter nicht als Volksverhetzung.

Keine Volkverhetzung? Das beanstandete NPD-Plakat. Bild: antifa görlitz (Lizenz: CC-BY-SA)

BERLIN taz | Die NPD darf ihre "Poleninvasion stoppen"-Plakate im Landkreis Uecker-Randow wieder aufhängen. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Greifswald. Die NPD hatte einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung eingereicht. Damit ist der Versuch, die NPD-Propaganda per Verwaltungsakt zu unterbinden, erst mal gescheitert.

Am 4. September hatte die Kreisverwaltung 60 NPD-Plakate abgehängt. Dabei machten sie von dem Ordnungsrecht Gebrauch: Da sie die Plakate als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einstufte, erließ sie eine Verfügung. Die kommunalen Ordnungsämter entfernten daraufhin die umstrittenen Plakate.

Diese Entscheidung dürfte auch die Verantwortlichen in Görlitz interessieren. In der Grenzstadt Görlitz haben sich Bürger über die NPD-Plakate beschwert. Doch die Staatsanwaltschaft Görlitz hatte den Strafbestand der Volksverhetzung nicht gesehen. Und der Görlitzer Bürgermeister Michael Wieler wollte den ordnungsrechtlichen Weg nicht verfolgen, wie ihn die Kreisverwaltung Uecker-Randow gewählt hat.

Die Plakate haben in Polen für große Aufregung gesorgt. Görlitz liegt direkt an der Grenze zu Polen, der ursprüngliche Stadtkern ist die heutige Stadt Zgorzelec, die auf der polnischen Seite der Neiße liegt. Die NPD will Ressentiments gegen Polen schüren, die sich auf der deutschen Seite der Grenze niederlassen. Joachim Rudolph vom Aktionskreis für Görlitz ist empört. "Wir bemühen uns um gute Nachbarschaft. Das ist ein Schlag ins Gesicht", sagt er. Deshalb hat seine Organisation gekontert. Sie hat 400 Plakate im Stadtgebiet aufgestellt, auf denen steht "Görlitz sagt Nein zur NPD".

Bei der Görlitzer Staatsanwaltschaft liegen sieben Strafanzeigen vor. Die Vorwürfe würden weiter geprüft, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

THOMAS SALTER

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