„A.C.A.B“ beleidigt Polizistin: Vorsicht, Kopfschutz!

„All Cops Are Bastards“. Dieses Motto trifft eine große Gruppe und ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft sieht das anders.

„Wenn Schweine fliegen könnten, bräuchte die Polizei keine Hubschrauber“. Manchmal wird aus ihnen auch eine beleidigte Leberwurst.

HAMBURG taz | Wo ein schützenswerten Kollektiv anfängt und wo es aufhört, ist Auslegungssache. Was die Schmähungen von Berufsgruppen angeht, hat das Bundesverfassungsgericht seine Auffassung bereits geäußert: Soldaten und Polizisten sind eine so große Gruppe, dass sie nicht mehr als schützenswertes Kollektiv angesehen werden können.

So ist es laut der Verfassungshüter durchaus vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt, wer die Slogans „Soldaten sind Mörder“ oder „A.C.A.B – All Cops Are Bastards“ – („Alle Polizisten sind Bastarde“) gebraucht.

In Hamburg versucht die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft die Definition neu zu fassen. Sie klagte einen Mann an, der mit den Schriftzug „A.C.A.B“ eine Polizistin beleidigt haben soll. Er hatte diese vier Buchstaben auf seiner Mütze getragen, als er einen Stadtteilspaziergang gegen Wohnraummangel zu Semesterbeginn im Uni-Viertel besuchte.

Den Kopfschutz trug er unbehelligt trotz oder gerade wegen der Anwesenheit von hunderten Polizisten, die den Marsch aus Angst vor Hausbesetzungen hautnah begleiten. Als er per Handy rechtswidriges Polizeihandeln filmte, fühlte sich eine fernab am Rande stehende Beamtin durch den Slogan beleidigt. Sie erstattete Anzeige, weil sie sich auch wie ein „dummes Mädchen behandelt gefühlt“ habe, als sie den Mann zur Rede stellte und er ihr sagte, das Kürzel hieße „Acht Cola, acht Bier“.

Für seinen Anwalt Marc Mayer ist es ein lächerlicher Prozess, da schließlich „alle“ Polizisten gemeint sind. Meyer kramte ein Urteil des Bayrischen Gerichtshofes hervor, das schon vor Jahren zur Auffassung gekommen ist, dass die Losung „wenn Schweine fliegen könnten, bräuchte die Polizei keine Hubschrauber“ keine Beleidigung ist.

Und so sprach auch der Hamburger Amtsrichter den Angeklagten frei, weil die Beamtin und ihre Kollegen „kein deutlich abzugrenzendes Kollektiv“ waren, was vor einer Beleidigung zu schützen sei.

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