Abgeordnete befragen Regierung: Bundestag spannend wie nie!

Im Deutschen Parlament gibt es neue Spielregeln. Erstmals muss Bundeskanzlerin Merkel am Mittwoch eine Stunde lang Fragen beantworten.

Berlin: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht bei der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude

Muss sich den Fragen der Oppositionsparteien stellen: Bundeskanzlerin Angela Merkel Foto: dpa

Wird das die spannendste Regierungsbefragung aller Zeiten? Am Mittwoch muss Kanzlerin Angela Merkel im Bundestag Fragen der Abgeordneten beantworten – und das zum ersten Mal überhaupt. Unter bundestag.de kann ab 12.30 jeder im Livestream zuschauen. Die Spielregeln sind denkbar einfach.

1. Wer darf anfangen?

Die Kanzlerin selbst. Sie darf am Anfang fünf Minuten aus der vorangegangenen Kabinettssitzung berichten oder über ein beliebiges anderes Thema sprechen – Merkel könnte am Mittwoch zum Beispiel über den bevorstehenden G7-Gipfel in Kanada reden.

2. Wer ist als nächstes dran?

Erst ein Vertreter der größten Oppositionspartei, also der AfD. Danach Abgeordnete von SPD, FDP, Union, Linken und Grünen. Ihre Fragen sollten nicht länger als eine Minute dauern, die Kanzlerin muss dann jeweils direkt antworten und sollte sich ebenfalls kurz halten. Wichtig: In der ersten Runde müssen sich die Fragen auf die Eingangsworte der Kanzlerin beziehen.

3. Und in den nächsten Runden?

Da dürfen die Abgeordneten alles fragen, was sie schon immer zur Regierungspolitik wissen wollten – ohne vorgegebenes Thema. Bei der Premiere werden sich vermutlich viele Fragen um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge drehen. Das Fragerecht geht wieder reihum durch die Fraktionen.

4. Wann ist das Spiel vorbei?

Wenn niemandem mehr eine Frage einfällt. Alternativ nach einer Stunde, länger soll die Befragung nicht dauern.

5. Was ist das Ziel des Ganzen?

Der Bundestag soll spannender werden – und die Regierung stärker kontrollieren als bisher. „Der Deutsche Bundestag ist nicht immer so gut, wie er sein könnte und vielleicht auch sein sollte“, sagte der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert 2017 in seiner Abschiedsrede. Die Große Koalition nahm sich das zu Herzen. Im Koalitionsvertrag steht: „Wir stärken den Bundestag als zentralen Ort der politischen und gesellschaftlichen Debatte.“ Die Kanzlerin, wird dort festgelegt, soll drei Mal im Jahr zur Befragung kommen.

6. Bisher gab es das nicht?

Nein. Der Bundestag startete zwar schon bisher mit dem Tagesordnungspunkt „Befragung der Bundesregierung“ in seine Sitzungswochen. Fragen beantworteten bislang aber nur Staatssekretäre oder Minister, besonders lebhaft ging es dabei selten zu.

7. Was sagen die Mitspieler über die neuen Regeln?

Vor allem die Oppositionsfraktionen finden die neue Regelung gut. Sie haben es nicht eingesehen, dass sich die Kanzlerin bisher den Fragen von Journalisten in der Bundespressekonferenz stellte, nicht aber denen der Abgeordneten im Parlament. Manchem im Bundestag geht die Neuerung aber auch noch nicht weit genug. Die Grünen bemängeln zum Beispiel, dass laut geltender Geschäftsordnung keine Nachfragen erlaubt sind.

8. Und was passiert, wenn jemand mogelt?

Dann bekommt er einen Ordnungsruf vom Bundestagspräsidenten, in besonders schweren Fällen auch ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro.

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