Abschuss von gekaperten Flugzeugen: Bundeswehr soll's allein entscheiden

Laut Medien plant die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes. Bisher kann nur sie den Abschuss eines „Terror-Flugzeugs" anordnen. Das ist ineffektiv, findet sie.

Auch dieses Flugzeug könnte potenziell eine Terroristenwaffe sein. Bild: dpa

HAMBURG afp | Die Bundesregierung will einem Medienbericht zufolge durch eine Grundgesetzänderung den Abschuss von Flugzeugen erleichtern, die von Terroristen als Waffe eingesetzt werden sollen. Wie Spiegel Online am Dienstag berichtet, strebt die Koalition dazu eine baldige Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes an.

Dort solle geregelt werden, dass der Bundesverteidigungsminister der Bundeswehr notfalls im Alleingang den Einsatzbefehl gegen von Terroristen gekaperte Flugzeuge geben darf, heißt es in dem Bericht.

„Eine solche Lösung hat das Bundesverfassungsgericht selbst nahegelegt“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), Spiegel Online mit Blick auf die Alleinzuständigkeit des Verteidigungsministers im Eilfall.

„Bei akuter Gefahr bleiben nur Minuten für eine Entscheidung. Die Einberufung einer Kabinettssitzung ist da praktisch unmöglich.“ Mit der Grundgesetzänderung wolle die Bundesregierung „die vom Gericht aufgezeigte 'Schutzlücke' schließen“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2013 geurteilt, dass die Entscheidung für den Einsatz militärischer Mittel zur Terrorabwehr im Inland ausnahmslos von der Bundesregierung als Ganzes getroffen werden dürfe. Die im Luftsicherheitsgesetz für Eilfälle vorgesehene alleinige Entscheidungsbefugnis des Verteidigungsministers erklärten die Richter für nichtig.

In der Praxis sei damit ein Einsatz von Kampfjets gegen entführte Flugzeuge nahezu ausgeschlossen, weil vom Erkennen der Gefahr bis zu einem möglichen Einschlag nicht genügend Zeit bliebe, um das ganze Kabinett zu befassen, heißt es in dem Bericht.

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