Absprachen der deutschen Autoindustrie: Straffreiheit für den Ersten

Laut Insidern soll Daimler seine Selbstanzeige „deutlich früher“ bei den Behörden eingereicht haben als VW. Der Autobauer könnte somit ohne Strafe davonkommen.

Eine Hand wischt mit einem gelben Tuch über die Motorhaube eines Mercedes

Alles sauber bei Daimler? Foto: dpa

MÜNCHEN afp | In der Debatte über ein mögliches Kartell der großen deutschen Autobauer hat sich Daimler Berichten zufolge früher an die Wettbewerbsbehörden gewandt als Volkswagen. Wie die Süddeutsche Zeitung sowie NDR und WDR berichteten, stammt die Selbstanzeige von VW vom Juli 2016, die von Daimler wurde nach Angaben von Insidern aber „deutlich früher“ eingereicht.

Dem Spiegel zufolge sollen sich Volkswagen mit seinen Töchtern Audi und Porsche sowie Daimler und BMW seit den 90er Jahren in geheimen Arbeitsgruppen über ihre Fahrzeuge abgesprochen haben. Sowohl das Bundeskartellamt als auch die EU-Kommission erhielten entsprechende Informationen. Die EU-Behörde übernahm deren Bewertung.

Bei der Kommission gibt es eine Kronzeugenregelung. Um die Strafe zu hundert Prozent erlassen zu bekommen, muss ein betroffenes Unternehmen das erste sein, das die Kommission über ein unentdecktes Kartell informiert. Darauf könnte nun Daimler hoffen. Für alle weiteren kooperierenden Kartellmitglieder gibt es Rabatte, im Fall von VW wären es bis zu 50 Prozent, sollte der Konzern der zweite gewesen sein, der sich an die Behörden wendet und dazu noch einen „bedeutenden Zusatzwert“ liefert.

2011 war ein Lkw-Kartell aufgeflogen, auch Daimler bekam eine satte Strafe aufgebrummt. Der Hersteller MAN hingegen profitierte zu hundert Prozent von der Kronzeugenregelung. Nach dem Auffliegen des Kartells 2011 entwickelte Daimler ein neues Kartellrechtstraining. Außerdem soll sich der Autobauer in den vergangenen Jahren bereits zum Teil aus den mutmaßlichen Abspracherunden zurückgezogen haben.

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