Alte Möbel oder Waschmaschinen: Firmen dürfen Sperrmüll holen

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts: Verbraucher können sich Anbieter nun aussuchen. Umweltverbände hoffen auf mehr Reparaturen alter Möbel.

alter Sessel und Bettgestell auf verschneiter Straße

Da lässt noch was raus machen für die Wohnungseinrichtung Foto: dpa

BERLIN taz | Private Unternehmen dürfen künftig auch Sperrmüll entsorgen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kürzlich entschieden. Bisher mussten Haushalte ihre alten Möbel oder Waschmaschinen den öffentlich-rechtlichen Entsorgern – etwa den Kommunen – überlassen.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) begrüßte das Urteil aus Leipzig, das „endlich Klarheit“ geschaffen habe. Für den Verbraucher bedeute dies, dass man „sich künftig auf dem Markt wieder den Anbieter aussuchen kann, der einem den besten Preis anbietet“, so BDE-Präsident Peter Kurth.

Die öffentliche Hand habe bisher Konkurrenz verhindert und Preise für die Entsorgung festgelegt. Es gehe insbesondere darum, „den Wert von Sperrmüll an sich anzuerkennen“, um zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft zu gelangen, so der BDE.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das Leipziger Urteil als „große Chance für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft“. Der Umweltverband kritisiert damit die bisherige Entsorgungspraxis von Sperrmüll. Zu häufig werde er einfach verbrannt oder in Abholfahrzeugen zerquetscht. Dass nun gewerbliche Entsorgungsunternehmen den öffentlich-rechtlichen zumindest teilweise Konkurrenz machten, biete Potenzial für „innovative Lösungen zur stofflichen Nutzung“.

Benjamin Bongardt, Leiter Ressourcenpolitik beim Naturschutzbund Nabu, befürchtet negative Konsequenzen. Es sei durchaus denkbar, dass sich gewerbliche Unternehmen lediglich „einzelne Rosinen“ herauspickten, wie beispielsweise unbeschädigtes Holz oder Produkte mit hohem Metallgehalt. Die nachhaltigste Lösung sei häufig nicht die kosteneffizienteste, so Bongardt. Schon bei der Erfassung des Sperrmülls müsste festgestellt werden, ob Regale oder Sofas repariert werden oder Teile von ihnen weiterverwertet werden könnten.

Das könne Bestandteil einer „expliziten bundesweiten Sperrmüllverordnung“sein, in der Verstöße gegen die Abfallhierarchie klar geahndet würden. Diese besagt, dass nach Müllvermeidung die Wiederverwendung von Abfallstoffen Priorität vor energetischer Verwertung oder Beseitigung haben muss. An einer politischen Ini­tia­tive, die dies umsetze, fehle es bisher. Bongardt vermisst eine klare Positionierung der Bundesregierung. „Der Stoffstrom Sperrmüll wird gar nicht im Koalitionsvertrag erwähnt.“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die Zuständigkeit auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin bei den Kommunen. Es sei nicht als Zeichen für erweiterten Wettbewerb zu verstehen. „Allenfalls 10 bis 15 Prozent der Entsorgungsleistungen“ könne von privaten Unternehmen übernommen werden.

Alte Elektrogeräte beispielsweise dürften weiterhin nur von den Kommunen abgeholt werden, heißt es in einer Presseerklärung. Die Kommunen seien zudem in der Lage „Sperrmüllsammlungen günstiger oder sogar kostenfrei anzubieten, indem sie die Kosten in die Restmüllgebühr einstellen“.

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