Anonymität im Netz : Google soll gegen EU-Recht verstoßen

Das US-Unternehmen legt die Datenschutzbestimmungen seiner 70 Dienste zusammen und will alle Anwenderdaten unter ein Dach bringen. Kritiker warnen, die Firma könne Nutzerprofile erstellen.

Googles neuer Plan ist für Nutzer kein Grund zum Feiern. Bild: dpa

BERLIN dpa | Die neue Datenschutzrichtlinie für alle Google-Dienste verstößt nach Einschätzung von Datenschutzbeauftragten gegen europäisches Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der französischen Datenschutzkommission (CNIL) im Auftrag ihrer europäischen Kollegen.

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar erklärte am Dienstag in Berlin, insbesondere die Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten stoße auf erhebliche Bedenken. Die neuen Google-Regeln sollen ab Donnerstag gelten. Schaar forderte das Unternehmen auf, die Umstellung auszusetzen, bis alle Zweifel ausgeräumt sind.

Google hatte den veränderten Umgang mit den Nutzerdaten mit einem "einfacheren, intuitiveren Google-Erlebnis" für die Anwender begründet. Wenn ein User bei Google angemeldet sei, "können wir Informationen, die Sie bei einem Dienst gemacht haben, mit Informationen aus anderen Diensten kombinieren", erläuterte Googles Datenschutz-Chefin Alma Whitten in einem Blogeintrag. Kurz gesagt, werde man über alle Google-Dienste hinweg als ein Nutzer behandelt.

Google und Transparenz?

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix sagte am Dienstag in Berlin, mit der Zusammenlegung der Richtlinien für 70 Google-Dienste werde es möglich, Nutzerprofile über die verschiedenen Dienste hinweg anzulegen. Dix sprach auf einer Veranstaltung der Unternehmensinitiative ICOMP (Initiative for a Competitive Online Marketplace), die vom Google-Rivalen Microsoft unterstützt wird. Dort betonte Google-Vertreter Ralf Bremer: "Wir nehmen die Bedenken von Datenschutzbeauftragten sehr ernst, Google steht für Transparenz".

Im Anschluss an die Veranstaltung sagte Dix der Nachrichtenagentur dpa, denkbar sei die Verhängung eines Bußgelds in Frankreich. "Es geht nicht darum, wie hoch die Geldstrafen sind, sondern wie hoch der öffentliche Imageverlust ist. Der könnte beträchtlich sein."

Die Datenschutzbeauftragten in Europa hatten Google Anfang Februar gebeten, die Umsetzung seiner neuen Richtlinien für den Umgang mit Nutzerdaten bis auf weiteres auszusetzen. In einem Brief an Google-Chef Larry Page rief der nach einer Richtlinie des Europaparlaments benannte Arbeitskreis Artikel 29 das Unternehmen zu einer Pause bis zum Abschluss der eigenen Überprüfung auf. Google lehnte daraufhin eine Verschiebung ab.

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