Anti-Terror-Gesetze: Verlängern sicher, verschärfen möglich

Innenminister Friedrich will das Terrorbekämpfungsgesetz unbefristet verlängern. Damit provoziert er einen neuen Streit in der Koalition.

Innenminister Hans-Peter Friedrich posiert mit Bundespolizisten. Sie könnten von seinem neuen Gesetzentwurf profitieren. Bild: dapd

BERLIN taz/dpa/dapd | Der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) plant, das Terrorbekämpfungsgesetz unbefristet weiterlaufen zu lassen. Das berichtete die Zeitung Die Welt am Donnerstag mit Verweis auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium. Die Behauptung der Welt, Friedrich plane mit seinem Gesetzentwurf eine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze, wies der Unionspolitiker jedoch zurück. Friedrichs Vorstoß provoziert einen Streit in der Regierungskoalition. Führende Vertreter der FDP hatten zuvor mehrfach betont, dass sie weder eine pauschale Verlängerung noch eine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze unterstützen würden.

Die Anti-Terror-Gesetze wurden als Reaktion auf den 11. September 2001 verabschiedet und sollten zum Jahresende auslaufen. Sie erlauben den Geheimdiensten erweiterte Befugnisse, um auf Daten von Unternehmen, Bürgern und Behörden zuzugreifen. Bis spätestens Juni muss die schwarz-gelbe Koalition über die Verlängerung der Gesetze entscheiden, die einst von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurden.

Friedrich gab seinem Gesetzentwurf den Namen "Rechtsschutzstärkungsgesetz". Neben der unbefristeten Verlängerung des Terrorbekämpfungsgesetzes sieht der Entwurf laut Welt vor, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in vier Bereichen zu stärken, unter anderem bei der Möglichkeit, Auskünfte von Luftfahrtunternehmen, der Finanzbranche und Telediensten einzuholen. Dass sich daraus eine Verschärfung der Gesetze ergebe, wies Friedrich jedoch im Laufe des Donnerstags zurück. "Ich plane keine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze", ließ er einen Ministeriumssprecher mitteilen.

Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 erließ die damalige rot-grüne Bundesregierung zahlreiche Sicherheitsgesetze. Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt erhielten mehr Kompetenzen. Die Bundespolizei darf seither Sicherheitskräfte in Flugzeugen einsetzen. Um Finanztransfers von Terrorgruppen aufzudecken, können mehr Auskünfte von Postdienstleistern, Banken und Flugunternehmen abgefragt werden. Ende 2011 laufen die Gesetze aus. Die schwarz-gelbe Koalition hat eine Überprüfung der Regelungen vereinbart.

Kontrolle druch die G10

Das Gegenteil sei der Fall und an vielen Stellen eine bessere Kontrolle durch die G10-Kommission geplant. Die G10-Kommission des Bundestages entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher Maßnahmen der Nachrichtendienste im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Friedrich betonte: "Die aktuelle Sicherheitslage allerdings erlaubt keine Aufhebung der von Rot-Grün verabschiedeten Anti-Terror-Gesetze, so wie die FDP das will."

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, reagierte mit deutlichen Worten auf den Gesetztentwurf: "Einem Hau-Ruck-Verfahren, das ohne Analyse einfach alle Befugnisse unbefristet verlängert, wird die FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmen. Gerade die Eingriffe in Grundrechte bedürfen einer belastbaren Rechtfertigung, nicht deren Verteidigung." Bevor eine Verlängerung im Raum stünde, gelte es zunächst, die Notwendigkeit der einzelnen Befugnisse zu untersuchen. Nachdem Friedrich die Behauptung, er wolle die Gesetze verschärfen, abgestritten hatte, ließ das Bundesjustizministerium verlauten: "Wenn die Verschärfungen der Anti-Terror-Gesetze nun tatsächlich vom Tisch sein sollten, ist das natürlich positiv. Das dürfte den weiteren Verlauf der schwierigen Abstimmungsgespräche befördern."

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, mahnte an, dass ihn das Innenministerium umgangen und er nur durch Zufall von dem Gesetzentwurf erfahren habe. Schaar hätte eigentlich ein Recht auf Mitwirkung an dem Gesetzentwurf gehabt, doch Friedrich hatte den Datenschützer umgangen, indem er den Gesetzentwurf umbenannte und ihn als "förmliche Formulierungshilfe" an das Kanzleramt und die übrigen Ministerien sandte. Auch inhaltlich kritisierte Schaar den Gesetzentwurf. In einem Brief an Friedrich schrieb er, der "regierungsinterne Evaluierungsbericht" enthalte keine Grundlage für die geplante "vollständige Entfristung" der Anti-Terror-Gesetze: "Den Entwurf lehne ich daher mit Nachdruck ab." SFI

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