Antrag der ostdeutschen Bundesländer: SED-Opfer weiter entschädigen

2019 endet die Antragsfrist für Personen, die wegen politischer Verfolgung in der DDR entschädigt werden wollen. Kippt der Bundesrat die Frist?

Ein Mann steht in einer Kellerzelle

Viele politische Gegner der SED-Diktatur saßen in Berlin-Hohenschönhausen in Haft Foto: reuters

Das Neue

Wer in der DDR politisch verfolgt wurde, soll auch nach dem Jahr 2019 einen Antrag auf Rehabilitierung stellen können. Das fordert ein gemeinsamer Antrag der ostdeutschen Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, der am Freitag in die Bundesratssitzung eingebracht wird. Nach der geltenden Rechtslage könnte ein Antrag auf Rehabilitierungsleistungen nur bis zum Jahresende 2019 gestellt werden. Diese Frist soll mit der Bundesratsinitiative ausgesetzt oder zumindest um zehn Jahre verlängert werden.

Der Kontext

Grundlage der Leistungen für erlittenes Unrecht während der SED-Diktatur sind die drei sogenannten Unrechtsbereinigungsgesetze. Sie regeln die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung. Strafrechtlich relevante Anträge sind an die Landgerichte zu stellen. Über alle anderen Anträge entscheiden Mittelbehörden wie Regierungspräsidien oder Landesdirektionen. Personen, die Haftzeiten und gesundheitliche Schädigungen nachweisen können, erhalten bis zu 300 Euro monatlich. Verwaltungsrechtliche Eingriffe wie Vermögensentzug oder berufliche Schikanen oder Berufsverbote werden ebenfalls entschädigt.

Die Anzahl der Anträge auf gerichtliche Rehabilitierung sank von über 30.000 im Jahr 1993 auf weniger als zehntausend im Jahr 1996. Seither schwankt die Zahl zwischen 3.000 und 6.000 Anträgen. Die Antragsfristen für Geschädigte waren in der Vergangenheit bereits mehrfach verlängert worden. Seit fünf Jahren wird über eine Entfristung diskutiert. Ob die westdeutschen Bundesländer dem Antrag zustimmen, ist nach taz-Recherchen noch nicht entschieden.

Die Reaktionen

Die Bundesstiftung Aufarbeitung begrüßte die Absicht. „Viele Betroffene von politischer Haft und Verfolgung haben die gesetzlichen Möglichkeiten noch nicht in Anspruch nehmen können“, sagte Geschäftsführerin Anna Kaminsky. Stiftungssprecher Tilman Günther ergänzte, dass Betroffene aufgrund traumatischer Erfahrungen oft lange Zeit benötigen, Rehabilitierungsanträge zu stellen.

Sachsens Stasi-Landesbeauftragter Lutz Rathenow sieht in einer möglichen Entfristung einen ersten Schritt, verweist aber auch auf einen inhaltlichen Novellierungsbedarf der Unrechtsbereinigungsgesetze. Nach seiner Erfahrung bei der Opferberatung entdeckten viele erst bei anstehendem Renteneintritt ein Problem in ihrer Biografie. Die geplante Aufhebung der Antragsfrist signalisiere, „dass der Staat Geschichte nicht verdränge und sich vor Aufarbeitung drückt“.

Die Konsequenz

Endet die Antragsfrist im Jahr 2019, blieben möglicherweise Tausende SED-Opfer ohne Rehabilitierung. Darauf deutet die konstant hohe Zahl an Anträgen hin. Kommt der Antrag der ostdeutschen Länder durch, ließe er die Möglichkeit zu, dass auch Kinder und Verwandte für ihre Eltern Entschädigungsanträge stellen dürfen.

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