Apples Steuerdeals in Irland unzulässig: 13 Milliarden Euro Nachzahlung

Jahrelang ermittelt die EU-Kommission zu Apples Steuern in Irland. Jetzt fordert Brüssel eine milliardenschwere Nachzahlung von Apple.

Links im Bild unscharf eine Uhr, rechts im Bild scharf gestellt das Apfel-Logo von Apple

Apples Finanzgeschäfte in Irland im Visier Foto: reuters

BRÜSSEL/DUBLIN dpa | Die EU-Kommission erklärt die Steuerkonditionen für Apple in Irland für unzulässige Beihilfen und setzt eine Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro fest.

Die EU-Kommission erklärte bereits in einer vorläufigen Einschätzung im Zuge ihrer jahrelangen Ermittlungen, Irland habe Apple günstigere Steuerkonditionen gewährt, um den Konzern als Arbeitgeber zu gewinnen. Das wäre aus Sicht der Brüsseler Behörde eine wettbewerbswidrige Beihilfe. Die von der Kommission angeprangerten Deals gehen auf das Jahr 1991 zurück und wurden 2007 erneuert.

Die irische Regierung bestand im Vorfeld darauf, dass die Vereinbarungen rechtens seien, und kündigte an, sie wolle vor Gericht ziehen, wenn die Kommission die Steuerdeals für unzulässig erklären sollte. Auch Apple schloss einen solchen Schritt nicht aus. Der Konzern wolle in Brüssel fair angehört werden, sagte Apple-Chef Tim Cook jüngst in einem Interview der „Washington Post“. Anderenfalls werde Apple Widerspruch einlegen. Der Konzern betonte stets, er zahle alle geforderten Steuern.

Apple lässt einen erheblichen Teil des weltweiten Geschäfts über Tochterunternehmen in Irland laufen. Daher könnte es für den Konzern auch um viel Geld gehen. So ist eine der Töchter dafür zuständig, Geräte aus Asien zum Verkauf in Europa umzuschlagen. Außerdem übernehmen irische Apple-Firmen einen Teil der Entwicklungskosten, dafür bekommen sie Rechte an intellektuellem Eigentum übertragen und entsprechend wird dorthin auch ein Teil der Gewinne abgeführt. Eines der irischen Tochterunternehmen verwaltet bereits besteuerte Konzerngewinne. Die Struktur mit Töchtern in Irland gibt es schon seit 1980.

Apple: Brüssel als übernationale Steuerbehörde

Die EU-Kommission ermittelt nur gegen Irland, aber letztlich würde Apple zur Kasse gebeten, um den für eine illegale Beihilfe erklärten Betrag zurückzuzahlen.

Der bisher höchste Betrag in solchen Untersuchungen wurde vom französischen Energiekonzern EDF zurückgefordert, der 2015 angewiesen wurde, rund 1,4 Milliarden Euro an Frankreich zu zahlen. Die ursprüngliche Entscheidung über einen Betrag von 889 Millionen Euro hatte die Kommission noch 2003 getroffen, danach ging der Fall durch Gerichtsinstanzen und es sammelten sich rund 490 Millionen Euro Zinsen an. Das zeigt auch, wie lange es dauern kann, bis schließlich Geld fließt.

Medienberichten zufolge leitete Vestager den Text ihrer Entscheidung erst am Montag an die anderen Kommissare weiter und wollte sie in einem Schnellverfahren behandeln, damit keine Informationen vor der offiziellen Ankündigung durchsickern.

US-Unternehmen bringen im Ausland verdientes Geld nicht ins Heimatland, weil dabei 35 bis 40 Prozent des Betrags an den Fiskus gehen würden. Apple hatte zuletzt Geldreserven von gut 230 Milliarden Dollar, die zu mehr als 90 Prozent außerhalb der USA lagern. Der Konzern setzt sich für eine Steuerreform in den USA ein. Das amerikanische Finanzministerium hatte jüngst das Brüsseler Vorgehen bei den Steuerermittlungen kritisiert und der Kommission vorgeworfen, als eine Art übernationale Steuerbehörde zu agieren und US-Firmen zu benachteiligen. Die Kommission wies das zurück. Nachzahlungen in der EU können auch die Steuerlast der Unternehmen in den USA senken.

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