Im Stil einer Hinrichtung

■ Lebenslängliche Haft für Ex-PKK-Kader wegen Mordes an dem linken Türken Kürsat Timuroglu

Obwohl das tödliche Attentat an Kürsat Timuroglu fast 16 Jahre zurückliegt, platzt der Staatsschutzsaal 288 gestern aus allen Nähten. FreundInnen – teilweise ein Bild von Kürsat am Revers – sind gekommen, um zusammen mit der Witwe Nilgun und ihren beiden Kindern dem Urteilsspruch gegen Farit Aycan (38) zu folgen. Nicht überraschend verurteilt der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) den Kader der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft mit der Bewertung: „Die Tat geschah aufgrund eines Auftrages der PKK-Führung.“

Dabei sieht der OLG-Vorsitzende Albrecht Mentz die Mordmerkmale „Heimtücke“ und „niedere Beweggründe“ erfüllt, als Aycan Kürsat Timuroglu am 25. Februar 1986 in der Stiftstraße (St. Georg) auflauert und „im Charakter einer Hinrichtung“ durch Kopfschüsse tötet. Der damals 22-Jährige hatte sich nach seiner Flucht aus der Türkei Mitte der achtiger Jahre „ganz der Tätigkeit der PKK verschrieben“. Ihm sei bewusst gewesen, dass die PKK unter „rücksichtsloser Gewaltanwendung“ einen Guerillakrieg für ein unabhängiges Kurdistan gegen türkische Einrichtungen führe und dabei auch blutig gegen „Abweichler“ und „Abtrünnige“ vorgehe – was die Morde an PKK-Dissidenten in Stockholm und Uppsala belegten.

Dem stellte sich laut Mentz eine Gruppe entgegen, deren maßgebliche Repräsentanten der Ex-Dev Yol-Kader Taner „Mehmet“ Akcam und Kürsat Timuroglu waren, in dem diese offen auf Veranstaltungen gegen die PKK mobil machten. Für das Gericht ist sicher, dass Aycan speziell von der PKK-Führung für den Mordauftrag ausgesucht worden ist, „weil er für die PKK bislang nicht in Erscheinung getreten und in Hamburg nicht bekannt war“. Denn die PKK-Führung – gemeint ist PKK-Chef Abdullah Öcalan – habe um „den Verlust der Macht und um einen Rückgang der Einahmen aus Europa gefürchtet“. Mentz: „Es sollte ein Exponent beseitigt werden, der sich für eine gewaltfreie Lösung in der Türkei und die Eingliederung von Türken in Deutschland einsetzte.“

Das Gericht lässt indes erkennen, dass Aycan nach 15 Jahren mit seiner Freilassung rechnen kann. Das verdankt er seinem Geständnis und der Abkehr von der PKK. „Sie sind der überzeugenden Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft nicht entgegengetreten, was bei Staatsschutzverfahren ungewöhnlich ist“, sagt Mentz. „Das verdient Respekt.“ Kai von Appen

Siehe auch Bericht auf Seite 6