Prall gefüllter Busen, schmerzhaft und teuer

■ US-Gericht: Dow Chemical hat Risiken verschwiegen. Frauen mit Brustimplantaten bekommen bei nachgewiesenen Beschwerden Schadenersatz

Berlin (taz) – Muß US-Star Cher nun um ihre Gesundheit bangen? Die Sängerin mit Kunstbody und Silikonbusen ist zwar nicht unter den 1.800 Frauen, die Dow Chemical wegen Gesundheitsschäden durch Brustimplantate verklagten. Aber angesichts der Entscheidung, die eine Jury am Montag in New Orleans fällte, dürfte auch Cher ins Grübeln kommen.

Nach Abschluß der ersten Phase des seit fünf Monaten dauernden Prozesses entschieden die Geschworenen gegen das Unternehmen. Dow Chemical könne für Gesundheitsschäden haftbar gemacht werden, weil es den Einsatz von Silikon im menschlichen Körper nicht ausreichend getestet und Risiken verschwiegen habe. Die in New Orleans verhandelte Sammelklage ist nicht das erste, aber bislang größte Gerichtsverfahren gegen die Firma. Ende 1995 scheiterte der Versuch einer Klägerin, Dow Chemical auf gut 14 Millionen Dollar Schadenersatz zu verklagen. In anderen Fällen entschieden Richter, Dow Chemical sei nicht verantwortlich, weil es die Implantate nicht selbst hergestellt habe. Tatsächlich war es eine Tochterfirma von Dow Chemical, die von den Unternehmen Dow Chemical und Corning gemeinsam betriebene Dow Corning, die sich mittlerweile im Konkursverfahren befindet.

Stellvertretend für die 1.800 Klägerinnen gaben in New Orleans acht Betroffene ihre Stellungnahmen ab. Sie gaben an, Silikon sei in ihren Körper gesickert und habe zu Autoimmunerkrankungen, Müdigkeit und Migräne geführt. Die Vertreter von Dow Chemical hingegen verwiesen auf 20 wissenschaftliche Studien, die keinen Zusammenhang zwischen der Einpflanzung einer Silikoneinlage und den geschilderten Krankheiten nachweisen konnten. In der nun folgenden Prozeßphase müssen die acht Klägerinnen nachweisen, daß ihre Krankheiten tatsächlich durch die silicon hills verursacht wurden. Erst dann kann ihnen die Jury eine Entschädigung zusprechen. Sollte das Gericht in diesem Sinne entscheiden, muß jede der verbliebenen 1.792 Klägerinnen beweisen, daß sie sich niemals einen Silikonbusen hätte verpassen lassen, wenn der Hersteller sie besser über die gesundheitlichen Risiken informiert hätte.

Ute Scheub Kommentar Seite 10