Städten droht die Pleite

■ Städtetag gegen eine Befristung der Arbeitslosenhilfe auf zwei Jahre

Magdeburg (AP) – Der Präsident des Deutschen Städtetages, Norbert Burger (SPD), hat die Bundesregierung davor gewarnt, die Arbeitslosenhilfe zu befristen. Die Städte seien „weder in der Lage noch willens, Einsparungen im Bundeshaushalt und bei der Bundesanstalt für Arbeit zu refinanzieren“, sagte der Kölner Oberbürgermeister gestern auf der 28. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die Städte seien nicht bereit, „die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit hinzunehmen und ließen sich „nicht als Reservekasse des Bundes mißbrauchen“. Bei einem Wegfall der Arbeitslosenhilfe nach zwei Jahren wären die Betroffenen auf Sozialhilfe angewiesen, die von den Kommunen aufgebracht werden muß.

Wenn die Städte, wie vom Bundesfinanzminister im Jahressteuergesetz 1996 geplant, auf einen Großteil ihrer zentralen Einnahmequelle Gewerbesteuer verzichten sollten, müßten sie vorher wissen, wie der Ausgleich aussehen werde. Notwendig seien zudem Garantien für die verbleibende Gewerbesteuer, die Verteilung der Einnahmen aus der Umsatzsteuerbeteiligung nach einem verfassungsrechtlich garantierten wirtschaftsbezogenen Schlüssel sowie vorherige Modellberechnungen der Auswirkungen für die Gemeinden. Ein weiteres Thema, „das uns in den Städten auf den Nägeln brennt“, sei die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab 1996, sagte Burger. Trotz aller Anstrengungen in den Ländern und Kommunen fehle es an Geld, Baufläche und Personal. Der Städetag fordere deshalb, „den Rechtsanspruch auf eine realistische Zeitschiene und nach Altersjahrgängen gestaffelt in Kraft zu setzen und eine Stichtagsregelung einzuführen“. Ansonsten werde es Notmaßnahmen und Provisorien geben.

Heute wählt die Hauptversammlung einen neuen Städtetagspräsidenten. Dafür kandidiert der Karlsruher Oberbürgermeister Gerhard Seiler. Der CDU-Politiker soll Burger ablösen. Das Amt des Städtetagspräsidenten wird im festen Turnus abwechselnd von SPD und CDU besetzt.