Recht für Verbraucher

Die EU will Umtauschfristen und Garantien in Europa vereinheitlichen und so den Internethandel stärken

BRÜSSEL taz ■ Die EU-Kommission will die Richtlinien zum Verbraucherschutz, die teilweise 20 Jahre alt sind, gründlich überarbeiten. Wie die neue bulgarische EU-Kommissarin Meglena Kuneva gestern erklärte, sei das Wachstumspotenzial im grenzüberschreitenden Einzelhandel noch längst nicht ausgeschöpft. Die Vertragsbedingungen seien von Mitgliedsland zu Mitgliedsland aber so verschieden, dass der Kunde nicht wissen könne, welche Rechte ihm zustehen.

Meglena nannte das Beispiel eines französischen Geschäftsmannes, der sich beim Zwischenstopp in Dänemark eine Ausgabe von Dan Browns „Sakrileg“ gekauft hatte. In dem Buch fehlten 20 Seiten. Erst nach über zwei Monaten fand er Zeit zu reklamieren. Doch in Dänemark gelten kürzere Umtauschfristen als in Frankreich. Der Kunde bekam weder ein neues Buch noch sein Geld zurück.

Vor allem dem Online-Handel stehen die Kunden misstrauisch gegenüber. Während der gesamte Einzelhandel 58 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet, sind nur 6 Prozent aller Europäer bereit, im Internet grenzüberschreitende Geschäfte abzuschließen. Deshalb will die Kommission nach der nun startenden dreimonatigen Anhörungsphase einen Vorschlag auf den Tisch legen, wie Garantiezeiten, Erstattungen und Umtauschfristen übersichtlich und möglichst einheitlich in Europa geregelt werden können.

Mit dem Grünbuch will die Kommission herausfinden, wie der Verbraucherschutz bei Geschäften im Ausland gestärkt werden könnte. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Kunden bei verspäteter, unvollständiger oder ausbleibender Lieferung? Auch die Regeln für Rückgabe oder Umtausch sollten vereinheitlicht werden.

Bislang ist zum Beispiel die Frage, wer die Versandkosten trägt, in jedem Land anders geregelt. Außerdem soll ein Garantieanspruch für neue Leistungen eingeführt werden, zum Beispiel bei Beanstandungen von Musikdownloads aus dem Internet.

Die Mitgliedstaaten tun sich bislang allerdings schwer, einheitliche Verbraucherrechte statt nationaler Regelungen für den Binnenmarkt einzuführen. So liegt die neue Verbraucherkreditrichtlinie bereits seit über einem Jahr sowohl im Rat als auch im Parlament auf Eis.DANIELA WEINGÄRTNER