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Betreiber von Solaranlage muss Geld zurückzahlen

ÖKOSTROM Gericht: Wer seine PV-Anlage nicht angemeldet hat, muss EEG-Beihilfe erstatten

dpa/taz | Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat einen Besitzer einer Photovoltaikanlage zur Rückzahlung von rund 200.000 Euro EEG-Beihilfe verurteilt. Das Geld habe dem Landwirt nicht zugestanden, weil er die Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet hatte, entschied das Gericht am Donnerstag. Bei der Pflicht zur Anmeldung handele es sich um ein „klar geregeltes Gesetz“, „das kann man nicht als Formalismus abtun“, sagte der Vorsitzende Richter. „Die Anmeldungen sind erforderlich, um die Gesamtzahl der Solaranlagen festzustellen“, erklärte er – richte sich danach doch die Höhe der Vergütung.

Wie dem Landwirt drohen zahlreichen Ökostrom-Erzeugern Rückforderungen wegen Fehlern bei der Anmeldung. Allein in Schleswig-Holstein verlangt die Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber nach eigenen Angaben noch Geld von rund 240 Betreibern. Dabei geht es um rund 3,8 Millionen Euro.

Bundesweit sind einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken zufolge allein zwischen Januar und September 2015 insgesamt 4.499 Photovoltaik-Anlagen verspätet angemeldet worden. Wegen der inzwischen großen Anzahl an Verfahren vor verschiedenen Gerichten in vergleichbaren Fällen ließ der Senat im nun entschiedenen Fall die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Bei mehreren Fällen geht es dem Oberlandesgericht Schleswig zufolge um Missverständnisse mit Formblättern bei Inbetriebnahme der Anlage. Bundesweit gab es Ende 2014 rund 1,5 Millionen Solaranlagen.

Eva Bulling-Schröter, energiepolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, erklärte. „Es ist einem Regelungsversagen geschuldet, dass Netzbetreiber absurd hohe Beträge von Landwirten zurückfordern. Es wäre angebracht gewesen, dass für die vorliegenden Streitfälle eine außergerichtliche Lösung von Seiten des Gesetzgebers gefunden wird.“ Schließlich hätten die Anlagenbetreiber niemand betrügen wollen.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, nannte die fehlerhaften Anmeldungen bedauerlich, allerdings gelte auch: „Einige Regeln und Stichtagslösungen bei Förderprogrammen bleiben jedoch vermutlich vorerst unvermeidbar.“ Er hoffe auf faire Urteile, Schiedssprüche oder Vergleiche.

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