Solare Guerilleros

Photovoltaik Mit kleinen Solaranlagen können auch Mieter auf dem Balkon Solarstrom erzeugen und damit den Energiebezug aus dem Netz reduzieren. Einige Rechtsfragen müssen dafür allerdings noch geklärt werden

Eine Solaranlage in der Grauzone? Das ist nicht im Sinne der Erfinder Foto: Paul Langrock/Zenit

von Bernward Janzing

Das Prinzip klingt ein wenig subversiv – und so hat sich der Name „Guerilla-Photovoltaik“ etabliert: Statt eine Solarstromanlage fest anzuschließen, kauft man sich Module mit integriertem Wechselrichter und steckt sie – einem Stromverbraucher gleich – einfach in die nächstbeste Steckdose.

Wirtschaftlich attraktiv kann das sein, weil dann jede selbst erzeugte und genutzte Kilowattstunde mit dem vermiedenen Einkaufspreis von 25 bis 28 Cent kalkuliert werden kann. Das ist deutlich mehr als die heutige Einspeisevergütung. Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) haben in Deutschland bereits 20.000 Menschen steckbare Solarmodule installiert.

Aber die Bürger bewegen sich hierzulande noch in einer rechtlichen Grauzone. Rein formal betrachtet muss jeder Nutzer die Details erst mit seinem örtlichen Netzbetreiber klären. In den Nachbarländern ist man hingegen schon weiter: In der Schweiz, in Österreich und den Niederlanden dürfen die Bürger einzelne Module einfach einstöpseln.

Eine entsprechend pragmatische Lösung wollen Solarfreunde nun auch in Deutschland etablieren, um mit den Balkonmodulen die Energiewende wieder verstärkt in Bürgerhand zu bringen. Wie sehr hier eine praktikable Gesetzeslage nötig ist, zeigt sich auch daran, dass das Thema an Dynamik gewinnt.

Über einige Jahre hinweg waren es eher kleine Firmen, die diesen Markt bedienten. In jüngster Zeit jedoch stießen auch namhafte Akteure hinzu. So vermarktet die von Ingenieuren und Solarwissenschaftlern geprägte DGS inzwischen unter dem Namen „Solarrebell“ eine Kleinst-PV-Anlage der Firma Minijoule mit 250 Watt. Die DGS rechnet vor, dass ihr Solarrebell an einem guten Standort jährlich 200 Kilowattstunden erzeugen könne: „Optimal ausgerichtet kann sich die eigene Stromrechnung damit jährlich um gute 60 Euro reduzieren, bei steigenden Stromkosten erhöht sich die Einsparung.“

Greenpeace Energy unterdessen propagiert das „Plug & Play-Mini-Solarkraftwerk simon“, das der Ökostromanbieter auch auf dem eigenen Bürohaus in Hamburg bereits testet. Das Unternehmen schwärmt: „Einfach einen Schuko-Stecker in die Steckdose stöpseln und Solarstrom ernten.“ Das System stammt von der Firma homemade.energy in Wien, einer Tochter der Oekostrom AG aus Österreich. In dem Land ist das dezentrale Einspeisekonzept unter dem Namen „Solarkraftzwerg“ schon seit mehr als zehn Jahren bekannt.

Um das Konzept auch in Deutschland rechtlich korrekt abzusichern, drängen Ingenieure darauf, die entsprechenden technischen Normen zu definieren. Zuständig dafür ist die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE). In einem ersten Schritt hat die DKE nun im Sommer einen Normentwurf veröffentlicht (DIN VDE 0100-551-1). Der allerdings ist nach Einschätzung von Solarexperten wenig hilfreich. Er verlangt nämlich einen eigenen Einspeisestromkreis für die Guerilla-Module, womit der einfachen Technik viel ihres Charmes genommen würde. Denn wer bitteschön legt schon extra Leitungen, um einzelne Module anzustöpseln?

Nach Schätzungen der Deutschen ­Gesellschaft für Sonnenenergie ­haben in Deutschland bereits 20.000 Menschen steckbare Solarmodule installiert. Damit lässt sich auf Dauer eine ­Menge Geld sparen

Die DGS drängt daher auf Nachbesserung. Der Entwurf, zu dem noch bis Dezember Einsprüche erhoben werden können, stelle „eine europaweit einzigartige Hürde für den einfachen Betrieb kleiner Solargeräte dar“, erklären die Solaringenieure. Während in anderen Ländern an der Vereinfachung gearbeitet werde – die Niederlande, die Schweiz und Österreich hätten bereits Bagatellgrenzen für den Einsatz im gemischten Haushalts-Stromkreis erlassen – stelle die DKE mit ihrem Ergänzungsentwurf und „einer irrationalen Risikowahrnehmung die Ampeln für Stecker-Solar-Geräte in Deutschland auf Rot“.

Ein runder Tisch soll nun nach einer tragfähigen Lösung suchen. Er soll Hersteller und Normungsexperten zusammenbringen. „In den Normungsgremien sind die Hersteller dieser Geräte ja bisher kaum vertreten“ sagt der Koordinator der AG Stecker-PV der DGS Berlin/Brandenburg, Marcus Vietzke. Und er ergänzt: „Wir werden, wie schon in der Vergangenheit, mit Gutachten und Studien belegen, dass der Betrieb von Stecker-Solar-Geräten auch in Deutschland über den Schukostecker und die Haushaltssteckdose sicher möglich ist.“

Entsprechend fordert die DGS eine Übernahme der Regelungen aus der europäischen Norm und damit „ein klares Bekenntnis der Netzbetreiber und der Politik zur dezentralen Stromerzeugung und zum Abbau bestehender normativer Hürden“. Es gebe ausreichend Kapazitätsreserven, um die bestehenden Hausleitungen auch zur Einspeisung in die Steckdose nutzen zu können.

Bis zu einer Bagatellgrenze von 600 Watt (das sind zwei bis drei Module), müsse es ein anmeldefreies Verfahren geben, fordert die DGS – um Bürokratie zu vermeiden, und auch um die Rebellen-Module endlich aus der lähmenden juristischen Grauzone herauszuholen.